Energie kündigen
Strom- und Gasverträge können in der Regel mit einer Frist von vier bis sechs Wochen zum Monatsende oder zum Vertragsende gekündigt werden.
Kündigungsfristen Energie im Vergleich
Die häufigsten Fristen – immer die eigenen Vertragsunterlagen prüfen.
| Anbieter | Kündigungsfrist |
|---|---|
| badenova AG & Co. KG | 4 Wochen zum Vertragsende |
| Bayernwerk AG | 4 Wochen zum Vertragsende |
| DEW21 – Dortmunder Energie- und Wasserversorgung | 4 Wochen zum Vertragsende |
| DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH | 4 Wochen zum Vertragsende |
| E WIE EINFACH GmbH | 4 Wochen zum Vertragsende |
| E.ON Energie Deutschland GmbH | 1 Monat (nach Erstlaufzeit); Grundversorgung: 2 Wochen |
| EnBW Energie Baden-Württemberg AG | 4 Wochen zum Vertragsende |
| enercity AG (Stadtwerke Hannover) | 4 Wochen zum Vertragsende |
Genaues Datum berechnen: Fristenrechner öffnen →
Wie kündige ich Energie-Abos?
Strom- und Gasverträge können mit einer Frist von 4 bis 6 Wochen schriftlich gekündigt werden. Bei Sondertarifen gilt die Frist zum Vertragsende. Bei einem Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter oft die Kündigung des Altvertrags.
Schritt für Schritt
- 1Energieversorger auswählen und Kündigungsschreiben mit Zählernummer erstellen.
- 2PDF per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung versenden.
- 3Anbieterwechsel parallel beantragen – neuer Anbieter kündigt oft selbst.
- 4Abschlussrechnung abwarten und Guthaben zurückfordern falls nötig.
- Prüfe Kündigungsfristen immer in deinen eigenen Vertragsunterlagen – sie können vom Standard abweichen.
- Versende schriftliche Kündigungen immer mit Versandnachweis (Einwurf-Einschreiben, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Lesebestätigung).
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben – keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zum Energie-Abo kündigen
Wie kündige ich meinen Strom- oder Gasvertrag?
Energieverträge können schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail gekündigt werden. Bei vielen Anbietern gibt es auch ein Online-Kündigungsportal. Erstelle dein Schreiben als PDF und sende es mit Versandnachweis.
Wie lang ist die Kündigungsfrist beim Energievertrag?
Bei Grundversorgungsverträgen gilt meist eine Frist von zwei Wochen. Bei Sondertarifen (oft mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit) beträgt die Frist häufig vier bis sechs Wochen zum Vertragsende.
Kann ich beim Anbieterwechsel selbst kündigen?
Ja. Wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst, kannst du gleichzeitig den alten Vertrag kündigen. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung des Altvertrags – prüfe aber, ob du einen eigenen Nachweis benötigst.
Was passiert mit dem Restguthaben nach der Kündigung?
Nach dem Vertragsende erhältst du eine Abschlussrechnung. Ein Guthaben wird in der Regel zurückgezahlt, ein Nachzahlungsbetrag muss beglichen werden. Die Abrechnung erfolgt anhand des letzten Zählerstands.
Sonderkündigungsrecht bei Energie-Verträgen
In diesen Fällen kannst du außerordentlich kündigen – auch vor Ende der Mindestlaufzeit.
Preiserhöhung außerhalb Grundversorgung
Bei einseitiger Preiserhöhung in Sondertarifen hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss vor Wirksamwerden der Erhöhung beim Anbieter eingehen.
Umzug
Bei einem Umzug endet der laufende Energievertrag wenn der Anbieter am neuen Ort nicht versorgen kann. Melde den Umzug rechtzeitig schriftlich.
Insolvenz des Anbieters
Geht der Energieversorger insolvent, greift automatisch die Ersatzversorgung. Du kannst danach ohne Restbindung zu einem neuen Anbieter wechseln.
Kein Rechtsrat. Im Zweifelsfall eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt konsultieren.
Was passiert nach der Kündigung?
Du erhältst eine Abschlussrechnung basierend auf dem letzten Zählerstand (Selbst ablesen und melden!). Ein Guthaben wird zurückgezahlt, eine Nachzahlung muss beglichen werden. Die Versorgung läuft nahtlos weiter, wenn ein neuer Anbieter rechtzeitig eingeschaltet wurde.
Ratgeber: Energie-Vertrag kündigen
Tipps, Fristen und häufige Fehler – kompakt erklärt.
Anbieterwechsel: Wer kündigt den Altvertrag?
Bei vielen Energieanbietern übernimmt der neue Versorger die Kündigung des Altvertrags – das ist gesetzlich geregelt (§ 20a EnWG). Frage aber immer nach, ob das konkret gilt. Kündige nie selbst, bevor der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist.
Quelle / Norm: § 20a EnWG
Zählerstand selbst melden – Schätzungen vermeiden
Melde am letzten Vertragstag deinen Zählerstand an den alten Anbieter – per App, Kundenportal oder schriftlich. So verhinderst du eine Schätzung, die häufig zu Nachzahlungen führt. Fotografiere den Zähler als Nachweis. Die Abschlussrechnung kommt in der Regel 4–8 Wochen nach Vertragsende.
Grundversorgung vs. Sondertarif: Unterschiedliche Fristen
In der Grundversorgung (z. B. nach einem Einzug ohne eigenen Vertrag) kannst du mit nur 2 Wochen Frist kündigen. Bei Sondertarifen gelten die vertraglich vereinbarten Fristen – oft 4–6 Wochen zum Jahres- oder Vertragsende. Prüfe in deinen Unterlagen, welchem Tarif du zugeordnet bist.
Guthaben zurückfordern nach Kündigung
Hast du mehr Abschlag gezahlt als verbraucht, entsteht ein Guthaben in der Abschlussrechnung. Der Anbieter ist verpflichtet, es zeitnah auszuzahlen. Kommt nach 6 Wochen nichts, schreibe eine Aufforderung mit 14-Tage-Frist. Hilfe bietet die Schlichtungsstelle Energie (kostenlos).
Quelle / Norm: Schlichtungsstelle Energie
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Hilfreiche Stellen & Behörden
Bei Streitigkeiten mit Energieversorgern ist die Schlichtungsstelle Energie die erste Anlaufstelle – kostenlos, unabhängig und ohne Anwalt.