LichtBlick SE Logo

LichtBlick SE kündigen

KostenlosKein Konto nötigKeine Datenspeicherung

LichtBlick kuendigen: Vertraege der LichtBlick SE aus Hamburg lassen sich am schnellsten online beenden – ueber das vorausgefuellte Formular im Kundenportal Mein Konto oder den gesetzlichen Kuendigungsbutton nach § 312k BGB unter lichtblick.de/vertrag-kuendigen. Die Kuendigungsfrist betraegt 4 Wochen; je nach Tarif gilt keine Mindestlaufzeit oder eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Vertraege ab Maerz 2022 verlaengern sich danach nur noch auf unbestimmte Zeit, Altvertraege um ein weiteres Jahr. Alternativ akzeptiert LichtBlick Kuendigungen per E-Mail oder Brief an die Zentrale am Klostertor 1 in Hamburg. Bei Preiserhoehungen greift das Sonderkuendigungsrecht nach § 41 EnWG ohne Frist. Zaehlerstand am Wechseltag ablesen und melden, Kundennummer bereithalten und die Kuendigungsbestaetigung fuer die Schlussabrechnung aufbewahren.

Pflichtfelder ausfüllen0%

Kündigung als PDF erstellen

Fülle die Pflichtfelder aus und lade dein PDF herunter. Keine Datenspeicherung.

Im Briefkopf - genau wie auf deinem Ausweis.

Deine aktuelle Postadresse als Absender.

z.B. 12345 Berlin - kommt in den Briefkopf.

Das Datum des Schreibens - meist heute.

Für Eingangsbestätigung vom Anbieter.

Vertragsdaten (falls vorhanden)

Auf der Rechnung oder im Kundenportal - erhöht die Treffsicherheit.

Kündigungszeitpunkt

Im Zweifel: nächstmöglichen Zeitpunkt wählen.

Unterschrift
Mit Maus oder Finger unterschreiben.
Vorschau
Mit freundlichen Grüßen

Kündigungswege

Wähle den passenden Weg. Wenn möglich, sichere dir einen Versand- oder Zustellnachweis.

Online
Am schnellsten, wenn verfügbar
Empfohlen
E-Mail
Schnell, aber Bestätigung sichern
kundenservice@lichtblick.de
Post
Mit Nachweis (z. B. Einwurf) empfehlenswert

Adresse

Nutze diese Anschrift für die schriftliche Kündigung (Post/Fax). Falls du online kündigst, sichere die Bestätigung.

LichtBlick SE
Klostertor 1
20097 Hamburg
Deutschland

Was jetzt?

  1. 1
    PDF herunterladen & ausdrucken
    Fülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
  2. 2
    Kündigung versenden
    Versende die Kündigung bevorzugt über das Online-Portal.
  3. 3
    Versandnachweis sichern
    Einschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
  4. 4
    Kündigungsbestätigung abwarten
    LichtBlick SE sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 4 Wochen zum Vertragsende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, jährlich.
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Welche Kuendigungsfrist gilt bei LichtBlick?

Die Kuendigungsfrist betraegt bei LichtBlick 4 Wochen. Tarife ohne Mindestlaufzeit koennen damit jederzeit beendet werden, Tarife mit Erstlaufzeit zum Ende der Laufzeit. Nach der Erstlaufzeit gilt fuer Vertraege ab Maerz 2022 ebenfalls eine laufende Frist von 4 Wochen, da sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit verlaengert. Die fuer Ihren Tarif vereinbarte Laufzeit finden Sie in der Auftragsbestaetigung oder im Kundenkonto.

Wie kuendige ich meinen LichtBlick-Vertrag online?

Loggen Sie sich im Kundenportal Mein Konto ein und nutzen Sie das vorausgefuellte Kuendigungsformular – es deckt regulaere Kuendigungen und Sonderkuendigungen ab. Alternativ steht der gesetzliche Kuendigungsbutton nach § 312k BGB unter lichtblick.de/vertrag-kuendigen bereit. Halten Sie Kundennummer, Vertragsnummer und Zaehlernummer bereit und waehlen Sie das gewuenschte Vertragsende aus. Nach dem Absenden bestaetigt LichtBlick den Eingang der Kuendigung in Textform – diese Bestaetigung sollten Sie als Nachweis aufbewahren.

Hat mein LichtBlick-Vertrag eine Mindestlaufzeit?

Das haengt vom gewaehlten Tarif ab. LichtBlick bietet Tarife ohne Mindestlaufzeit an, die jederzeit mit 4 Wochen Frist kuendbar sind, daneben Tarife mit einer Erstlaufzeit von 12 Monaten oder 24 Monaten, oft verbunden mit einer Preisgarantie. Innerhalb der Erstlaufzeit ist eine regulaere Kuendigung nur zum Laufzeitende moeglich. Welche Laufzeit fuer Ihren Vertrag gilt, steht in der Auftragsbestaetigung und im Kundenkonto.

Habe ich bei einer Preiserhoehung ein Sonderkuendigungsrecht?

Ja. Erhoeht LichtBlick die Preise oder aendert die Vertragsbedingungen einseitig, koennen Sie nach § 41 Abs. 5 EnWG ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kuendigen. Die Aenderung wird vorab in Textform angekuendigt, sodass Ihnen ausreichend Zeit fuer die Sonderkuendigung bleibt. Nennen Sie die Preiserhoehung als Grund, reichen Sie die Kuendigung in Textform ein und fordern Sie eine schriftliche Bestaetigung des Vertragsendes an.

Muss ich LichtBlick bei einem Umzug kuendigen?

In der Regel nicht. LichtBlick sieht vor, dass Sie den Vertrag an die neue Adresse mitnehmen; der bestehende Tarif laeuft dort unveraendert weiter. Melden Sie den Umzug fruehzeitig ueber das Kundenkonto oder den Umzugsservice. Nur wenn die Belieferung am neuen Wohnort nicht moeglich ist, koennen Sie den Vertrag zum Umzugstermin beenden – einen Nachweis wie die Ummeldebestaetigung darf LichtBlick verlangen. Zaehlerstand am Auszugstag ablesen und melden.

Was passiert nach meiner LichtBlick-Kuendigung?

LichtBlick bestaetigt die Kuendigung in Textform und nennt das Vertragsende. Melden Sie zum Wechseltermin den Zaehlerstand, damit die Schlussabrechnung auf realen Werten basiert; die Abrechnung folgt meist innerhalb von 6 Wochen. Ein Foto des Zaehlers mit Datum dient als Beleg bei Abweichungen. Ohne Anschlussvertrag uebernimmt automatisch der oertliche Grundversorger, die Versorgung bleibt lueckenlos. Bestaetigung und Schlussabrechnung sorgfaeltig pruefen und aufbewahren.

LichtBlick SE kündigen – Wichtige Informationen

Die LichtBlick SE mit Sitz am Klostertor 1 in Hamburg ist Deutschlands groesster reiner Oekostromanbieter und versorgt seit ueber 25 Jahren Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Energien sowie mit Oekogas. Das Unternehmen arbeitet ohne eigenes Netz und ohne Filialen; Vertragsverwaltung und Kuendigung laufen ueberwiegend digital ueber das Kundenkonto. Je nach Tarif werden Vertraege ohne Mindestlaufzeit oder mit einer Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten geschlossen – die fuer Ihren Vertrag geltenden Bedingungen stehen in der Auftragsbestaetigung und im Kundenportal. Die Kuendigungsfrist betraegt bei LichtBlick 4 Wochen. Tarife ohne Mindestlaufzeit lassen sich damit jederzeit zum Ablauf dieser Frist beenden. Bei Tarifen mit Erstlaufzeit kuendigen Sie mit derselben Frist zum Laufzeitende. Fuer Vertraege, die seit Maerz 2022 geschlossen wurden, gilt die gesetzliche Vorgabe, dass sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlaengert – Sie sind dann nicht erneut fuer ein Jahr gebunden, sondern koennen laufend mit 4 Wochen Frist aussteigen. Aeltere Vertraege koennen sich dagegen um weitere 12 Monate verlaengern, wenn die Frist versaeumt wird; hier lohnt ein rechtzeitiger Blick in den Kalender. Der bevorzugte Kuendigungsweg fuehrt ueber das Online-Portal: Im Kundenkonto unter Mein Konto stellt LichtBlick ein vorausgefuelltes Kuendigungsformular bereit, das regulaere wie ausserordentliche Kuendigungen abdeckt. Zusaetzlich gibt es den gesetzlich vorgeschriebenen Kuendigungsbutton nach § 312k BGB unter lichtblick.de/vertrag-kuendigen. Daneben akzeptiert der Anbieter Kuendigungen in Textform per E-Mail an den Kundenservice sowie per Brief an die LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg. Nennen Sie in jedem Fall Kundennummer, Vertragsnummer, Zaehlernummer und das gewuenschte Vertragsende; mit diesen Angaben kann der Kundenservice die Kuendigung direkt zuordnen und bestaetigen. Lesen Sie zum Wechseltermin den Zaehlerstand ab und melden Sie ihn an LichtBlick – das beschleunigt die Schlussabrechnung und verhindert Schaetzungen. Ein Foto des Zaehlers mit Datum dient als Beleg, falls es spaeter Abweichungen gibt. Beim Wechsel zu einem anderen Versorger kann der neue Anbieter die Abmeldung bei LichtBlick uebernehmen; bei knappen Fristen oder einer Sonderkuendigung sollten Sie jedoch selbst kuendigen. Eine Versorgungsluecke entsteht in keinem Fall, da ohne Anschlussvertrag automatisch der oertliche Grundversorger einspringt – allerdings meist zu hoeheren Preisen, weshalb ein nahtloser Anschlussvertrag finanziell sinnvoll ist. Bei Preiserhoehungen oder einseitigen Aenderungen der Vertragsbedingungen besteht ein Sonderkuendigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG. LichtBlick kuendigt solche Aenderungen vorab in Textform an; bis zum Wirksamwerden koennen Sie ohne Einhaltung einer Frist kuendigen. Geben Sie in der Sonderkuendigung die Preisaenderung als Grund an und fordern Sie eine Bestaetigung des Vertragsendes. Ein Umzug ist dagegen in der Regel kein Kuendigungsgrund: LichtBlick sieht die Mitnahme des Vertrags an die neue Adresse vor, der bestehende Tarif laeuft dort weiter. Nur wenn die Belieferung am neuen Wohnort nicht moeglich ist, laesst sich der Vertrag zum Umzugstermin beenden; ein geeigneter Nachweis kann verlangt werden. Nach Eingang der Kuendigung bestaetigt LichtBlick das Vertragsende in Textform. Bleibt die Bestaetigung aus, fragen Sie schriftlich nach und halten Sie den Nachweis der fristgerechten Kuendigung bereit. Pruefen Sie anschliessend die Schlussabrechnung und gleichen Sie den abgerechneten Zaehlerstand mit Ihrer eigenen Notiz ab, bevor Sie eine Nachzahlung leisten oder sich ein Guthaben auszahlen lassen.