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Wie kündige ich richtig? – Einschreiben, Fax, E-Mail oder Portal

Die Kündigung selbst zu schreiben ist einfach. Die entscheidende Frage ist: Wie stelle ich sicher, dass sie den Anbieter erreicht hat – und dass ich das im Zweifelsfall beweisen kann? Hier sind alle Versandwege ehrlich verglichen.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Per Post – Einschreiben

Der klassische Weg und vor Gericht der zuverlässigste Nachweis. Beim Einwurf-Einschreiben (ca. 2,60 €) wird der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Beim Einschreiben mit Rückschein (ca. 3,70 €) unterschreibt der Empfänger zusätzlich.

  • ✅ Sicherster Versandnachweis bei Rechtsstreit
  • ✅ Keine Technikprobleme
  • ⚠️ Dauert 1–3 Werktage – Puffer einplanen
  • ⚠️ Kostet ca. 2–4 €

Per Fax

Fax ist rechtlich dem Einschreiben nahezu gleichwertig – wenn ein vollständiger Sendebericht vorliegt. Der Sendebericht muss die Faxnummer des Empfängers und den Vermerk „OK" oder „Erfolgreich" enthalten.

  • ✅ Sofortiger Empfang, keine Postlaufzeit
  • ✅ Sendebericht ist gültiger Nachweis
  • ✅ Günstig über Online-Faxdienste (z. B. Fax.de, Sipgate)
  • ⚠️ Kein eigenes Faxgerät nötig, aber kostenpflichtiger Dienst nötig

Per E-Mail

E-Mail ist nur dann sicher, wenn der Anbieter eine explizite Kündigungs-E-Mail-Adresse angegeben hat. Allgemeine Kontaktadressen (info@, support@) sind oft nicht ausreichend und werden vom Anbieter nicht als verbindliche Kündigung akzeptiert.

  • ✅ Schnell und kostenlos
  • ⚠️ Nur mit Lesebestätigung oder Antwortbestätigung als Nachweis verwendbar
  • ⚠️ Viele Anbieter akzeptieren keine E-Mail-Kündigung
  • ⚠️ Spam-Filter können die Mail verschlucken

Über das Online-Kundenportal

Immer mehr Anbieter bieten eine Selbstkündigung im Kundenportal an. Das ist die einfachste Methode – aber nur wenn das Portal eine Bestätigungsseite oder -E-Mail liefert. Screenshot dieser Bestätigung unbedingt aufbewahren.

  • ✅ Einfachste Methode, direkte Bestätigung
  • ✅ Kein Versand nötig
  • ⚠️ Nur für Anbieter mit Portal-Kündigung verfügbar
  • ⚠️ Bestätigung unbedingt als Screenshot sichern
💡

Empfehlung: Nutze das Kundenportal wenn verfügbar (einfachste + schnellste Bestätigung). Sonst: Einwurf-Einschreiben mit 5 Tagen Puffer vor der Frist.

Häufige Fragen

Ist eine Kündigung per WhatsApp gültig?

Nein. Messenger-Nachrichten werden von keinem Anbieter als rechtswirksame Kündigung anerkannt.

Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Bei postalischer Kündigung: Ja, handschriftliche Unterschrift empfohlen. Bei E-Mail oder Portal: Keine Unterschrift nötig.

Was mache ich, wenn ich keinen Drucker habe?

Nutze den Online-Kündigungsweg (Portal oder E-Mail) oder lass das PDF in einer Bibliothek oder einem Copyshop ausdrucken.

Wie lange sollte ich den Versandnachweis aufheben?

Mindestens 3 Jahre – das entspricht der allgemeinen Verjährungsfrist. Bei Versicherungen und Finanzprodukten empfehlen sich 10 Jahre.

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