Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH kündigen
Bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, einem der größten kommunalen Infrastrukturkonzerne Deutschlands und einer Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, finden Kunden beim Beenden des Vertrags eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende vor. Die Kündigung ist entweder schriftlich oder über das Online-Portal der Firma möglich. Für den postellen Weg sollte die Kündigung an die Adresse Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main gesandt werden. Beachten Sie bitte, dass eine Eingangsbestätigung für Ihre Kündigung gefordert ist und diese aufzubewahren ratsam ist. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollte die Übermittlung des Kündigungserscheins schriftlich nachgeprüft werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach erfolgt eine automatische Jahresverlängerung. Für weitere Informationen oder Unterstützung steht Ihnen das Kundenservice-Team unter der Telefonnummer 069 213–01 zur Verfügung.
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Kündigungswege
Wähle den passenden Weg. Wenn möglich, sichere dir einen Versand- oder Zustellnachweis.
Adresse
Nutze diese Anschrift für die schriftliche Kündigung (Post/Fax). Falls du online kündigst, sichere die Bestätigung.
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Kurt-Schumacher-Straße 10 60311 Frankfurt am Main Deutschland
Was jetzt?
- 1PDF herunterladen & ausdruckenFülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
- 2Kündigung versendenVersende die Kündigung bevorzugt per Post (Einschreiben empfohlen).
- 3Versandnachweis sichernEinschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
- 4Kündigungsbestätigung abwartenStadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 4 Wochen zum Vertragsende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, jährlich.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Wie kündige ich Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH?
Um Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu kündigen, müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Vertragsende schriftlich oder über das Online-Portal kündigen. Eine Eingangsbestätigung ist wichtig; daher sollten Sie diese aufbewahren. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollten Sie nachfragen. Ihre Kündigungsunterlagen können an die Adresse Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main geschickt werden oder über das Online-Portal eingereicht werden. Beachten Sie, dass eine automatische Verlängerung des Vertrages jährlich erfolgt, wenn keine Kündigung eingeht.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH?
Bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Vertragsende. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung mindestens vier Wochen vor Ablauf des aktuellen Vertragszeitraums einreichen müssen, damit der Vertrag anschließend nicht automatisch verlängert wird. Da Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten hat und danach jährlich automatisch um einen Jahr verlängert wird, sollten Sie dies im Auge behalten, wenn Sie abrechnen möchten. Der bevorzugte Kündigungsweg ist die Post, wobei Sie sicherstellen sollten, dass Ihre Kündigung schriftlich oder über das Online-Portal eingereicht wird und Sie eine Eingangsbestätigung aufbewahren. Bei Nichterhalt der Bestätigung empfiehlt es sich, per Brief nachzuhaken, um etwaige Verzögerungen zu entgegenkommen.
Gibt es eine Mindestlaufzeit und verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ihre Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH-Zusage hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monate. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12-Monats-Beträge, es sei denn, Sie kündigen rechtzeitig. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen bis zum jeweiligen Vertragsende und muss schriftlich per Post oder über das Online-Portal eingereicht werden. Bitte behalten Sie die Eingangsbestätigung bei und haken Sie nach, falls diese nicht innerhalb einer angemessenen Zeit eintrifft. Dies ist wichtig für eine ordnungsgemäße Kündigung und Vermeidung von unliebsamen Fällen der automatischen Verlängerung Ihres Vertrags.
Habe ich bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ein Sonderkündigungsrecht?
Bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH gibt es kein explizites Sonderkündigungsrecht wie beispielsweise bei Preiserhöhungen oder Leistungsänderungen. Die Kündigungsfrist beträgt immerhin vier Wochen zum Vertragsende, was eine regelrechte Kündigung ohne besondere Vorbehalte voraussetzt. Das Unternehmen bietet keine speziellen Regelungen für Umzüge oder Änderungen im Anbieterangebot. Daher sollten Sie die feste Mindestlaufzeit von zwölf Monaten einhalten und gegebenenfalls mindestens vier Wochen vor dem Vertragsende schriftlich kündigen, um Ihre Absicht rechtzeitig kommuniziert zu haben.
Was passiert nach der Kündigung von Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH?
Nach Ihrer Kündigung bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH haben Sie Zugang bis zum Laufzeitende Ihres Vertrags. Bis dahin sollten alle Daten und Guthaben wie gewohnt verbleiben. Bitte behalten Sie die Eingangsbestätigung bei, die Ihnen nach der Kündigung zugesandt wird. Falls Sie diese Bestätigung nicht erhalten haben, schicken Sie einen Nachfragebrief an den Anbieter um eine Kopie zu erlangen. Sollten Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden und keine vertragsgebundene weitere Laufzeit absolvieren, fällt Ihr Tarif automatisch auf die kostenlose Basisvariante zurück, wenn diese für Ihre Situation verfügbar ist.
Kann ich den Vertrag bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH widerrufen?
Um Ihren Vertrag bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu kündigen, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen vor Ablauf des laufenden Vertragsmonats schriftlich kündigen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach erfolgt eine automatische Jahresverlängerung. Es ist wichtig, dass Sie entweder ein Schreiben an die Adresse Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main oder über das Online-Portal senden. Bitte behalten Sie die Eingangsbestätigung bei und nachhaken Sie schriftlich, wenn Sie diese nicht erhalten haben. Gemäß § 355 BGB gibt es kein Widerrufsrecht für den Online-Abschluss von Dienstleistungen außerhalb des Verbrauchervertragsrechts, falls der Vertrag nicht im Internet abgeschlossen wurde.