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Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH kündigen

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Bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, einem der größten kommunalen Infrastrukturkonzerne Deutschlands und einer Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, finden Kunden beim Beenden des Vertrags eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende vor. Die Kündigung ist entweder schriftlich oder über das Online-Portal der Firma möglich. Für den postellen Weg sollte die Kündigung an die Adresse Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main gesandt werden. Beachten Sie bitte, dass eine Eingangsbestätigung für Ihre Kündigung gefordert ist und diese aufzubewahren ratsam ist. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollte die Übermittlung des Kündigungserscheins schriftlich nachgeprüft werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach erfolgt eine automatische Jahresverlängerung. Für weitere Informationen oder Unterstützung steht Ihnen das Kundenservice-Team unter der Telefonnummer 069 213–01 zur Verfügung.

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Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Deutschland

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  4. 4
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    Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 4 Wochen zum Vertragsende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, jährlich.
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Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
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Häufige Fragen

Wie kündige ich Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH?

Um Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu kündigen, müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Vertragsende schriftlich oder über das Online-Portal kündigen. Eine Eingangsbestätigung ist wichtig; daher sollten Sie diese aufbewahren. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollten Sie nachfragen. Ihre Kündigungsunterlagen können an die Adresse Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main geschickt werden oder über das Online-Portal eingereicht werden. Beachten Sie, dass eine automatische Verlängerung des Vertrages jährlich erfolgt, wenn keine Kündigung eingeht.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH?

Bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Vertragsende. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung mindestens vier Wochen vor Ablauf des aktuellen Vertragszeitraums einreichen müssen, damit der Vertrag anschließend nicht automatisch verlängert wird. Da Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten hat und danach jährlich automatisch um einen Jahr verlängert wird, sollten Sie dies im Auge behalten, wenn Sie abrechnen möchten. Der bevorzugte Kündigungsweg ist die Post, wobei Sie sicherstellen sollten, dass Ihre Kündigung schriftlich oder über das Online-Portal eingereicht wird und Sie eine Eingangsbestätigung aufbewahren. Bei Nichterhalt der Bestätigung empfiehlt es sich, per Brief nachzuhaken, um etwaige Verzögerungen zu entgegenkommen.

Gibt es eine Mindestlaufzeit und verlängert sich der Vertrag automatisch?

Ihre Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH-Zusage hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monate. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12-Monats-Beträge, es sei denn, Sie kündigen rechtzeitig. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen bis zum jeweiligen Vertragsende und muss schriftlich per Post oder über das Online-Portal eingereicht werden. Bitte behalten Sie die Eingangsbestätigung bei und haken Sie nach, falls diese nicht innerhalb einer angemessenen Zeit eintrifft. Dies ist wichtig für eine ordnungsgemäße Kündigung und Vermeidung von unliebsamen Fällen der automatischen Verlängerung Ihres Vertrags.

Habe ich bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ein Sonderkündigungsrecht?

Bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH gibt es kein explizites Sonderkündigungsrecht wie beispielsweise bei Preiserhöhungen oder Leistungsänderungen. Die Kündigungsfrist beträgt immerhin vier Wochen zum Vertragsende, was eine regelrechte Kündigung ohne besondere Vorbehalte voraussetzt. Das Unternehmen bietet keine speziellen Regelungen für Umzüge oder Änderungen im Anbieterangebot. Daher sollten Sie die feste Mindestlaufzeit von zwölf Monaten einhalten und gegebenenfalls mindestens vier Wochen vor dem Vertragsende schriftlich kündigen, um Ihre Absicht rechtzeitig kommuniziert zu haben.

Was passiert nach der Kündigung von Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH?

Nach Ihrer Kündigung bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH haben Sie Zugang bis zum Laufzeitende Ihres Vertrags. Bis dahin sollten alle Daten und Guthaben wie gewohnt verbleiben. Bitte behalten Sie die Eingangsbestätigung bei, die Ihnen nach der Kündigung zugesandt wird. Falls Sie diese Bestätigung nicht erhalten haben, schicken Sie einen Nachfragebrief an den Anbieter um eine Kopie zu erlangen. Sollten Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden und keine vertragsgebundene weitere Laufzeit absolvieren, fällt Ihr Tarif automatisch auf die kostenlose Basisvariante zurück, wenn diese für Ihre Situation verfügbar ist.

Kann ich den Vertrag bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH widerrufen?

Um Ihren Vertrag bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu kündigen, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen vor Ablauf des laufenden Vertragsmonats schriftlich kündigen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach erfolgt eine automatische Jahresverlängerung. Es ist wichtig, dass Sie entweder ein Schreiben an die Adresse Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main oder über das Online-Portal senden. Bitte behalten Sie die Eingangsbestätigung bei und nachhaken Sie schriftlich, wenn Sie diese nicht erhalten haben. Gemäß § 355 BGB gibt es kein Widerrufsrecht für den Online-Abschluss von Dienstleistungen außerhalb des Verbrauchervertragsrechts, falls der Vertrag nicht im Internet abgeschlossen wurde.

Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH kündigen – Wichtige Informationen

Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, ein bedeutender kommunaler Infrastrukturkonzern und Tochterunternehmen der Stadt Frankfurt am Main, bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich Energie an. Die Firma hat ihren Hauptsitz in Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main und ist einer der größten Anbieter für kommunale Infrastrukturen Deutschlands. Dabei leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität der Mainmetropole durch die Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Kommunikationstechnologien. Die genauen Kosten für diese Dienstleistungen variieren abhängig von den konkreten Leistungspaketen und der jeweiligen Verbrauchsmenge. Kunden, die sich entscheiden, ihre Energieversorgung durch Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu beenden, sollten darauf achten, dass sie über eine Kündigungsfrist von vier Wochen bis zum Vertragsende verfügen, wenn diese im Rahmen der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten liegen. Um die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu kündigen, sollten Sie den bevorzugten Weg via Post wählen. Schritt für Schritt müssen Sie zunächst eine schriftliche Kündigung erstellen und darin unbedingt das Vertragsende als Kündigungsdatum angeben. In der Kündigung sollte Ihre vollständige Adresse, die Kundennummer sowie der Name des Tarifs genannt werden, um eindeutig zu identifizieren. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH empfiehlt außerdem, eine Eingangsbestätigung für die Kündigung einzufordern, damit Sie später nachweisen können, dass Ihre Kündigung angekommen ist. Diese Bestätigung erhalten Sie entweder per Post oder via E-Mail. Sollten Sie die Bestätigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erhalten haben, sollten Sie unbedingt schriftlich nachfragen. Dieser Vorgang sichert Ihnen eine korrekte und vollständige Dokumentation des Kündigungsprozesses. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Vertragsende, und es ist wichtig darauf zu achten, dass diese Frist eindeutig eingehalten wird. Die Mindestlaufzeit für den Vertrag bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH beträgt 12 Monate, was bedeutet, dass der Vertrag mindestens einen Jahr bestehen muss, bevor eine Kündigung wirksam werden kann. Bei Vertragsende findet eine automatische Verlängerung auf ein weiteres Jahr statt, falls keine schriftliche oder digitale Kündigung eingereicht wird. Sollten Sie die Frist zur Kündigung verpassen und sich nicht rechtzeitig vom Dienstleister trennen, kommt es zu einer automatischen Erweiterung des Vertrages für weitere 12 Monate. Es ist daher entscheidend, rechtzeitig alle notwendigen Schritte zur Kündigung zu ergreifen, um die Laufzeit gemäß Ihren Bedürfnissen zu regeln und unnötige Verlängerungen zu vermeiden. Verbraucher haben bei Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH das Widerrufsrecht beim Online-Abschluss von Dienstleistungen gemäß § 355 BGB innerhalb von vierzehn Tagen zu reklamieren, ohne Angaben vorzulegen. Dieses Recht ermöglicht es Kunden, ihre Buchung binnen dieser Frist ohne spezifische Gründe zurückzunehmen und den Vertrag rückgängig zu machen. Sollten Sie jedoch eine längere Mindestlaufzeit einhalten oder ein Sonderkündigungsrecht wie bei einer Preiserhöhung ausüben wollen, müssen diese Kündigungen schriftlich erfolgen und der Anbieter muss die Eingangsbestätigung aufbewahrt werden. Bei Buchungen über Drittanbieternetzwerke wie App-Storen oder anderen Online-Diensten gilt das Widerrufsrecht ebenfalls; hier ist es jedoch wichtig, die spezifischen Widerrufsvorschriften des jeweiligen Dienstes zu beachten und entsprechend umgehende Klarstellung zu erhalten. Nach der Kündigung der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sollten Sie die Eingangsbestätigung Ihrer Kündigung aufbewahren, um jegliche Ungereimtheiten oder Verzögerungen nachweisen zu können. Sicherstellen Sie außerdem, dass alle Daten und Guthaben wie z.B. im Internet oder bei Smart Meter-Abrechnung korrekt übertragen werden. Im Vorfeld der Kündigung sollten Sie die möglichen Alternativen für Energieversorgung in Frankfurt am Main eingehend prüfen, um sicherzustellen, dass keine Unterbrechungen entstehen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und dem Vertragsende kann es sein, dass Ihr Konto von den Stadtwerken Frankfurt automatisch geschlossen wird, wenn kein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde. Dies sollte in Echtzeit erfolgen, aber um sicherzustellen, dass alle Transaktionen korrekt beendet sind, empfiehlt sich eine Abschlussabfrage bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH.