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DAK-Gesundheit kündigen

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Bei der DAK-Gesundheit können Sie Ihre Krankenversicherung jederzeit zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums kündigen, sofern die Bindungsfrist von 18 Monaten abgelaufen ist oder im Falle von Wahltarifen nach drei Jahren. Es wird empfohlen, den Kündigungsprozess über das Online-Portal durchzuführen, was Ihnen zusätzliche Komfort und Effizienz bietet. Achten Sie darauf, dass jede Kündigung schriftlich erfolgt und eine Eingangsbestätigung erhalten bleibt; bei Fehlen der Bestätigung sollten Sie nachfragen. Eine alternative Methode zur Online-Kündigung ist die Postversandung Ihrer Kündigung an DAK-Gesundheit Zentrale, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg, wobei eine Einschreibemit Rückschein empfohlen wird. Die Nutzung des Online-Portals unter https://www.dak.de/dak/mein-bereich/ bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten jederzeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Beachten Sie außerdem, dass für gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats gilt.

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Schnell, aber Bestätigung sichern
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Nutze diese Anschrift für die schriftliche Kündigung (Post/Fax). Falls du online kündigst, sichere die Bestätigung.

DAK-Gesundheit
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Deutschland

Was jetzt?

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    PDF herunterladen & ausdrucken
    Fülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
  2. 2
    Kündigung versenden
    Versende die Kündigung bevorzugt über das Online-Portal.
  3. 3
    Versandnachweis sichern
    Einschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
  4. 4
    Kündigungsbestätigung abwarten
    DAK-Gesundheit sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: Jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums. Hinweis zur Verlängerung: Ja, je nach Tarif.
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Wie kündige ich DAK-Gesundheit?

Um Ihre DAK-Gesundheitsversicherung zu kündigen, wenden Sie sich bitte über das Online-Portal unter [https://www.dak.de/dak/mein-bereich/](https://www.dak.de/dak/mein-bereich/) an die Versicherung. Hierfür benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten. Einige Tarife der DAK können automatisch verlängert werden, weshalb eine Kündigung rechtzeitig zum Ende Ihres Abrechnungszeitraums erfolgen sollte. Achten Sie darauf, dass Sie nach Absenden Ihrer Kündigung eine Eingangsbestätigung erhalten und diese aufbewahren. Falls Sie keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie unbedingt per Brief oder Fax eine schriftliche Nachfrage stellen. Beachten Sie dabei die Adresse DAK-Gesundheit Zentrale, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg und senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.

Welche Kündigungsfrist gilt bei DAK-Gesundheit?

Um Ihre Versicherungsbeziehung bei DAK-Gesundheit zu beenden, müssen Sie beachten, dass die Kündigungsfrist lautet „jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums“. Für gesetzliche Krankenversicherungen beträgt generell die Kündigungsfrist zwei Monate bis zum Monatsende. Bei DAK-Gesundheit haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihre Versicherung jederzeit unter dieser Bedingung zu kündigen. Es ist wichtig, dass Sie eine Bindungsfrist von 18 Monaten einhalten, danach erst können Sie kündigen. Für bestimmte Wahltarife kann diese Bindungsfrist bis zu drei Jahre betragen. Die Kündigung sollte entweder online über das DAK-Portal https://www.dak.de/dak/mein-bereich/ oder schriftlich erfolgen, wobei eine Eingangsbestätigung vom Anbieter erwartet wird. Bitte behalten Sie diese auf jeden Fall bei. Bei Fehlen der Bestätigung sollten Sie schriftlich nachhaken. Die Adresse für die Kündigung lautet DAK-Gesundheit Zentrale, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg.

Gibt es eine Mindestlaufzeit und verlängert sich der Vertrag automatisch?

Bei Ihrer DAK-Gesundheit-Krankenversicherung gibt es eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten. Diese Bindungsfrist bedeutet, dass Sie innerhalb dieser ersten 18 Monate keine Kündigung einreichen dürfen und der Vertrag automatisch verlängert wird. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann Ihr Vertrag für jede weitere Laufzeit je nach Tarif auch ohne speziellen Antrag weitergeführt werden, wobei es in manchen Fällen zu einer längeren Bindungsfrist bis zu drei Jahren kommen kann. Um die Kündigung korrekt einzureichen, empfehlen wir Ihnen, dies über das Online-Portal oder schriftlich per Brief oder Fax zu tun und eine Eingangsbestätigung von DAK-Gesundheit einzuholen, um etwaige Verzögerungen später auszuschließen. Beachten Sie bitte die Adresse für den Versand Ihrer Kündigung: DAK-Gesundheit Zentrale, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg.

Habe ich bei DAK-Gesundheit ein Sonderkündigungsrecht?

Bei DAK-Gesundheit gibt es kein Sonderkündigungsrecht, das aufgrund von Preiserhöhungen oder Änderungen in den Leistungen wirksam würde. Die Kündigungsfrist beträgt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen zwei Monate zum Monatsende, unabhängig von Vertragsbedingungen. Einbindungsfristen gelten jedoch bis zu 18 Monate und können bei Wahltarifen bis zu drei Jahre betragen. Nach Ablauf dieser Periode kann der Versicherungsvertrag jederzeit gekündigt werden, ohne besondere Einschränkungen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, entweder online über das DAK-Portal oder per Brief an die Adresse in Hamburg (Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg). Ein Beweis der Eingangsnachricht ist wichtig und sollte bei Nichterhalt der Bestätigung schriftlich nachgefragt werden.

Was passiert nach der Kündigung von DAK-Gesundheit?

Nach Ihrer Kündigung bei DAK-Gesundheit haben Sie weiterhin den Zugang zur Krankenversicherung bis zum Ende Ihres aktuellen Abrechnungszeitraums, der je nach Tarif variiert. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung schriftlich oder über das Online-Portal eingereicht wird und eine Eingangsbestätigung erhalten wurde. Ohne diese Bestätigung ist es ratsam, schriftlich nachzuhaken. Nach Ablauf der Bindungsfrist von 18 Monaten (für Wahltarife bis zu drei Jahren) tritt die Kündigung zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft. Danach können Sie gegebenenfalls auf eine kostenlose Grundversicherung zurückfallen, falls Sie keine private Krankenversicherung abschließen.

Kann ich den Vertrag bei DAK-Gesundheit widerrufen?

Sie können den Vertrag bei DAK-Gesundheit nach Ablauf der Bindungsfrist von 18 Monaten jederzeit kündigen. Das Widerrufsrecht gilt jedoch nur für Online-Abschlüsse und beträgt gemäß § 355 BGB genau 14 Tage. Für die Kündigungsfrist gelten zwei Monate zum Monatsende, wenn Sie sich einer gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass für den Widerruf oder die Kündigung eine schriftliche Mitteilung über das Online-Portal oder per Brief erforderlich ist und Sie darauf achten sollten, dass Sie eine Eingangsbestätigung erhalten und diese aufbewahren. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollten Sie umgehend nachfragen, damit keine Verzögerungen entstehen.

DAK-Gesundheit kündigen – Wichtige Informationen

DAK-Gesundheit, Sitz in Hamburg, bietet ein umfassendes Angebot an gesetzlichen Krankenversicherungen und Wahltarifen, die individuelle Bedürfnisse berücksichtigen. Die Angebote reichen von grundlegenden Versicherungsleistungen bis hin zu Premiumtarifen mit zusätzlichen Dienstleistungen wie Gesundheitscheck-ups oder Erholungsmöglichkeiten. Obwohl die Kosteneinschätzung von individueller Nutzung abhängt, ist es wichtig zu beachten, dass der Anbieter für Kunden unterschiedliche Tarife anbietet, um den Bedarf jeder Person optimal zu decken. DAK-Gesundheit bietet dabei eine breite Palette von Leistungen, die über das Mindestpaket hinausgehen und in vielen Fällen attraktive Konditionen bieten können. Werden Sie jedoch zu einem der Wahltarife angemeldet, sollten Sie sich bewusst sein, dass die Bindungsfrist bis zu drei Jahre betragen kann, im Vergleich zur gesetzlichen Mindestlaufzeit von 18 Monaten für standardmäßige Versicherungen. Dieser Unterschied beeinflusst direkt Ihre Optionen bei der Kündigung und sollte daher gründlich abgewogen werden. Um DAK-Gesundheit zu kündigen, sollten Sie sich den bequemsten und vorzeigten Kündigungswege auswählen. Der bevorzugte Kündigungsansatz ist das Online-Portal unter der Adresse https://www.dak.de/dak/mein-bereich/. Dort gelangen Sie direkt zu Ihrem Kundenkonto, in dem Sie die notwendigen Daten für Ihre Kündigung eintragen können. Beachten Sie dabei unbedingt alle erforderlichen Angaben, um eine ordnungsgemäße Verarbeitung Ihrer Kündigung sicherzustellen. Nach Absenden über das Online-Portal erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail; diese sollten Sie gründlich aufbewahren. Im Falle der Nichterhalt dieser Bestätigung empfiehlt es sich, unverzüglich und schriftlich nachzufragen. Alternativ können Sie auch die Kündigung über Post oder Fax an die DAK-Gesundheit Zentrale, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg senden; hierfür sollte diese per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um einen sicheren Erhalt zu gewährleisten. Die Kündigungsfrist bei DAK-Gesundheit lautet „jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums“. Für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht geändert oder aufgegeben werden soll, kann die Kündigung jederzeit bis zu diesem Termin eingereicht werden. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch 18 Monate, sodass eine sofortige Beendigung des Vertrags erst nach Ablauf dieser Periode möglich ist. Nach dem Ende der Bindungsfrist kann das Versicherungsverhältnis jederzeit gekündigt werden, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird. Für bestimmte Tarife kann es jedoch automatisch zu einer Verlängerung des Vertrags kommen, je nach den Bedingungen des ausgewählten Tarifs. Sollte die Frist zur Kündigung verpasst werden, bleibt der Versicherungsvertrag weiter in Kraft und könnte erst bei Erreichen der nächsten Kündigungsfrist geändert oder gekündigt werden. Es ist daher wichtig, rechtzeitig zu prüfen, ob eine Verlängerung des Tarifs automatisch erfolgt und welche Auswirkungen dies hat. Als Verbraucher bei DAK-Gesundheit haben Sie das Widerrufsrecht, wenn Sie Ihr Versicherungsangebot online abgeschlossen haben. Gemäß § 355 BGB können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne Angaben zu den Gründen vorzulegen. Dieses Recht erleichtert es Ihnen, falls Sie sich nicht sicher sind oder Änderungen benötigen. Darüber hinaus erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht in speziellen Fällen wie einer unerwarteten Preiserhöhung. Hierbei können Sie Ihre Versicherung ohne Vorbehalt kündigen, sobald der neue Preis bekannt wird. Sollten Sie Ihr Angebot über einen Drittanbieter, etwa durch eine App-Store-Buchung, abgeschlossen haben, beachten Sie bitte die spezifischen Widerrufsvorschriften des Anbieters und stellen sicher, dass Ihre Rücktrittserklärung ordnungsgemäß erfüllt ist. Es ist ratsam, alle notwendigen Schritte sorgfältig zu dokumentieren und eine Eingangsbestätigung zu erhalten, um etwaige Missverständnisse auszuschließen. Um den Kündigungsprozess bei DAK-Gesundheit reibungslos ablaufen zu lassen, sollten Sie unbedingt eine Eingangsbestätigung des Anbieters aufbewahren, die nach einer schriftlichen oder online durchgeführten Kündigung per Portal erreicht werden sollte. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollten Sie anschließend erneut schriftlich in Anspruch nehmen und gegebenenfalls ein Einschreiben mit Rückschein versenden. Nach Ihrer Kündigung ist es ratsam, Ihre persönlichen Daten sowie Guthaben aus dem DAK-Portal zu sichern oder umzuleiten, falls Sie auf eine andere Krankenkassenversorgung wechseln möchten. Im Falle einer Wechselentscheidung sollten Sie die Bedingungen und Ausstattungsmerkmale der potenziellen neuen Versicherung gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass diese Ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden kann. Nach Ablauf des Kündigungszeitraums und Bestätigung Ihrer Kündigung durch DAK-Gesundheit wird Ihr Konto bei der DAK automatisch geschlossen und Sie erhalten eine Abschlussrechnung über eventuell fällige Rückerstattungen oder offene Beträge. Es ist daher ratsam, sämtliche Zahlungswege und Konteninformationen zu prüfen und gegebenenfalls vor dem Ablauf der Kündigungsfrist zu aktualisieren.