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Die AOK – Die Gesundheitskasse ist eine der groessten gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands mit Bundesverband in Berlin. Eine Kuendigung der AOK-Mitgliedschaft ist erst nach einer Bindungsfrist von 18 Monaten moeglich. Danach gilt eine Kuendigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Abrechnungszeitraums. Die Kuendigung kann ueber das Portal Mein AOK, per E-Mail oder schriftlich per Post eingereicht werden. Gemaess § 175 SGB V wird die Kuendigung erst rechtswirksam, wenn eine neue GKV-Mitgliedschaft nachgewiesen wird. Bei Zusatzbeitragserhoehung besteht ein Sonderkuendigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V, das unabhaengig von der regulaeren Bindungsfrist gilt. Wahltarife koennen eine laengere Bindung von bis zu drei Jahren vorsehen.

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AOK - Die Gesundheitskasse
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
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    AOK – Die Gesundheitskasse sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 2 Monate zum Monatsende. Hinweis zur Verlängerung: nein – gesetzliche Mitgliedschaft ohne Vertragsverlängerung.
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  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
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  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kuendigungsfrist bei der AOK?

Die Kuendigungsfrist bei der AOK betraegt 2 Monate zum Ende des Abrechnungszeitraums. Allerdings sind Sie nach dem Beitritt fuer 18 Monate an die AOK gebunden; eine Kuendigung ist daher fruehestens nach dieser Bindungsfrist moeglich. Erst dann koennen Sie mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kuendigen. Bei einer Erhoehung des Zusatzbeitrags greift das Sonderkuendigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V unabhaengig von der 18-monatigen Bindungsfrist.

Wie kann ich meine AOK-Mitgliedschaft kuendigen?

Die Kuendigung der AOK-Mitgliedschaft ist ueber das Online-Portal Mein AOK unter aok.de, per E-Mail oder schriftlich per Post moeglich. Schriftliche Kuendigungen richten Sie an den zustaendigen AOK-Landesverband oder an AOK – Die Gesundheitskasse, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin. Verwenden Sie bei postalischen Sendungen Einschreiben. Die Kuendigung wird gemaess § 175 SGB V erst wirksam, wenn gleichzeitig eine neue GKV-Mitgliedschaft nachgewiesen wird. Der Wechsel erfolgt nahtlos ohne Schutzluecke.

Wann wechselt meine Krankenversicherung nach einer AOK-Kuendigung?

Nach § 175 SGB V wird die Kuendigung der AOK-Mitgliedschaft erst rechtswirksam, wenn die Mitgliedschaft bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen ist. Melden Sie sich zunaechst bei einer neuen GKV an. Diese informiert die AOK in der Regel direkt ueber den Wechsel. Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kuendigung eine Bestaetigung auszustellen. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfaeltig auf.

Wann habe ich ein Sonderkuendigungsrecht bei der AOK?

Ein Sonderkuendigungsrecht bei der AOK entsteht nach § 175 Abs. 4 SGB V bei einer Erhoehung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Sie koennen dann die Mitgliedschaft ausserordentlich kuendigen, und zwar bis Ende des Monats, in dem die Erhoehung in Kraft tritt. Die AOK ist verpflichtet, Sie mindestens 1 Monat vorab ueber die Beitragsanpassung und das Sonderkuendigungsrecht zu informieren. Dieses Recht gilt unabhaengig von der regulaeren 18-monatigen Bindungsfrist.

Gilt die 18-monatige Bindung auch bei Wahltarifen der AOK?

Ja, bei AOK-Wahltarifen kann die Bindungsfrist laenger sein als die regulaeren 18 Monate. Wahltarife koennen gemaess § 53 SGB V eine Bindung von bis zu 3 Jahren vorsehen. Waehrend eines laufenden Wahltarifs ist in der Regel auch das Sonderkuendigungsrecht bei Zusatzbeitragserhoehung eingeschraenkt oder ausgeschlossen. Die genaue Bindungsdauer Ihres Wahltarifs entnehmen Sie den jeweiligen Tarifbedingungen der AOK. Pruefen Sie diese vor Abschluss eines Wahltarifs sorgfaeltig und aufmerksam.

Erhalte ich nach der AOK-Kuendigung eine Bestaetigung?

Ja, die AOK ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen nach Eingang der Kuendigung innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kuendigungsbestaetigung auszustellen. Diese Bestaetigung koennen Sie gegebenenfalls fuer die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse benoetigen und sollten sie daher sorgfaeltig aufbewahren. Bleibt die Bestaetigung aus, fordern Sie sie schriftlich beim zustaendigen AOK-Landesverband an und weisen Sie den Eingang der Kuendigung durch vorhandene Belege wie das Einschreiben lueckenlos nach.

AOK – Die Gesundheitskasse kündigen – Wichtige Informationen

Die AOK – Die Gesundheitskasse gehoert zu den groessten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland. Als Koerperschaft des oeffentlichen Rechts unterliegt die AOK dem Sozialversicherungsrecht, insbesondere dem Fuenften Sozialgesetzbuch, kurz SGB V. Der AOK-Bundesverband hat seinen Sitz in Berlin. Regional sind verschiedene AOK-Landesverbaende zustaendig, zum Beispiel die AOK Bayern, AOK Baden-Wuerttemberg, AOK Hessen oder AOK Nordost. Zusammen decken die regionalen AOK-Kassen einen Grossteil des deutschen Bundesgebiets ab und bieten ihren Mitgliedern zahlreiche Bonusprogramme, Wahltarife und Zusatzleistungen. Die Mitgliedschaft bei der AOK ist an eine gesetzliche Bindungsfrist geknuepft. Nach dem Beitritt zur AOK besteht eine Bindung von 18 Monaten. Erst nach Ablauf dieser 18 Monate ist eine ordentliche Kuendigung moeglich. Danach betraegt die Kuendigungsfrist 2 Monate zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Eine Kuendigung, die zum Beispiel im Oktober ausgesprochen wird, wird fruehestens zum Ende Dezember wirksam. Diese Regelung gilt gemaess § 175 SGB V fuer alle gesetzlichen Krankenversicherungen gleichermassen. Gemaess § 175 SGB V wird die Kuendigung der AOK-Mitgliedschaft erst dann rechtswirksam, wenn gleichzeitig die Mitgliedschaft bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Kuendigung allein genuegt nicht. Sie muessen parallel eine neue GKV waehlen und dies der AOK belegen. In der Praxis informiert die neue Krankenkasse die AOK haeufig direkt ueber den Wechsel, sodass Sie diesen administrativen Schritt nicht immer selbst erledigen muessen. Fuer die Kuendigung stehen Ihnen mehrere Wege offen. Bevorzugt kann die Kuendigung ueber das Online-Portal Mein AOK unter aok.de eingereicht werden. Alternativ ist eine Kuendigung per E-Mail oder schriftlich per Brief moeglich. Eine schriftliche Kuendigung kann an die Adresse AOK – Die Gesundheitskasse, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an den zustaendigen regionalen AOK-Landesverband gerichtet werden. Postalische Sendungen sollten grundsaetzlich als Einschreiben versandt werden. Neben der ordentlichen Kuendigung sieht § 175 Abs. 4 SGB V ein Sonderkuendigungsrecht bei Erhoehung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags vor. Erhoeht die AOK ihren Zusatzbeitrag, haben Sie das Recht, die Mitgliedschaft ausserordentlich zu kuendigen, und zwar bis Ende des Monats, in dem die Erhoehung in Kraft tritt. Die AOK ist verpflichtet, Sie rechtzeitig ueber die Erhoehung und das Sonderkuendigungsrecht zu informieren. Waehrend eines laufenden AOK-Wahltarifs kann das Sonderkuendigungsrecht eingeschraenkt sein. Nach Eingang der Kuendigung ist die AOK nach § 175 SGB V verpflichtet, Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kuendigungsbestaetigung auszustellen. Diese Bestaetigung wird unter Umstaenden fuer die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse benoetigt. Bewahren Sie alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Krankenkassenwechsel sorgfaeltig auf. Bei Fragen koennen Sie den Kundenservice Ihrer zustaendigen regionalen AOK kontaktieren, der Ihnen bei allen Schritten des Versicherungswechsels weiterhilft und Sie ueber Fristen sowie Formalitaeten informiert. Besonders zu beachten ist, dass die AOK aus mehreren eigenstaendigen regionalen Verbandskassen besteht. Je nachdem, bei welchem AOK-Landesverband Sie Mitglied sind, koennen Kuendigungsadresse und Ansprechpartner variieren. Die zustaendige Kasse ergibt sich in der Regel aus Ihrem Wohnort zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland kann ein Kassenwechsel innerhalb des AOK-Verbunds angezeigt sein. Alle Informationen zur Mitgliedschaft und den zustaendigen Kontaktstellen finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte oder im Online-Portal Mein AOK. Dort koennen Sie auch die fuer Ihre Region zustaendige Kuendigungsadresse einsehen.