Die Mitgliedschaft bei der BARMER lässt sich nach § 175 SGB V beenden, die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende, sobald die zwölfmonatige Bindungsfrist abgelaufen ist. Ein eigenes Kündigungsschreiben ist beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse meist überflüssig: Die Wahlerklärung bei der neuen Kasse genügt, sie übernimmt die Abmeldung elektronisch. Wer dennoch selbst kündigen muss, etwa beim Wechsel in die private Krankenversicherung, nutzt das Online-Portal Meine BARMER oder schreibt an die Hauptverwaltung in Wuppertal; die Kündigungsbestätigung muss innerhalb von 14 Tagen vorliegen. Erhöht die BARMER ihren Zusatzbeitrag, greift ein Sonderkündigungsrecht ohne Rücksicht auf die Bindungsfrist. Private Zusatzversicherungen laufen als eigene Verträge weiter und sind separat zu kündigen.
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BARMER Lichtscheider Str. 89 42285 Wuppertal Deutschland
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- 1PDF herunterladen & ausdruckenFülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
- 2Kündigung versendenVersende die Kündigung bevorzugt über das Online-Portal.
- 3Versandnachweis sichernEinschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
- 4Kündigungsbestätigung abwartenBARMER (Krankenkasse) sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 2 Monate zum Monatsende (Ablauf des übernächsten Kalendermonats, § 175 SGB V). Hinweis zur Verlängerung: Nein – gesetzliches Mitgliedschaftsverhältnis, läuft bis zur wirksamen Kündigung bzw. zum Kassenwechsel weiter.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt bei der BARMER?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Mitgliedschaft endet damit zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Erklärung: Wer im Mai kündigt oder zur neuen Kasse wechselt, ist ab dem 1. August dort versichert. Voraussetzung ist, dass die zwölfmonatige Bindungsfrist nach § 175 SGB V abgelaufen ist oder ein Sonderkündigungsrecht besteht, etwa nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch die Kasse.
Muss ich die BARMER überhaupt selbst kündigen, wenn ich die Kasse wechsle?
Nein, beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse genügt seit 2021 die Wahlerklärung bei der neuen Kasse. Diese meldet den Wechsel elektronisch an die BARMER und übernimmt alle Formalitäten, ein eigenes Kündigungsschreiben ist nicht erforderlich. Selbst kündigen müssen Sie nur in Sonderfällen, zum Beispiel beim Wechsel in die private Krankenversicherung, beim dauerhaften Umzug ins Ausland oder wenn Ihre Versicherungspflicht in Deutschland endet.
Wie lange bin ich an die BARMER gebunden?
Die Bindungsfrist beträgt nach § 175 SGB V grundsätzlich 12 Monate ab Beginn der Mitgliedschaft. Erst danach ist ein regulärer Wechsel möglich. Ausnahmen gelten bei einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Zusatzbeitragserhöhung, sowie bei einem Statuswechsel wie dem Antritt einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung. Achtung bei Wahltarifen: Selbstbehalt- oder Geld-zurück-Tarife können Sie bis zu 3 Jahre an die Kasse binden, unabhängig von der regulären Frist.
Was gilt beim Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung?
Erhöht die BARMER ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, dürfen Sie auch vor Ablauf der Bindungsfrist kündigen. Die Kasse muss Sie mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden in Textform auf dieses Recht hinweisen. Ihre Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt. Es bleibt bei der Frist von 2 Monaten zum Monatsende, und während dieser Zeit zahlen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag weiter.
Wie reiche ich eine Kündigung bei der BARMER ein und erhalte ich eine Bestätigung?
Falls eine eigene Kündigung nötig ist, reicht eine Erklärung in Textform: digital über das Kundenkonto Meine BARMER per Postfachnachricht, per E-Mail über das Kontaktformular oder per Brief an die Hauptverwaltung in Wuppertal. Die BARMER ist verpflichtet, den Eingang innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen. Bewahren Sie diese Bestätigung auf, denn sie dient als Nachweis für den Wechseltermin und gegenüber der neuen Krankenkasse.
Was passiert mit BARMER-Zusatzversicherungen nach der Kündigung?
Über die BARMER vermittelte Zusatzversicherungen, etwa für Zahnersatz oder Auslandsreisen, sind eigenständige private Verträge bei Kooperationsversicherern. Sie enden nicht automatisch mit dem Ende der Kassenmitgliedschaft, sondern laufen mit eigenen Laufzeiten und Fristen weiter. Häufig gilt dort eine Kündigungsfrist von 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Prüfen Sie die jeweiligen Vertragsbedingungen und kündigen Sie diese Policen gesondert, wenn Sie sie nicht fortführen möchten.