Telekom Deutschland GmbH kündigen
Telekom-Vertrag kündigen: Mobilfunk und DSL/Glasfaser sind bei der Telekom separate Verträge mit jeweils eigener Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Bei einem 24-Monats-Vertrag muss die Kündigung spätestens nach 23 Monaten eingehen, sonst verlängert er sich automatisch um 12 weitere Monate. Die Kündigung läuft schriftlich per Brief an Telekom Deutschland GmbH, 53262 Bonn, oder online über das Mein-Telekom-Portal. MagentaEINS-Kombipakete verlieren ihren Kombirabatt, sobald ein Teilvertrag endet. Bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet greift das Sonderkündigungsrecht nach §60 TKG. StreamOn-Dienste erlöschen automatisch mit dem Mobilfunkvertrag. Wer sich unsicher ist, ob die Kündigung registriert wurde, kann den Status telefonisch unter 0800 33 01000 erfragen.
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Kündigungswege
Wähle den passenden Weg. Wenn möglich, sichere dir einen Versand- oder Zustellnachweis.
Adresse
Nutze diese Anschrift für die schriftliche Kündigung (Post/Fax). Falls du online kündigst, sichere die Bestätigung.
Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 149 53227 Bonn Deutschland
Was jetzt?
- 1PDF herunterladen & ausdruckenFülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
- 2Kündigung versendenVersende die Kündigung bevorzugt über das Online-Portal.
- 3Versandnachweis sichernEinschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
- 4Kündigungsbestätigung abwartenTelekom Deutschland GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Vertragsende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, monatlich.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Wie kündige ich meinen Telekom-Mobilfunkvertrag?
Die Kündigung ist online über „Mein Telekom", schriftlich per Brief an Telekom Deutschland GmbH, 53262 Bonn, per Fax oder telefonisch möglich. Für rechtssichere Nachweise empfiehlt sich die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Wichtig: Mobilfunk- und Festnetzvertrag müssen separat gekündigt werden – ein gemeinsames Schreiben gilt nur für einen der beiden Vertragstypen. Eine Kündigungsbestätigung von der Telekom sollte aktiv eingefordert werden; ohne sie ist die Kündigung zwar wirksam, spätere Klärungen sind aber schwieriger.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Telekom?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende. Bei einem 24-Monats-Vertrag muss die Kündigung also spätestens nach 23 Monaten eingegangen sein. Wer die Frist verpasst, verlängert den Vertrag automatisch um 12 weitere Monate; danach ist er monatlich mit 1 Monat Frist kündbar. Als Faustregel gilt: Kündigung mindestens 6 Wochen vor Vertragsende einschicken, damit bei Postlaufzeiten kein Fristversäumnis entsteht.
Kann ich den Telekom-Vertrag bei einem Umzug sofort kündigen?
Ja, sofern die Telekom am neuen Wohnort keine gleichwertige Leistung anbieten kann. Das Sonderkündigungsrecht nach §60 TKG erlaubt die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Frist von 1 Monat – der Vertrag endet zum Umzugsdatum. Als Nachweis genügt die neue Meldebestätigung. Besonders bei Glasfaserverträgen greift das Recht häufig, wenn der neue Wohnort noch keinen Glasfaseranschluss hat. Die Telekom prüft in solchen Fällen eigenständig die Versorgung.
Was passiert mit dem MagentaEINS-Rabatt bei einer Einzelkündigung?
Wer nur den Mobilfunk- oder nur den Festnetzvertrag kündigt, verliert den MagentaEINS-Kombirabatt sofort. Der verbleibende Vertrag wird dann zum vollen Einzelpreis abgerechnet – das kann mehrere Euro monatlich mehr ausmachen. Wer beide Verträge beenden möchte, muss beide separat kündigen, jeweils mit 1 Monat Kündigungsfrist. Die Kündigung beider Verträge muss nicht gleichzeitig erfolgen; die Fristen laufen unabhängig voneinander.
Was passiert mit meinem subventionierten Handy wenn ich den Telekom-Vertrag kündige?
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von 24 Monaten gehört das subventionierte Smartphone vollständig dem Kunden – eine Rückgabepflicht besteht nicht. Die Gerätekosten sind in der monatlichen Rate einkalkuliert; nach Vertragsende fällt keine Nachzahlung für das Gerät an. Wenn der Vertrag durch ein Sonderkündigungsrecht vorzeitig endet, sollte man vorab mit der Telekom klären, ob eine anteilige Ausgleichszahlung für die noch ausstehende Gerätesubvention fällig wird.
Bekomme ich eine Kündigungsbestätigung von der Telekom?
Ja, die Telekom bestätigt Kündigungen schriftlich oder per E-Mail. Wer online über „Mein Telekom" kündigt, erhält automatisch eine Bestätigungs-E-Mail. Bei schriftlicher Kündigung per Brief dauert die Bearbeitungszeit in der Regel 3 bis 5 Werktage. Wer keine Bestätigung erhält, sollte diese aktiv einfordern – telefonisch unter der Telekom-Hotline oder schriftlich. Ein fehlender Nachweis kann spätere Rechnungsklärungen erheblich erschweren.