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Telekom-Vertrag kündigen: Mobilfunk und DSL/Glasfaser sind bei der Telekom separate Verträge mit jeweils eigener Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Bei einem 24-Monats-Vertrag muss die Kündigung spätestens nach 23 Monaten eingehen, sonst verlängert er sich automatisch um 12 weitere Monate. Die Kündigung läuft schriftlich per Brief an Telekom Deutschland GmbH, 53262 Bonn, oder online über das Mein-Telekom-Portal. MagentaEINS-Kombipakete verlieren ihren Kombirabatt, sobald ein Teilvertrag endet. Bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet greift das Sonderkündigungsrecht nach §60 TKG. StreamOn-Dienste erlöschen automatisch mit dem Mobilfunkvertrag. Wer sich unsicher ist, ob die Kündigung registriert wurde, kann den Status telefonisch unter 0800 33 01000 erfragen.

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Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 149
53227 Bonn
Deutschland

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    Kündigungsbestätigung abwarten
    Telekom Deutschland GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Vertragsende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, monatlich.
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
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Häufige Fragen

Wie kündige ich meinen Telekom-Mobilfunkvertrag?

Die Kündigung ist online über „Mein Telekom", schriftlich per Brief an Telekom Deutschland GmbH, 53262 Bonn, per Fax oder telefonisch möglich. Für rechtssichere Nachweise empfiehlt sich die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Wichtig: Mobilfunk- und Festnetzvertrag müssen separat gekündigt werden – ein gemeinsames Schreiben gilt nur für einen der beiden Vertragstypen. Eine Kündigungsbestätigung von der Telekom sollte aktiv eingefordert werden; ohne sie ist die Kündigung zwar wirksam, spätere Klärungen sind aber schwieriger.

Welche Kündigungsfrist gilt bei der Telekom?

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende. Bei einem 24-Monats-Vertrag muss die Kündigung also spätestens nach 23 Monaten eingegangen sein. Wer die Frist verpasst, verlängert den Vertrag automatisch um 12 weitere Monate; danach ist er monatlich mit 1 Monat Frist kündbar. Als Faustregel gilt: Kündigung mindestens 6 Wochen vor Vertragsende einschicken, damit bei Postlaufzeiten kein Fristversäumnis entsteht.

Kann ich den Telekom-Vertrag bei einem Umzug sofort kündigen?

Ja, sofern die Telekom am neuen Wohnort keine gleichwertige Leistung anbieten kann. Das Sonderkündigungsrecht nach §60 TKG erlaubt die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Frist von 1 Monat – der Vertrag endet zum Umzugsdatum. Als Nachweis genügt die neue Meldebestätigung. Besonders bei Glasfaserverträgen greift das Recht häufig, wenn der neue Wohnort noch keinen Glasfaseranschluss hat. Die Telekom prüft in solchen Fällen eigenständig die Versorgung.

Was passiert mit dem MagentaEINS-Rabatt bei einer Einzelkündigung?

Wer nur den Mobilfunk- oder nur den Festnetzvertrag kündigt, verliert den MagentaEINS-Kombirabatt sofort. Der verbleibende Vertrag wird dann zum vollen Einzelpreis abgerechnet – das kann mehrere Euro monatlich mehr ausmachen. Wer beide Verträge beenden möchte, muss beide separat kündigen, jeweils mit 1 Monat Kündigungsfrist. Die Kündigung beider Verträge muss nicht gleichzeitig erfolgen; die Fristen laufen unabhängig voneinander.

Was passiert mit meinem subventionierten Handy wenn ich den Telekom-Vertrag kündige?

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von 24 Monaten gehört das subventionierte Smartphone vollständig dem Kunden – eine Rückgabepflicht besteht nicht. Die Gerätekosten sind in der monatlichen Rate einkalkuliert; nach Vertragsende fällt keine Nachzahlung für das Gerät an. Wenn der Vertrag durch ein Sonderkündigungsrecht vorzeitig endet, sollte man vorab mit der Telekom klären, ob eine anteilige Ausgleichszahlung für die noch ausstehende Gerätesubvention fällig wird.

Bekomme ich eine Kündigungsbestätigung von der Telekom?

Ja, die Telekom bestätigt Kündigungen schriftlich oder per E-Mail. Wer online über „Mein Telekom" kündigt, erhält automatisch eine Bestätigungs-E-Mail. Bei schriftlicher Kündigung per Brief dauert die Bearbeitungszeit in der Regel 3 bis 5 Werktage. Wer keine Bestätigung erhält, sollte diese aktiv einfordern – telefonisch unter der Telekom-Hotline oder schriftlich. Ein fehlender Nachweis kann spätere Rechnungsklärungen erheblich erschweren.

Telekom Deutschland GmbH kündigen – Wichtige Informationen

Die Telekom Deutschland GmbH ist mit Sitz in Bonn der größte Telekommunikationsanbieter Deutschlands. Das Unternehmen betreibt sowohl das bundesweit dichteste Mobilfunknetz als auch das Festnetz- und Glasfasernetz MagentaZuhause. Bei der Kündigung gilt: Mobilfunkvertrag und Festnetzvertrag sind rechtlich vollständig voneinander unabhängig und müssen jeweils separat gekündigt werden. Ein gemeinsames Kündigungsschreiben gilt nicht für beide Vertragstypen gleichzeitig – jedes Produkt benötigt sein eigenes Schreiben mit eigenem Vertragsdatum. Wer einen Mobilfunkvertrag mit Gerätesubvention – also Tarif inklusive Smartphone – abgeschlossen hat, geht typischerweise eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten ein. SIM-only-Tarife ohne Gerät können ebenfalls 24 Monate oder kürzer laufen; die genaue Bindungsdauer steht in der Auftragsbestätigung. DSL- und Glasfaserverträge (MagentaZuhause) laufen in der Regel ebenfalls 24 Monate. Läuft die Mindestlaufzeit ab, ohne dass eine Kündigung vorliegt, wird der Vertrag automatisch verlängert – um 12 weitere Monate. Danach ist er monatlich mit 1 Monat Frist kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt regulär 1 Monat zum Vertragsende. Bei einem 24-Monats-Vertrag muss die Kündigung also spätestens nach 23 Monaten eingegangen sein. Kurzfristig eingegangene Kündigungen gelten für den darauffolgenden Termin. Die Kündigung ist möglich: schriftlich per Brief an Telekom Deutschland GmbH, 53262 Bonn, online über das Portal „Mein Telekom", per Fax oder telefonisch. Für rechtssichere Nachweise empfiehlt sich die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der Telekom sollte aktiv eingefordert werden – ohne sie ist die Kündigung zwar wirksam, aber spätere Rechnungsklärungen gestalten sich schwieriger. Kombipakete wie MagentaEINS verbinden Mobilfunk- und Festnetzvertrag und gewähren Kombinationsrabatte. Dieser Kombirabatt entfällt sofort, sobald einer der Teilverträge endet. Der verbleibende Vertrag wird dann zum vollen Einzelpreis abgerechnet. Wer beide Verträge beenden möchte, muss beide jeweils separat kündigen. Der StreamOn-Dienst – der bestimmte Streaming-Angebote nicht auf das Datenvolumen anrechnet – ist an den aktiven Mobilfunkvertrag gebunden und erlischt automatisch mit dessen Ende. StreamOn kann nicht eigenständig weitergeführt werden. Wer einen Vertrag mit Smartphone-Subvention abgeschlossen hat, behält das Gerät nach Ablauf der Mindestlaufzeit vollständig. Eine Rückgabepflicht besteht grundsätzlich nicht. Die Gerätekosten sind in der monatlichen Rate einkalkuliert; nach Vertragsende entsteht keine zusätzliche Zahlungspflicht für das Gerät. Wurde ein Handy separat auf Raten finanziert, läuft diese Finanzierung unabhängig vom Tarif weiter und muss eigenständig beglichen werden. Ein Sonderkündigungsrecht nach §60 Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht, wenn die Telekom nach einem Umzug am neuen Wohnort keine gleichwertige Leistung anbieten kann. Besonders relevant ist das bei Glasfaserverträgen, wenn der Zielort noch nicht ans Glasfasernetz angeschlossen ist. Die außerordentliche Kündigung ist dann zum Umzugsdatum möglich; als Nachweis genügt die neue Meldebestätigung. Bei einer wesentlichen Preiserhöhung besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe. Bei einem Anbieterwechsel kann die Rufnummer kostenlos mitgenommen werden; der Portierungsantrag läuft über den neuen Anbieter. Wer unsicher ist, ob die Kündigung rechtzeitig verarbeitet wurde, kann bei der Telekom-Hotline (0800 33 01000) den aktuellen Kündigungsstatus erfragen. Die Hotline ist kostenlos aus dem Festnetz erreichbar. Für komplexere Fälle – etwa wenn eine Kündigung abgelehnt oder nicht bestätigt wurde – empfiehlt sich zusätzlich der schriftliche Weg per Einschreiben, da dieser im Streitfall lückenlos dokumentiert ist. Wer einen Telekom-Vertrag vorzeitig auflösen möchte, ohne ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu haben, kann eine einvernehmliche Auflösungsvereinbarung beantragen. Dabei fällt in der Regel eine Abstandszahlung für die verbleibende Laufzeit an. Alternativ bieten Vertragsbörsen die Möglichkeit, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen – die Telekom muss einer solchen Übernahme jedoch zustimmen.