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Handyvertrag kündigen – So geht es bei Telekom, Vodafone & O2

Ob nach 24 Monaten Mindestlaufzeit oder wegen eines besseren Angebots – das Kündigen eines Handyvertrags ist einfacher als viele denken. Wichtig ist, die richtige Frist einzuhalten und an die Rufnummernmitnahme zu denken.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Kündigungsfristen der großen Mobilfunkanbieter

Die meisten Handyverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf gilt seit der BGB-Reform 2022 automatisch eine monatliche Kündbarkeit mit einer Frist von einem Monat – längere Verlängerungsklauseln sind nicht mehr zulässig.

  • Telekom (Magenta Mobil): 1 Monat Frist nach Ablauf der 24-Monate-Bindung
  • Vodafone: 1 Monat Frist nach Ablauf der Mindestlaufzeit
  • O2 (Telefónica): 1 Monat Frist, Kündigung per Online-Portal möglich
  • 1&1: 1 Monat Frist, Kündigung auch online möglich
  • Drillisch-Netz (yourfone, winSIM, etc.): 1 Monat Frist
  • Prepaid: Kein Vertrag – einfach nicht mehr aufladen

Rufnummer mitnehmen (Portierung)

Du möchtest deine Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen? Das ist dein gesetzliches Recht. So funktioniert die Rufnummernmitnahme:

  1. 1Beim neuen Anbieter Vertrag abschließen und Portierung beantragen (dabei Rufnummer + Anbieter angeben).
  2. 2Deinen alten Vertrag separat schriftlich kündigen – die Portierung kündigt den Vertrag NICHT automatisch.
  3. 3Der alte Anbieter schaltet die Nummer ab dem vereinbarten Datum frei.
  4. 4Die Übertragung dauert typischerweise 1–3 Werktage.
⚠️

Viele Nutzer denken, die Rufnummernmitnahme beendet automatisch den alten Vertrag. Das stimmt nicht – du musst separat kündigen, sonst zahlst du weiter.

Sonderkündigungsrechte beim Handyvertrag

  • Preiserhöhung durch den Anbieter: Sofortiges Sonderkündigungsrecht, in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung.
  • Wesentliche Serviceverschlechterung (z. B. Netzabdeckung dauerhaft schlechter als vertraglich zugesichert).
  • Umzug ins Ausland oder in ein dauerhaft nicht versorgtes Gebiet.
  • Tod des Vertragsnehmers: Erben können den Vertrag außerordentlich kündigen.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen?

Nur mit einem wichtigen Grund (Sonderkündigung) oder gegen eine Abstandszahlung (selten angeboten). Ohne Grund musst du bis zum Ende der Mindestlaufzeit zahlen.

Wie kündige ich meinen Handyvertrag am einfachsten?

Viele Anbieter (O2, 1&1) bieten Online-Kündigungsportale an. Alternativ: PDF-Kündigungsschreiben per Einschreiben. Telefonisch reicht in der Regel nicht.

Was passiert mit meiner SIM-Karte nach der Kündigung?

Die SIM-Karte wird zum Vertragsende deaktiviert. Deine Rufnummer kannst du vorher zum neuen Anbieter mitnehmen.

Gibt es eine Mindestfrist für die Kündigung?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du mit 1 Monat Frist kündigen. Innerhalb der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung nicht möglich.

Wie lange habe ich Zeit, nach einer Preiserhöhung zu kündigen?

Typischerweise 4 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung. Die genaue Frist steht in der Preiserhöhungsankündigung.

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