Shadow Boost ist ein ehemaliger Cloud-Gaming-Tarif von Shadow (Genymobile SAS, Paris), der nach der Insolvenz 2023 und der Übernahme durch Genymobile in Shadow Power umbenannt wurde. Das Abonnement ist monatlich kündbar; die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat. Gekündigt wird ausschliesslich über das Kundenportal unter account.shadow.tech; andere Kündigungswege wie Brief oder E-Mail werden nicht unterstützt. Nach der Kündigung zum Monatsende werden alle Nutzerdaten gelöscht; vor der Kündigung sollten Daten gesichert werden. Für Verbraucher in Deutschland gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäss §355 BGB sowie ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen oder wesentlichen Vertragsänderungen gemäss §314 BGB. Eine Reaktivierung ist nach der Kündigung jederzeit möglich. Shadow bietet keinen telefonischen Kundenservice; Anfragen werden über das Online-Hilfezentrum auf shadow.tech bearbeitet.
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Kündigungswege
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Adresse
Nutze diese Anschrift für die schriftliche Kündigung (Post/Fax). Falls du online kündigst, sichere die Bestätigung.
SHADOW SAS 42 avenue de la Porte de Clichy 75017 Paris Frankreich
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- 1PDF herunterladen & ausdruckenFülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
- 2Kündigung versendenVersende die Kündigung bevorzugt über das Online-Portal.
- 3Versandnachweis sichernEinschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
- 4Kündigungsbestätigung abwartenSHADOW SAS (Shadow Boost) sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: jederzeit zum Ende des Abrechnungsmonats. Hinweis zur Verlängerung: Ja, monatlich automatisch.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Wie kündige ich Shadow Boost?
Shadow Boost existiert unter diesem Namen nicht mehr; der Tarif wurde nach der Übernahme durch Genymobile SAS in Shadow Power umbenannt. Die Kündigung aller Shadow-Tarife erfolgt ausschliesslich über das Online-Kundenportal unter account.shadow.tech. Nutzer melden sich an, navigieren zu den Abonnement-Einstellungen und bestätigen die Kündigung. Nach der Kündigung läuft das Abo noch 1 Monat bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats weiter. Eine Kündigung per Brief oder E-Mail ist nicht möglich.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Shadow Boost?
Shadow Boost hatte keine Mindestvertragslaufzeit über 1 Monat hinaus; die Kündigung war jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich. Nach der Umbenennung in Shadow Power gelten dieselben Konditionen: monatliche Abrechnung, Kündigung jederzeit zum Monatsende, keine langfristige Vertragsbindung. Das Abonnement verlängert sich monatlich automatisch, sofern es nicht vor dem nächsten Abrechnungsdatum über das Kundenportal unter account.shadow.tech gekündigt wird. Eine Bestätigung per E-Mail erfolgt nach der Kündigung.
Wurde Shadow Boost umbenannt oder eingestellt?
Shadow Boost wurde nach der Insolvenz von Shadow im Jahr 2023 und der Übernahme durch Genymobile SAS umbenannt. Der Tarif heisst nun Shadow Power. Shadow selbst als Dienst wurde nicht eingestellt; Genymobile SAS führt das Cloud-Gaming-Angebot unter der Marke Shadow auf shadow.tech weiter. Nutzer mit ehemaligen Shadow-Boost-Verträgen wurden auf den neuen Shadow-Power-Tarif migriert oder erhielten entsprechende Informationen per E-Mail.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich Shadow kündige?
Nach Ablauf des 1-monatigen Abrechnungszeitraums werden alle in der Shadow-Cloud gespeicherten Nutzerdaten gemäss den Datenschutzbestimmungen von Genymobile SAS gelöscht. Eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich. Nutzer sollten daher vor der Kündigung alle wichtigen Dateien, Dokumente und Spielstände aus der Shadow-Umgebung auf ein lokales Gerät herunterladen. Das Kundenportal unter account.shadow.tech ermöglicht den Dateidownload bis zum letzten Nutzungstag des bezahlten Monats.
Habe ich bei Shadow ein Sonderkündigungsrecht?
Für Verbraucher in Deutschland gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss gemäss §355 BGB. Bei Preiserhöhungen ohne sachlichen Grund oder wesentlichen Leistungsänderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht gemäss §314 BGB. Da Shadow ein Dienst von Genymobile SAS aus Paris ist, unterliegen Verträge grundsätzlich dem französischen Recht; die deutschen Verbraucherschutzvorschriften gelten für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland ergänzend und bleiben anwendbar.
Wo finde ich aktuelle Informationen zu Shadow-Tarifen nach der Umstellung?
Aktuelle Tarife, Preise und technische Spezifikationen zu den Shadow-Angeboten sind auf shadow.tech einsehbar. Nach der Übernahme durch Genymobile SAS wurden neue Tarifstrukturen eingeführt; der frühere Tarif Shadow Boost wird nun als Shadow Power geführt. Das Kundenportal unter account.shadow.tech bietet eine Übersicht über das aktuelle Abonnement und ermöglicht Tarif-Upgrades sowie die Kündigung. Der Kundensupport ist über das Online-Hilfezentrum auf shadow.tech erreichbar.