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Oviva kündigen: Oviva ist keine klassische Abo-App, sondern eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nach § 33a SGB V — als GKV-Kassenleistung für Versicherte mit einem Body-Mass-Index (BMI) zwischen 30 und 40 auf ärztliches Rezept verordnungsfähig, vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, ohne Vorabgenehmigung durch die Kasse. Die rezeptgebundene Nutzungslizenz läuft typischerweise 3 bis 6 Monate und endet automatisch, ohne dass eine formelle Kündigung mit Frist eingereicht werden müsste. Zur vorzeitigen Beendigung oder Löschung Ihrer Gesundheitsdaten widerrufen Sie Ihre Datenschutzeinwilligung per E-Mail an kontakt-direkt@oviva.com. Betreiberin ist die Oviva AG, Dortustraße 48, 14467 Potsdam. Ein Direktabo für Selbstzahler ohne ärztliches Rezept ist ebenfalls verfügbar.

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    Oviva AG sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Hinweis zur Verlängerung: nein.
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Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Was ist Oviva — ein Abo oder eine Kassenleistung?

Oviva ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nach § 33a SGB V, keine klassische Abo-App. GKV-Versicherte mit einem BMI zwischen 30 und 40 können Oviva auf ärztliches Rezept erhalten, wobei die Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt. Die Nutzungslizenz ist an das Rezept gebunden und läuft typischerweise 3 bis 6 Monate. Daneben bietet Oviva ein kostenpflichtiges Direktabo für Selbstzahler an.

Wie beende ich die Oviva-Nutzung vorzeitig?

Da Oviva kein klassisches Abonnement ist, gibt es keine formelle Kündigung mit Fristen. Möchten Sie die Nutzung beenden und Ihre Gesundheitsdaten löschen lassen, widerrufen Sie Ihre Datenschutzeinwilligung per E-Mail an kontakt-direkt@oviva.com. Nach dem Widerruf ist Oviva AG verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu löschen und den App-Zugang zu beenden. Geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren vollständigen Namen und die mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse an.

Verlängert sich Oviva automatisch?

Nein, die rezeptgebundene DiGA-Nutzungslizenz verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf der auf dem Rezept festgelegten Nutzungsdauer — typischerweise 3 bis 6 Monate — endet der Zugang zur App automatisch, ohne weiteres Zutun. Eine Folgeverschreibung ist nur nach erneuter ärztlicher Verordnung und entsprechender Rezeptausstellung möglich. Eine Verlängerungs-E-Mail oder eine Aufforderung zur Kündigung ist für DiGAs nicht vorgesehen.

Wer trägt die Kosten für Oviva als DiGA?

Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Oviva vollständig — Versicherte zahlen keine Zuzahlung und keine Praxisgebühr. Voraussetzung ist ein Body-Mass-Index (BMI) zwischen 30 und 40 sowie das Vorliegen einer adipositasbedingten Folgeerkrankung. Privatversicherte oder Selbstzahler können das Direktabo von Oviva nutzen; die Kosten tragen Sie dann selbst, da private Kassen keine einheitliche Erstattungspflicht haben.

An wen wende ich mich bei Fragen zu meinen Oviva-Daten?

Für alle Fragen zu Datenschutz, Datenlöschung und Nutzungsbeendigung ist die Oviva AG zuständig. Kontakt per E-Mail: kontakt-direkt@oviva.com. Schriftliche Anfragen richten Sie an: Oviva AG, Dortustraße 48, 14467 Potsdam. Die Oviva AG ist gemäß DSGVO verpflichtet, auf Auskunfts- und Löschungsanfragen innerhalb von 1 Monat zu antworten. Bei komplexeren Anfragen kann diese Frist einmalig um weitere 2 Monate verlängert werden.

Kann ich Oviva auch ohne Rezept nutzen?

Ja, Oviva bietet neben dem GKV-Rezeptweg auch ein Direktabonnement für Selbstzahler an. Dieses richtet sich insbesondere an Privatversicherte oder Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine GKV-Verordnung nicht erfüllt sind. Das Direktabo hat eigene Konditionen, die sich von der rezeptgebundenen DiGA-Nutzung unterscheiden. Details zu Preis und Laufzeit finden Sie auf der Oviva-Website.

Oviva AG kündigen – Wichtige Informationen

Oviva ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zur Behandlung von Adipositas und ernährungsbedingten Erkrankungen. Die App ist im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet und kann nach § 33a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) von Ärzten und Psychotherapeuten auf Rezept verordnet werden. Betreiberin ist die Oviva AG mit Sitz in Potsdam (Dortustraße 48, 14467 Potsdam). Oviva ist kein klassisches Abonnement, das monatlich kündbar ist. Der typische Nutzungsweg ist die Verordnung durch einen Arzt auf Kassenrezept für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem Body-Mass-Index (BMI) zwischen 30 und 40. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig — Versicherte zahlen keinen Eigenanteil. Die Nutzungslizenz ist an das ausgestellte Rezept gebunden und läuft typischerweise über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten, je nach ärztlicher Verordnung. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt; nach Ablauf der Lizenz endet der Zugang zur App ohne weiteres Zutun. Da es sich um eine DiGA und kein Dauerabonnement handelt, gibt es keinen klassischen Kündigungsprozess mit Fristen und Formvorschriften. Die Nutzung endet regulär mit dem Ablauf der rezeptgebundenen Lizenzlaufzeit. Möchten Sie die Nutzung frühzeitig beenden oder Ihre bei Oviva gespeicherten Gesundheitsdaten löschen lassen, wenden Sie sich per E-Mail an kontakt-direkt@oviva.com und erklären den Widerruf Ihrer Datenschutzeinwilligung. Nach einem Widerruf ist die Oviva AG gemäß DSGVO verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu löschen, und der Zugang zur App endet. Die DSGVO schreibt vor, dass auf solche Anfragen innerhalb von 1 Monat reagiert werden muss. Darüber hinaus bietet Oviva ein direktes Abonnement ohne ärztliche Verordnung an. Dieses Direktabo richtet sich an Personen, die nicht über die GKV abrechnen können oder möchten — etwa Privatversicherte oder Selbstzahler. Das Direktabo hat eine eigene Abrechnungsstruktur und andere Konditionen als das GKV-Rezeptmodell. Informationen dazu finden sich auf der Oviva-Website. Das Direktabo ist jedoch nicht das Hauptprodukt von Oviva; der überwiegende Teil der Nutzer verwendet die App im Rahmen einer GKV-Verordnung, die von der Krankenkasse vollständig erstattet wird. Für GKV-Versicherte, die eine Verordnung erwägen, ist der erste Schritt die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Bei einem BMI zwischen 30 und 40 und dem Vorliegen einer adipositasbezogenen Folgeerkrankung ist eine Verordnung als DiGA grundsätzlich möglich. Die Krankenkasse muss die Verordnung nicht vorab genehmigen — DiGAs gelten kraft Gesetzes als Kassenleistung, sobald sie dauerhaft im BfArM-Verzeichnis gelistet sind. Eine Vorabgenehmigung durch die Kasse ist nach § 33a SGB V nicht erforderlich. Wer Oviva im Direktabo nutzt und dieses beenden möchte, sollte die im Direktabo-Vertrag vereinbarten Konditionen prüfen. Im Gegensatz zur rezeptgebundenen DiGA-Nutzung kann ein Direktabo eine reguläre Kündigungsfrist haben. Die Kündigung eines Direktabos kann ebenfalls per E-Mail an kontakt-direkt@oviva.com oder über das Kundenkonto auf der Oviva-Website eingereicht werden. Fragen zu Datenschutz, Datenlöschung und Nutzungsbeendigung beantwortet die Oviva AG unter kontakt-direkt@oviva.com. Schriftliche Anfragen richten Sie an: Oviva AG, Dortustraße 48, 14467 Potsdam. Die Abgrenzung zwischen DiGA und klassischem Abonnement ist für Betroffene oft unklar. Oviva wird gelegentlich irrtümlich als monatlich kündbarer Streamingdienst eingestuft. Tatsächlich ist die App ein zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse I, das klinisch evaluiert und auf seine therapeutische Wirksamkeit geprüft wurde. Das BfArM überprüft und aktualisiert die DiGA-Listung in regelmäßigen Abständen; eine Listung kann dauerhaft oder vorläufig sein. Solange Oviva im BfArM-Verzeichnis gelistet ist, haben GKV-Versicherte Anspruch auf die Verordnung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse.