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Kündigungsfristen einfach erklärt – Was du wissen musst

Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten, automatische Verlängerungen – das Kleingedruckte in Verträgen ist oft verwirrend. Dieser Guide erklärt die wichtigsten Begriffe und zeigt, wie du immer zum richtigen Zeitpunkt kündigst.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Die wichtigsten Begriffe

Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, in dem du den Vertrag nicht ordentlich kündigen kannst. Typisch sind 12 oder 24 Monate. Innerhalb der Mindestlaufzeit ist nur eine außerordentliche Kündigung (mit wichtigem Grund) möglich.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Eingang deiner Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende. Eine Frist von 1 Monat bedeutet: Kündigung am 15. Mai → Vertragsende am 30. Juni (Ende des übernächsten Monats).

Automatische Verlängerung

Viele Verträge verlängern sich nach der Mindestlaufzeit automatisch – früher oft um weitere 12 Monate. Seit der BGB-Reform vom 1. März 2022 (§ 309 Nr. 9 BGB) darf die Verlängerungsfrist nach der Mindestlaufzeit maximal einen Monat betragen. Ältere Klauseln mit längeren Verlängerungszeiträumen sind unwirksam.

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Hast du einen Altvertrag aus der Zeit vor 2022 mit 3 Monaten Verlängerungsfrist? Diese Klausel ist unwirksam. Du kannst mit 1 Monat Frist kündigen.

Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?

  1. 1Vertragsstart und Mindestlaufzeit bestimmen (z. B. 01.01.2024 + 24 Monate = 31.12.2025).
  2. 2Frühestes ordentliches Kündigungsdatum = Ende der Mindestlaufzeit.
  3. 3Kündigungsfrist abziehen: Bei 1 Monat Frist muss die Kündigung bis 30.11.2025 beim Anbieter sein.
  4. 4Versandpuffer einplanen: 3–5 Werktage für Postlaufzeiten.
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Frist automatisch berechnen

Du weißt nicht genau, wann du kündigen musst? Unser kostenloser Fristenrechner berechnet dir das späteste Kündigungsdatum, das nächste Vertragsende und wie viele Tage noch bleiben – für hunderte Anbieter.

Häufige Fragen

Was passiert wenn ich die Kündigungsfrist um einen Tag verpasse?

Der Vertrag verlängert sich automatisch. Du kannst dann zum nächsten möglichen Termin (meist 1 Monat später) kündigen.

Zählt das Absendedatum oder das Eingangsdatum?

Das Eingangsdatum beim Anbieter ist maßgeblich. Plane daher ausreichend Puffer ein – mindestens 5 Werktage bei Postversand.

Kann eine Kündigung rückwirkend wirksam werden?

Nein. Eine Kündigung wirkt immer nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.

Sind Verlängerungsklauseln von mehr als 1 Monat noch gültig?

Nein – seit der BGB-Reform 2022 sind Klauseln unwirksam, die nach der Mindestlaufzeit eine automatische Verlängerung von mehr als 1 Monat vorsehen. Du kannst dann trotz solcher Klausel mit 1 Monat Frist kündigen.

Gilt die Neuregelung auch für alte Verträge?

Ja. Die Reform gilt auch für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Ausnahme: Bei Verträgen mit laufenden Mindestlaufzeiten gilt die neue Regel erst nach deren Ablauf.

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