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Smartsteuer der smartsteuer GmbH, Drostestrasse 16, 30161 Hannover, ist eine browserbasierte Online-Steuer-Software ohne klassische Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Stattdessen zahlt der Nutzer einmalig fuer ein Steuerjahr. Wer wechseln moechte, muss das Wechselverlangen in Textform einreichen; die Kuendigungsfrist betraegt 2 Monate gemaess Artikel 25 Data Act. Das Wechselverlangen wird per E-Mail an hilfe@smartsteuer.de oder schriftlich per Brief an die smartsteuer GmbH in Hannover eingereicht. Nach der Frist folgt ein 30-taegiger Uebergangszeitraum. Ein 14-taegiges Widerrufsrecht nach Paragraph 355 BGB gilt ab Vertragsabschluss. Steuerdaten koennen vor dem Wechsel vollstaendig exportiert werden. Alle Angaben zu Fristen und Wechselrecht basieren auf den AGB und dem Impressum der smartsteuer GmbH in Hannover.

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Smartsteuer GmbH
Lange Laube 31
30159 Hannover
Deutschland

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    Smartsteuer GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: Jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums. Hinweis zur Verlängerung: Ja, je nach Tarif.
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kuendigungsfrist bei Smartsteuer?

Bei Smartsteuer betraegt die Kuendigungsfrist fuer einen Anbieterwechsel gemaess Artikel 25 Data Act 2 Monate. Das Wechselverlangen muss in Textform bei der smartsteuer GmbH eingehen, entweder per E-Mail an hilfe@smartsteuer.de oder per Brief an die Drostestrasse 16, 30161 Hannover. Nach Ablauf der 2-monatigen Frist beginnt ein gesetzlich vorgesehener 30-taegiger Uebergangszeitraum fuer die technische Durchfuehrung des Wechsels.

Hat Smartsteuer eine Mindestlaufzeit?

Smartsteuer arbeitet nicht mit einem klassischen Dauerabonnement mit fester Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Stattdessen zahlt der Nutzer einmalig fuer ein Steuerjahr und erwirbt das Recht, bis zu 5 Erklaerungen fuer dieses Veranlagungsjahr einzureichen. Diese Option verfaellt 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Das gesetzliche Wechselrecht nach Artikel 25 Data Act besteht unabhaengig von der Vertragslaufzeit jederzeit.

Wie kuendige ich Smartsteuer und wechsle den Anbieter?

Das Wechselverlangen muss in Textform mitgeteilt werden: per E-Mail an hilfe@smartsteuer.de oder per Brief an smartsteuer GmbH, Drostestrasse 16, 30161 Hannover. Die Kuendigungsfrist betraegt 2 Monate. Nach deren Ablauf hat der Nutzer im anschliessenden 30-taegigen Uebergangszeitraum Gelegenheit, alle exportierbaren Steuerdaten ueber das freigeschaltete Exporttool herunterzuladen, bevor die Daten geloescht werden.

Kann ich meine Steuerdaten bei Smartsteuer exportieren?

Ja. Nach dem Wechselverlangen schaltet Smartsteuer ein Exporttool frei, mit dem alle exportierbaren Steuerdaten heruntergeladen werden koennen. Der Abrufzeitraum betraegt mindestens 30 Tage im anschliessenden Uebergangszeitraum. Smartsteuer speichert Steuerfaelle 5 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres und loescht sie danach innerhalb von 2 Monaten automatisch. Vorherige Datensicherung wird daher ausdruecklich empfohlen.

Besteht bei Smartsteuer ein Widerrufsrecht?

Ja. Als Verbraucher haben Sie bei Smartsteuer ein 14-taegiges Widerrufsrecht gemaess Paragraph 355 BGB, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklaerung per Brief oder E-Mail an hilfe@smartsteuer.de erklaert werden. Smartsteuer GmbH, Drostestrasse 16, 30161 Hannover, erstattet alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurueck.

Was gilt bei Aenderung der AGB durch Smartsteuer?

Wenn Smartsteuer seine AGB wesentlich aendert, werden registrierte Nutzer mindestens 1 Monat vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail informiert. In diesem Fall steht dem Kunden ein ausserordentliches Kuendigungsrecht nach Paragraph 314 BGB zu. Der Nutzer kann also den Vertrag innerhalb der Ankuendigungsfrist beenden, wenn er mit den geplanten Aenderungen nicht einverstanden ist. Die Kuendigung muss schriftlich oder per E-Mail erklaert werden.

Smartsteuer GmbH kündigen – Wichtige Informationen

Smartsteuer ist eine Online-Steuer-Software der smartsteuer GmbH, einer Tochtergesellschaft der Haufe Group. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Drostestrasse 16, 30161 Hannover und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 200898 eingetragen. Geschaeftsfuehrender Gesellschafter ist Stefan Heine. Mit dem Dienst koennen Privatpersonen und Gewerbetreibende ihre Einkommensteuererklaerung, Gewerbesteuererklaerung, Umsatzsteuererklaerung und Feststellungserklaerung bequem ueber den Browser erstellen und elektronisch per ELSTER an das zustaendige Finanzamt uebermitteln. Eine Installation von Software auf dem eigenen Rechner ist dabei nicht erforderlich. Alle Formulare sind browserbasiert abrufbar. Das Geschaeftsmodell von smartsteuer sieht vor, dass die Erstellung der Steuererklaerung kostenlos getestet werden kann. Kostenpflichtig wird es erst bei der Uebermittlung an das Finanzamt. Ein dauerhaftes Abonnement mit fester Mindestlaufzeit von 12 Monaten oder laenger ist nicht das typische Modell. Stattdessen zahlt der Nutzer einmalig fuer das Recht, bis zu 5 Erklaerungen fuer ein bestimmtes Veranlagungsjahr einzureichen. Diese Option verfaellt 4 Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres automatisch. Wer smartsteuer verlassen und zu einem anderen Softwareanbieter wechseln moechte, hat nach Artikel 25 des Data Act ein gesetzliches Wechselrecht. Die Kuendigungsfrist betraegt dabei 2 Monate, gerechnet ab dem Eingang des Wechselverlangens in Textform bei der smartsteuer GmbH. Das Wechselverlangen muss per E-Mail an hilfe@smartsteuer.de oder per Brief an smartsteuer GmbH, Drostestrasse 16, 30161 Hannover eingereicht werden. Nach Ablauf der 2-monatigen Frist beginnt ein gesetzlich vorgesehener 30-taegiger Uebergangszeitraum, innerhalb dessen der technische Wechsel abgeschlossen wird. Waehrend dieses Uebergangszeitraums und auch danach steht dem Kunden ein Exporttool zur Verfuegung, mit dem er alle exportierbaren Steuerdaten herunterladen kann. Smartsteuer speichert alle Steuerfaelle fuer 5 Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres und loescht sie anschliessend innerhalb von 2 Monaten automatisch. Bis zum Wirksamwerden des Wechsels bleiben alle Dienste von smartsteuer vollumfaenglich verfuegbar. Eine fruehzeitige Datensicherung vor dem Wechsel wird ausdruecklich empfohlen. Verbraucher haben bei Vertragsschluss mit smartsteuer ein 14-taegiges Widerrufsrecht gemaess Paragraph 355 BGB, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklaerung per Brief oder per E-Mail an hilfe@smartsteuer.de erklaert werden. Smartsteuer GmbH erstattet in diesem Fall alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurueck. Darueber hinaus steht dem Kunden bei wesentlichen AGB-Aenderungen ein ausserordentliches Kuendigungsrecht nach Paragraph 314 BGB zu. Smartsteuer informiert bei geplanten AGB-Aenderungen mindestens 1 Monat im Voraus per E-Mail. Kundensupport ist unter hilfe@smartsteuer.de und telefonisch unter 0800 7238222 erreichbar. Alle AGB-Dokumente und Widerrufsbelehrungen stehen unter www.smartsteuer.de/online/agb bereit. Smartsteuer unterstuetzt alle gaengigen Steuererklaerungsarten: die Einkommensteuererklaerung fuer Arbeitnehmer, Rentner, Selbstaendige und Kapitalanleger, die Gewerbesteuererklaerung fuer Gewerbetreibende sowie die Umsatzsteuererklaerung fuer Unternehmer. Alle Daten werden sicher auf deutschen Servern gespeichert und koennen jederzeit aus dem Cloud-Konto abgerufen werden. Die Plattform ist komplett browserbasiert und funktioniert ohne Installation auf Windows, macOS und Linux-Geraeten gleichermassen. Als Mitglied der Haufe Group profitiert smartsteuer von den Ressourcen eines der fuehrenden deutschen Anbieter fuer Steuerfachliteratur und Softwareloesungen. Die Haufe-Lexware GmbH und Co. KG ist Mehrheitsgesellschafterin der smartsteuer GmbH. Kunden, die Fragen zur Steuererklaerung haben, koennen den integrierten Steuer-Ratgeber nutzen oder sich ueber hilfe@smartsteuer.de an den Kundensupport wenden. Telefonisch ist das Team unter 0800 7238222 erreichbar. Aktuelle Tarifdetails, AGB und Informationen zum Wechselrecht nach Artikel 25 Data Act stehen jederzeit unter www.smartsteuer.de/online/agb bereit.