Smartsteuer der smartsteuer GmbH, Drostestrasse 16, 30161 Hannover, ist eine browserbasierte Online-Steuer-Software ohne klassische Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Stattdessen zahlt der Nutzer einmalig fuer ein Steuerjahr. Wer wechseln moechte, muss das Wechselverlangen in Textform einreichen; die Kuendigungsfrist betraegt 2 Monate gemaess Artikel 25 Data Act. Das Wechselverlangen wird per E-Mail an hilfe@smartsteuer.de oder schriftlich per Brief an die smartsteuer GmbH in Hannover eingereicht. Nach der Frist folgt ein 30-taegiger Uebergangszeitraum. Ein 14-taegiges Widerrufsrecht nach Paragraph 355 BGB gilt ab Vertragsabschluss. Steuerdaten koennen vor dem Wechsel vollstaendig exportiert werden. Alle Angaben zu Fristen und Wechselrecht basieren auf den AGB und dem Impressum der smartsteuer GmbH in Hannover.
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Smartsteuer GmbH Lange Laube 31 30159 Hannover Deutschland
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- 1PDF herunterladen & ausdruckenFülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
- 2Kündigung versendenVersende die Kündigung bevorzugt per Post (Einschreiben empfohlen).
- 3Versandnachweis sichernEinschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
- 4Kündigungsbestätigung abwartenSmartsteuer GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: Jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums. Hinweis zur Verlängerung: Ja, je nach Tarif.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kuendigungsfrist bei Smartsteuer?
Bei Smartsteuer betraegt die Kuendigungsfrist fuer einen Anbieterwechsel gemaess Artikel 25 Data Act 2 Monate. Das Wechselverlangen muss in Textform bei der smartsteuer GmbH eingehen, entweder per E-Mail an hilfe@smartsteuer.de oder per Brief an die Drostestrasse 16, 30161 Hannover. Nach Ablauf der 2-monatigen Frist beginnt ein gesetzlich vorgesehener 30-taegiger Uebergangszeitraum fuer die technische Durchfuehrung des Wechsels.
Hat Smartsteuer eine Mindestlaufzeit?
Smartsteuer arbeitet nicht mit einem klassischen Dauerabonnement mit fester Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Stattdessen zahlt der Nutzer einmalig fuer ein Steuerjahr und erwirbt das Recht, bis zu 5 Erklaerungen fuer dieses Veranlagungsjahr einzureichen. Diese Option verfaellt 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Das gesetzliche Wechselrecht nach Artikel 25 Data Act besteht unabhaengig von der Vertragslaufzeit jederzeit.
Wie kuendige ich Smartsteuer und wechsle den Anbieter?
Das Wechselverlangen muss in Textform mitgeteilt werden: per E-Mail an hilfe@smartsteuer.de oder per Brief an smartsteuer GmbH, Drostestrasse 16, 30161 Hannover. Die Kuendigungsfrist betraegt 2 Monate. Nach deren Ablauf hat der Nutzer im anschliessenden 30-taegigen Uebergangszeitraum Gelegenheit, alle exportierbaren Steuerdaten ueber das freigeschaltete Exporttool herunterzuladen, bevor die Daten geloescht werden.
Kann ich meine Steuerdaten bei Smartsteuer exportieren?
Ja. Nach dem Wechselverlangen schaltet Smartsteuer ein Exporttool frei, mit dem alle exportierbaren Steuerdaten heruntergeladen werden koennen. Der Abrufzeitraum betraegt mindestens 30 Tage im anschliessenden Uebergangszeitraum. Smartsteuer speichert Steuerfaelle 5 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres und loescht sie danach innerhalb von 2 Monaten automatisch. Vorherige Datensicherung wird daher ausdruecklich empfohlen.
Besteht bei Smartsteuer ein Widerrufsrecht?
Ja. Als Verbraucher haben Sie bei Smartsteuer ein 14-taegiges Widerrufsrecht gemaess Paragraph 355 BGB, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklaerung per Brief oder E-Mail an hilfe@smartsteuer.de erklaert werden. Smartsteuer GmbH, Drostestrasse 16, 30161 Hannover, erstattet alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurueck.
Was gilt bei Aenderung der AGB durch Smartsteuer?
Wenn Smartsteuer seine AGB wesentlich aendert, werden registrierte Nutzer mindestens 1 Monat vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail informiert. In diesem Fall steht dem Kunden ein ausserordentliches Kuendigungsrecht nach Paragraph 314 BGB zu. Der Nutzer kann also den Vertrag innerhalb der Ankuendigungsfrist beenden, wenn er mit den geplanten Aenderungen nicht einverstanden ist. Die Kuendigung muss schriftlich oder per E-Mail erklaert werden.