Debitoor, die cloudbasierte Buchhaltungssoftware von Debitoor ApS, wurde 2022 von SumUp übernommen. Im Jahr 2023 wurde der Dienst vollständig eingestellt; neue Abonnements sind seither nicht mehr erhältlich. Bestehende Nutzer wurden über das Ende des Dienstes informiert und auf alternative SumUp-Produkte hingewiesen. Laufende Verträge wurden mit der Einstellung des Dienstes beendet. Für Fragen zu früheren Abonnements, Rückerstattungen, exportierten Daten oder der Datenmigration ist der SumUp-Support unter sumup.com/support zuständig. Aktive oder unerklärliche Abbuchungen sollten umgehend dort gemeldet werden. Für frühere Vertragsabschlüsse galt das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB bei Online-Abschluss innerhalb von 14 Tagen. SumUp agiert als Rechtsnachfolger für alle verbleibenden Ansprüche aus früheren Debitoor-Verträgen.
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- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
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Häufige Fragen
Kann ich Debitoor noch kündigen?
Debitoor wurde 2023 nach der Übernahme durch SumUp eingestellt. Neue Abonnements sind nicht mehr erhältlich, und laufende Verträge wurden mit der Einstellung des Dienstes beendet. Eine formelle Kündigung ist daher nicht mehr notwendig. Sollten dennoch Abbuchungen auftreten oder offene Fragen zu früheren Verträgen bestehen, ist der SumUp-Support unter sumup.com/support zu kontaktieren.
Was ist mit meinem Debitoor-Abonnement passiert?
SumUp übernahm Debitoor 2022 und stellte den Dienst 2023 ein. Bestehende Nutzer wurden informiert und in der Regel auf SumUp-Produkte hingewiesen. Die monatlichen oder jährlichen Abbuchungen wurden mit der Einstellung beendet. Für Fragen zu Rückerstattungen für bereits bezahlte, aber nicht genutzte Zeiträume – oft 1 Monat oder mehr – wende man sich an den SumUp-Support. Eine Kontaktaufnahme sollte schriftlich erfolgen.
Wo kann ich meine Debitoor-Daten finden?
Debitoor-Nutzer hatten vor der Einstellung des Dienstes die Möglichkeit, ihre Daten als CSV oder PDF zu exportieren. Falls kein Export erfolgte, sollte der SumUp-Support unter sumup.com/support kontaktiert werden, um zu klären, ob noch ein Datenabruf möglich ist. Exportierte Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen müssen für steuerliche Zwecke nach § 147 AO mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Export sollte so früh wie möglich angefragt werden.
Gibt es Alternativen zu Debitoor?
Nach der Einstellung von Debitoor stehen verschiedene cloudbasierte Buchhaltungslösungen zur Verfügung: SumUp Invoice als direkter Nachfolgedienst, sowie Lexoffice, Sevdesk und fastbill als weitere Alternativen. Die meisten dieser Dienste bieten Import-Funktionen für exportierte Debitoor-Daten an, zum Beispiel CSV-Importe für Buchungen. Ein direkter Funktions- und Preisvergleich hilft, die passende Alternative für die jeweilige Unternehmensgröße zu finden.
Was passiert, wenn ich noch Abbuchungen von Debitoor sehe?
Falls nach der Einstellung des Dienstes noch Abbuchungen unter dem Namen Debitoor oder SumUp erscheinen, ist der SumUp-Support unter sumup.com/support umgehend zu kontaktieren. Die betroffene Abbuchung sollte schriftlich beschrieben und Kontoauszüge als Nachweis bereitgestellt werden. SumUp ist als Rechtsnachfolger verpflichtet, nicht mehr gerechtfertigte Zahlungen zurückzuerstatten. Eine Reaktion sollte innerhalb weniger Werktage erfolgen; bei ausbleibender Rückmeldung kann die Hausbank eingeschaltet werden.
Galt ein Widerrufsrecht für Debitoor-Verträge?
Ja, beim Online-Abschluss eines Debitoor-Abonnements galt in Deutschland das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB: 14 Tage ab Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen. Da der Dienst eingestellt wurde, sind neue Widerrufe nicht mehr relevant. Verbleibende vertragliche Ansprüche aus früheren Abonnements können gegenüber SumUp als Rechtsnachfolger innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen geltend gemacht werden.