Weltbild GmbH & Co. KG, Ohmstraße 8a, 86199 Augsburg, ist seit dem 10. Juni 2024 insolvent (Az. 7 IN 534/24, Amtsgericht Augsburg; Insolvenzverwalter: Christian Plail). Der Betrieb wurde zum 31. August 2024 vollständig eingestellt; weltbild.de leitet seitdem auf thalia.de um. Aktive Abonnements sind damit faktisch beendet; eine ordentliche Kündigung ist nicht mehr möglich. Offene Forderungen müssen innerhalb der gerichtlich gesetzten Frist beim Amtsgericht Augsburg als Insolvenzforderungen angemeldet werden. Kreditkartenzahlungen können per Chargeback innerhalb von 120 Tagen ab Buchungsdatum zurückgefordert werden; PayPal-Zahlungen innerhalb von 180 Tagen ab Zahlung. Alle Fristen und Beschlüsse werden unter insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Adresse: Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlass 1, 86150 Augsburg.
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Weltbild GmbH & Co. KG Steinerne Furt 70 86167 Augsburg Deutschland
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- 4Kündigungsbestätigung abwartenWeltbild GmbH & Co. KG sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: Jederzeit, keine Mindestlaufzeit. Hinweis zur Verlängerung: Nein.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Ist Weltbild noch aktiv?
Nein. Weltbild GmbH & Co. KG hat am 10. Juni 2024 Insolvenz angemeldet (Az. 7 IN 534/24, Amtsgericht Augsburg; Insolvenzverwalter: Christian Plail). Der Online-Shop weltbild.de und alle stationären Filialen wurden zum 31. August 2024 vollständig geschlossen. Die Domain weltbild.de leitet seitdem auf thalia.de um. Eine ordentliche Kündigung an Weltbild ist seit der Betriebseinstellung nicht mehr möglich; alle laufenden Verträge und Abonnements sind faktisch beendet.
Was passiert mit meinem Weltbild-Abonnement?
Mit der Betriebseinstellung am 31. August 2024 sind alle Weltbild-Abonnements faktisch beendet worden. Bereits gezahlte Beträge für Leistungszeiträume nach diesem Datum gelten als offene Forderungen und können als Insolvenzforderungen beim Amtsgericht Augsburg (Az. 7 IN 534/24) angemeldet werden. Die gerichtlich gesetzte Anmeldefrist beträgt in der Regel 30 Tage bis mehrere Monate ab Verfahrenseröffnung; die genaue Frist entnehmen Sie dem Eröffnungsbeschluss und insolvenzbekanntmachungen.de.
Wie melde ich meine Forderung gegen Weltbild an?
Forderungen gegen Weltbild GmbH & Co. KG müssen beim Amtsgericht Augsburg (Az. 7 IN 534/24) innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist angemeldet werden. Wenden Sie sich an das Büro des Insolvenzverwalters Christian Plail oder direkt an das Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlass 1, 86150 Augsburg. Alle Fristen und Beschlüsse werden unter insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Halten Sie alle Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege bereit.
Kann ich eine Weltbild-Zahlung zurückbuchen?
Ja. Zahlungen per Kreditkarte können über eine Rückbuchung (Chargeback) bei Ihrer Bank innerhalb von 120 Tagen ab Buchungsdatum zurückgefordert werden. Bei PayPal-Zahlungen beträgt die Rückforderungsfrist 180 Tage ab dem Zahlungsdatum. Wenden Sie sich direkt an Ihre Bank oder an den PayPal-Kundendienst und schildern Sie, dass Weltbild den Betrieb eingestellt hat und die gebuchte Leistung nicht erbracht wurde. Handeln Sie schnell, da diese Fristen nicht verlängerbar sind.
Was passiert mit meinen bei Weltbild gekauften eBooks?
Bereits auf Ihr Gerät heruntergeladene eBooks bleiben lokal gespeichert und weiterhin lesbar. Für Inhalte, die über die tolino-Plattform erworben wurden, wenden Sie sich an einen anderen tolino-Händler wie Thalia, Hugendubel oder Osiander. Noch nicht heruntergeladene Inhalte können möglicherweise nicht mehr abgerufen werden; melden Sie diesen Schaden als Insolvenzforderung beim Amtsgericht Augsburg an. Der tolino-Verbund ist von der Insolvenz Weltbilds unabhängig und bleibt weiterhin aktiv.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht wegen der Insolvenz?
Mit der Betriebseinstellung am 31. August 2024 ist eine weitere Kündigung nicht mehr erforderlich, da alle laufenden Verträge durch die Unmöglichkeit der Leistungserbringung nach § 275 BGB faktisch beendet sind. Für bereits bezahlte Beträge ohne Gegenleistung steht Ihnen ein Rückforderungsanspruch zu, der im Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Augsburg (Az. 7 IN 534/24) als Forderung angemeldet werden muss. Nutzen Sie parallel auch Chargeback-Optionen, sofern die Frist von 120 Tagen noch nicht abgelaufen ist.