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Eine Versicherung bei R+V lässt sich je nach Sparte mit unterschiedlichen Fristen beenden: Die Kfz-Versicherung kann mit 1 Monat Frist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, bei Ablauf zum 31. Dezember muss die Erklärung bis zum 30. November eingehen. Für Haftpflicht-, Hausrat- und andere Sachversicherungen gelten üblicherweise 3 Monate zum Vertragsablauf; die konkrete Frist steht im Versicherungsschein oder im Kundenportal Meine R+V. Gekündigt wird per Post an R+V, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, über das Online-Kündigungsformular auf ruv.de, per E-Mail an ruv@ruv.de oder über die Volksbank-Filiale, in der der Vertrag abgeschlossen wurde. Nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall greift zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz mit einer Frist von einem Monat.

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R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland

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    Versende die Kündigung bevorzugt per Post (Einschreiben empfohlen).
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    Einschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
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    Kündigungsbestätigung abwarten
    R+V Versicherung AG sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Versicherungsjahresende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, jährlich.
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt bei der R+V Versicherung?

Die Frist hängt von der Sparte ab. Die Kfz-Versicherung kann mit 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden; endet der Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November vorliegen. Für Haftpflicht-, Hausrat- und andere Sachversicherungen sind üblicherweise 3 Monate zum Vertragsablauf einzuhalten. Die für Ihren Vertrag verbindliche Frist steht im Versicherungsschein und im Kundenportal Meine R+V unter Meine Verträge.

Wie kündige ich meinen R+V-Vertrag – welche Wege gibt es?

Der sicherste Weg ist die Kündigung per Post, am besten als Einschreiben, an R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Daneben stellt R+V auf ruv.de ein Online-Kündigungsformular für Sach-, Kfz- und weitere Verträge bereit; auch eine E-Mail an ruv@ruv.de oder ein Fax an 0611 533-4500 genügt der Textform. Wer über eine Volksbank oder Raiffeisenbank abgeschlossen hat, kann die Kündigung zusätzlich dort persönlich einreichen.

Wann habe ich bei R+V ein Sonderkündigungsrecht?

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht vor allem nach einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung und nach einem regulierten oder abgelehnten Schadenfall. In beiden Fällen beträgt die Frist 1 Monat ab Zugang der Mitteilung beziehungsweise der Entscheidung; Rechtsgrundlage sind § 40 und § 92 VVG. Auch beim Wegfall des versicherten Risikos, etwa durch den Verkauf oder die Abmeldung des versicherten Fahrzeugs, lässt sich der Vertrag vorzeitig beenden.

Wo finde ich Laufzeit und Ablaufdatum meines R+V-Vertrags?

Beide Angaben stehen auf dem Versicherungsschein, den Sie beim Abschluss erhalten haben. Schneller geht es digital: Im Kundenportal Meine R+V sehen Sie unter dem Punkt Meine Verträge alle laufenden Policen mit Vertragsablauf und Versicherungsscheinnummer. Alternativ nennt Ihnen die R+V Beratungs-Hotline unter 0800 533 1112 die Vertragslaufzeit, erreichbar montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 20:00 Uhr, oder Sie fragen in Ihrer Volksbank-Filiale nach.

Verlängert sich mein R+V-Vertrag automatisch, wenn ich die Frist verpasse?

Ja, Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn die Kündigung nicht fristgerecht eingeht. Verpassen Sie etwa in der Kfz-Versicherung den Stichtag 30. November, läuft der Vertrag bis zum nächsten Jahresende weiter. Verträge mit Laufzeiten von mehr als drei Jahren können Sie nach § 11 Abs. 4 VVG erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich beenden; die Frist beträgt dabei meist 3 Monate zum Ablauf.

Sollte ich meine R+V Lebens- oder Rentenversicherung kündigen?

R+V rät, vor der Kündigung einer Lebens-, Renten- oder Krankenversicherung die kostenlose Beratung unter 0800 533 1112 zu nutzen, denn eine vorzeitige Kündigung beendet den Versicherungsschutz, schwächt die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge und zahlt meist nur den Rückkaufswert aus. Alternativen wie eine Beitragsfreistellung, das Aussetzen der Beiträge bei finanziellen Engpässen oder ein Tarifwechsel erhalten den Schutz und sind in vielen Fällen die wirtschaftlichere Lösung.

R+V Versicherung AG kündigen – Wichtige Informationen

R+V gehört zur genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken und zählt zu den größten Versicherern Deutschlands; der Konzernsitz liegt am Raiffeisenplatz in Wiesbaden. Vertragspartner für Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Policen ist in der Regel die R+V Allgemeine Versicherung AG, während Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen bei eigenen Konzerngesellschaften geführt werden. Für die Kündigung bedeutet das: Die maßgebliche Frist hängt von der Sparte und vom individuellen Vertrag ab und steht im Versicherungsschein; registrierte Kundinnen und Kunden finden Vertragsablauf und Versicherungsscheinnummer auch im Kundenportal Meine R+V unter dem Punkt Meine Verträge. In der Kfz-Versicherung gilt die kurze Frist von 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, das in den meisten Fällen am 31. Dezember endet; die Kündigung muss dann bis zum 30. November bei R+V eingehen, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Bei den übrigen Sach- und Haftpflichtversicherungen wie Privathaftpflicht, Hausrat oder Wohngebäude sind branchenüblich 3 Monate vor dem Vertragsablauf einzuhalten; das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt in § 11 VVG Fristen zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Verträge mit Laufzeiten über drei Jahren lassen sich nach § 11 Abs. 4 VVG erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich beenden. Für den Versand stehen mehrere Wege offen. Den klassischen Nachweis liefert die Kündigung per Post, idealerweise als Einschreiben, an R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Daneben stellt R+V auf ruv.de ein Online-Kündigungsformular bereit, über das sich Sach-, Kfz- und weitere Verträge digital beenden lassen; seit der VVG-Reform genügt die Textform, sodass auch eine E-Mail an ruv@ruv.de oder ein Fax an 0611 533-4500 wirksam ist. Wer seinen Vertrag über eine Volksbank oder Raiffeisenbank abgeschlossen hat, kann die Kündigung zudem dort persönlich abgeben. In jedem Fall gehören Versicherungsscheinnummer, Name, Anschrift und der gewünschte Beendigungstermin in die Erklärung, ergänzt um die Bitte, den Eingang und das Vertragsende schriftlich zu bestätigen. Bei der Online-Kündigung über das Formular fragt R+V zusätzlich nach dem Kündigungsgrund; diese Angabe ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Erklärung. Unabhängig von der ordentlichen Frist bestehen Sonderkündigungsrechte. Erhöht R+V den Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung außerordentlich gekündigt werden (§ 40 VVG). Nach einem Schadenfall steht beiden Seiten ein Kündigungsrecht binnen eines Monats nach Abschluss der Regulierung zu (§ 92 VVG); in der Kfz-Sparte ist dieser Weg verbreitet, weil ein Schaden die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts nach sich zieht. Auch der Wegfall des versicherten Risikos, etwa durch Fahrzeugverkauf oder Abmeldung, beendet den Bedarf und eröffnet eine vorzeitige Lösung vom Vertrag. Bei Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen schaltet R+V vor die eigentliche Kündigung bewusst eine Beratung: Auf der Kündigungsseite verweist der Versicherer für diese Sparten auf die kostenlose Rufnummer 0800 533 1112, weil eine vorzeitige Kündigung den Versicherungsschutz beendet, die Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge schwächt und meist nur den Rückkaufswert auszahlt. Alternativen wie Beitragsfreistellung, Beitragsstundung bei finanziellen Engpässen oder ein Tarifwechsel erhalten den Schutz und sind häufig wirtschaftlicher. Wer dennoch kündigt, sollte den Anschlussschutz vorab verbindlich vereinbaren und nach dem Versand auf die Kündigungsbestätigung achten; bleibt sie aus, empfiehlt sich nach rund zwei Wochen eine schriftliche Nachfrage, damit der Beendigungstermin dokumentiert ist. Eine bereits ausgesprochene Kündigung lässt sich nach Rücksprache mit R+V in vielen Fällen wieder zurücknehmen, solange der Vertrag noch nicht beendet ist. Kündigen Erben einen Vertrag einer verstorbenen Person, genügt der Versand der Kündigung zusammen mit Sterbeurkunde, Testament oder Erbschein; R+V bietet dafür ebenfalls den schriftlichen Weg oder das Online-Formular an.