Eine Versicherung bei R+V lässt sich je nach Sparte mit unterschiedlichen Fristen beenden: Die Kfz-Versicherung kann mit 1 Monat Frist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, bei Ablauf zum 31. Dezember muss die Erklärung bis zum 30. November eingehen. Für Haftpflicht-, Hausrat- und andere Sachversicherungen gelten üblicherweise 3 Monate zum Vertragsablauf; die konkrete Frist steht im Versicherungsschein oder im Kundenportal Meine R+V. Gekündigt wird per Post an R+V, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, über das Online-Kündigungsformular auf ruv.de, per E-Mail an ruv@ruv.de oder über die Volksbank-Filiale, in der der Vertrag abgeschlossen wurde. Nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall greift zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz mit einer Frist von einem Monat.
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R+V Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden Deutschland
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- 4Kündigungsbestätigung abwartenR+V Versicherung AG sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Versicherungsjahresende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, jährlich.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt bei der R+V Versicherung?
Die Frist hängt von der Sparte ab. Die Kfz-Versicherung kann mit 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden; endet der Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November vorliegen. Für Haftpflicht-, Hausrat- und andere Sachversicherungen sind üblicherweise 3 Monate zum Vertragsablauf einzuhalten. Die für Ihren Vertrag verbindliche Frist steht im Versicherungsschein und im Kundenportal Meine R+V unter Meine Verträge.
Wie kündige ich meinen R+V-Vertrag – welche Wege gibt es?
Der sicherste Weg ist die Kündigung per Post, am besten als Einschreiben, an R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Daneben stellt R+V auf ruv.de ein Online-Kündigungsformular für Sach-, Kfz- und weitere Verträge bereit; auch eine E-Mail an ruv@ruv.de oder ein Fax an 0611 533-4500 genügt der Textform. Wer über eine Volksbank oder Raiffeisenbank abgeschlossen hat, kann die Kündigung zusätzlich dort persönlich einreichen.
Wann habe ich bei R+V ein Sonderkündigungsrecht?
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht vor allem nach einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung und nach einem regulierten oder abgelehnten Schadenfall. In beiden Fällen beträgt die Frist 1 Monat ab Zugang der Mitteilung beziehungsweise der Entscheidung; Rechtsgrundlage sind § 40 und § 92 VVG. Auch beim Wegfall des versicherten Risikos, etwa durch den Verkauf oder die Abmeldung des versicherten Fahrzeugs, lässt sich der Vertrag vorzeitig beenden.
Wo finde ich Laufzeit und Ablaufdatum meines R+V-Vertrags?
Beide Angaben stehen auf dem Versicherungsschein, den Sie beim Abschluss erhalten haben. Schneller geht es digital: Im Kundenportal Meine R+V sehen Sie unter dem Punkt Meine Verträge alle laufenden Policen mit Vertragsablauf und Versicherungsscheinnummer. Alternativ nennt Ihnen die R+V Beratungs-Hotline unter 0800 533 1112 die Vertragslaufzeit, erreichbar montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 20:00 Uhr, oder Sie fragen in Ihrer Volksbank-Filiale nach.
Verlängert sich mein R+V-Vertrag automatisch, wenn ich die Frist verpasse?
Ja, Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn die Kündigung nicht fristgerecht eingeht. Verpassen Sie etwa in der Kfz-Versicherung den Stichtag 30. November, läuft der Vertrag bis zum nächsten Jahresende weiter. Verträge mit Laufzeiten von mehr als drei Jahren können Sie nach § 11 Abs. 4 VVG erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich beenden; die Frist beträgt dabei meist 3 Monate zum Ablauf.
Sollte ich meine R+V Lebens- oder Rentenversicherung kündigen?
R+V rät, vor der Kündigung einer Lebens-, Renten- oder Krankenversicherung die kostenlose Beratung unter 0800 533 1112 zu nutzen, denn eine vorzeitige Kündigung beendet den Versicherungsschutz, schwächt die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge und zahlt meist nur den Rückkaufswert aus. Alternativen wie eine Beitragsfreistellung, das Aussetzen der Beiträge bei finanziellen Engpässen oder ein Tarifwechsel erhalten den Schutz und sind in vielen Fällen die wirtschaftlichere Lösung.