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Advocard Rechtsschutzversicherung AG kündigen

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ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg (Überseering 2, 22297 Hamburg) bietet Rechtsschutz in verschiedenen Tarifen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Versicherungsjahresende bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten; danach verlängert sich der Vertrag jährlich automatisch. Die Kündigung erfolgt schriftlich per Brief oder E-Mail an nachricht@advocard.de. Nach einem Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 11 VVG; bei Beitragserhöhungen gilt § 40 VVG. Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt für 14 Tage ab Vertragsabschluss. ADVOCARD gehört zum Konzernverbund der Generali Deutschland. Verschiedene Tarife (Privat, Berufs-, Mieter-, Verkehrs-Rechtsschutz) können kombiniert abgeschlossen werden. Wartezeit: in der Regel 3 Monate ab Vertragsabschluss. Aktuelle Tarifdetails und Beiträge unter advocard.de oder per E-Mail an nachricht@advocard.de.

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Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Deutschland

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    Advocard Rechtsschutzversicherung AG sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Versicherungsjahresende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, jährlich.
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Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Wie kündige ich meine Advocard Rechtsschutzversicherung?

Senden Sie eine schriftliche Kündigung in Textform per Brief an ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, 20066 Hamburg, oder per E-Mail an nachricht@advocard.de. Geben Sie Ihre Versicherungsnummer, den gewünschten Kündigungstermin und Ihre Kontaktdaten an. Verwenden Sie für postalische Kündigungen Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie anschließend eine schriftliche Eingangsbestätigung an und bewahren Sie diese sorgfältig auf.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Advocard?

Die Kündigungsfrist bei ADVOCARD Rechtsschutzversicherung beträgt 3 Monate zum Versicherungsjahresende. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Vertragsbeginn – das ist häufig nicht der 1. Januar, sondern das individuelle Startdatum Ihres Vertrags. Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor diesem Datum beim Versicherer eingegangen sein. Maßgeblich ist das Zugangsdatum, nicht das Absendedatum.

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei Advocard?

Ja, Advocard-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung mit 3-monatiger Frist zum Jahresende eingereicht wurde. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit ist nicht möglich; außerordentliche Kündigungsgründe bleiben davon unberührt. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein auf das genaue individuelle Vertragsenddatum.

Habe ich bei Advocard ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Nach § 11 VVG besteht ein Sonderkündigungsrecht nach Regulierung eines Schadensfalls: Beide Parteien können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung kündigen. Zudem besteht bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung nach § 40 VVG das Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, wenn die Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung eingereicht wird.

Was passiert nach der Kündigung von Advocard?

Nach der Kündigung erlischt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Kündigungstermin. Bereits eingeleitete Rechtsschutzfälle, die vor dem Kündigungsdatum entstanden sind, werden weiterhin betreut und reguliert. Überzahlte Beiträge werden anteilig erstattet. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Kündigungsdatums an und prüfen Sie rechtzeitig einen Anschlussvertrag, um Versicherungsschutzlücken zu vermeiden. Laufende Rechtsschutzfälle, die vor dem Kündigungsdatum entstanden sind, werden weiterhin betreut und reguliert.

Kann ich den Advocard-Vertrag widerrufen?

Sie können den Vertrag bei ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss (§ 355 BGB). Innerhalb dieser 14 Tage können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen – per Brief oder per E-Mail an nachricht@advocard.de. Nach Ablauf der Frist gelten die regulären Kündigungsregeln mit 3-monatiger Frist.

Advocard Rechtsschutzversicherung AG kündigen – Wichtige Informationen

ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG ist einer der führenden deutschen Rechtsschutzversicherer mit Sitz in Hamburg, Überseering 2, 22297 Hamburg. Das Unternehmen bietet Rechtsschutzversicherungen für Privatpersonen, Berufstätige, Mieter und Unternehmen in verschiedenen Tarifen an – unter anderem Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und kombinierten Familien-Rechtsschutz. Der Advocard-Versicherungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die maßgebliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Versicherungsjahresende. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Vertragsbeginn; maßgeblich ist das Datum, an dem der Versicherungsschutz gestartet hat – nicht das Kalenderjahr. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein auf das genaue Ablaufdatum. Die Kündigung muss schriftlich in Textform eingereicht werden: per Brief an ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, 20066 Hamburg, oder per E-Mail an nachricht@advocard.de. Das Datum des Zugangs beim Versicherer ist entscheidend – nicht das Absendedatum. Versenden Sie wichtige Kündigungen daher per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können. Fordern Sie nach der Einreichung eine schriftliche Eingangsbestätigung an. Neben der ordentlichen Kündigung zum Versicherungsjahresende besteht nach § 11 VVG das Sonderkündigungsrecht nach einem regulierten Schadensfall. Wurde ein Rechtsschutzfall vollständig reguliert, können sowohl Sie als auch ADVOCARD den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss des Falls kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt ebenfalls bei einer Beitragserhöhung ohne Erweiterung des Versicherungsschutzes. Nach einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer gemäß § 40 VVG das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, sofern er innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung handelt. Reichen Sie die Kündigung unverzüglich nach Eingang des Erhöhungsschreibens ein, damit die Frist gewahrt bleibt. Die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung sollte nicht unvorbereitet erfolgen. Prüfen Sie, ob Rechtsschutzfälle noch anhängig sind: ADVOCARD reguliert laufende Fälle auch nach Kündigung weiter, sofern der Versicherungsfall vor dem Kündigungstermin eingetreten ist. Sorgen Sie bei einem Anbieterwechsel für nahtlosen Anschlussschutz – Lücken im Versicherungsschutz können dazu führen, dass Ereignisse in der Übergangszeit nicht gedeckt sind. ADVOCARD bietet keine Online-Kündigungsplattform an. Die Kündigung kann ausschließlich in Textform per Brief oder E-Mail erfolgen. Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt für 14 Tage ab Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. ADVOCARD ist Teil des Konzernverbunds der Generali Deutschland, einem der führenden deutschen Versicherungskonzerne. Advocard bietet verschiedene Tarife an, darunter den Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Mieter-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz. Für Tarife mit Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer die vereinbarte Selbstbeteiligung mit dem Versicherer abrechnen; diese wird vom Versicherungsschutz abgezogen. Besonders bei kombinierten Tarifen – etwa Familien-Rechtsschutz mit Verkehrsanteil – sollte bei der Kündigung beachtet werden, welche Tarifkomponenten mitgekündigt werden und ob ein Teilrücktritt möglich ist. Wenden Sie sich im Zweifel vor der Kündigung an den ADVOCARD-Kundenservice, um die genauen Leistungsumfänge Ihres Vertrags zu klären. Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von in der Regel drei Monaten ab Vertragsabschluss, sofern im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart wurde. Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt für 14 Tage ab Vertragsabschluss und ermöglicht einen sofortigen Rücktritt ohne Wartezeit. Aktuelle Informationen zu Tarifen, Leistungen und Beiträgen erhalten Sie beim ADVOCARD-Kundenservice unter der auf advocard.de angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an nachricht@advocard.de. Bewahren Sie Ihren Versicherungsschein stets gut erreichbar auf.