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Versicherung kündigen – Fristen & Tipps für alle Versicherungsarten

Versicherungen kündigen hat seine eigenen Regeln – je nach Versicherungsart gelten unterschiedliche Fristen und Kündigungsanlässe. Wer die Frist verpasst, zahlt oft ein weiteres Jahr. Hier findest du alles kompakt.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Kündigungsfristen nach Versicherungsart

  • Kfz-Versicherung: Kündigung bis 30. November zum 31. Dezember (1 Monat Frist)
  • Hausratversicherung: 3 Monate vor Vertragsende (meist 31.12.)
  • Haftpflichtversicherung: 3 Monate vor Vertragsende
  • Rechtsschutzversicherung: 3 Monate vor Vertragsende
  • Unfallversicherung: 3 Monate vor Vertragsende
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sorgfalt geboten – immer vorher beraten lassen
  • Krankenversicherung (GKV): 2 Monate Frist, nach 12 Monaten Mitgliedschaft
  • Krankenversicherung (PKV): 3 Monate Frist, besonderer Kündigungsschutz
⚠️

Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen niemals kündigen ohne Fachberatung. Eine gekündigte BU-Versicherung kann später kaum oder nur zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden.

Sonderkündigungsrechte bei Versicherungen

Nach einem Schadenfall

Sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer haben nach einem gemeldeten und regulierten Schadenfall ein Sonderkündigungsrecht – typischerweise innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung.

Bei Beitragserhöhung

Erhöht deine Versicherung den Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe außerordentlich kündigen.

Kfz-Versicherung nach Fahrzeugwechsel oder Verkauf

Beim Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs endet die Kfz-Versicherung automatisch. Eine separate Kündigung ist nicht nötig – die Versicherung wird für den Restzeitraum anteilig erstattet.

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Kfz-Versicherung: Bis zum 30. November kündigen, um zum Jahreswechsel zu wechseln. Viele Versicherer bieten online Sofortkündigung an.

Häufige Fragen

Muss ich bei der Kfz-Versicherung bis 30. November kündigen?

Ja, für eine Kündigung zum 31. Dezember. Die Frist ist 1 Monat, also muss die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Kann ich meine Versicherung sofort kündigen wenn ich umziehe?

Ein Umzug allein begründet kein Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen. Ausnahme: Kfz-Versicherung mit regionalem Bezug oder wenn der Anbieter am neuen Wohnort keine Leistungen erbringt.

Was passiert, wenn ich die Kündigung verpasst habe?

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Du kannst nur noch auf das nächste reguläre Kündigungsdatum oder ein Sonderkündigungsrecht warten.

Sollte ich die Versicherung kündigen, bevor ich eine neue habe?

Nein – niemals ohne Anschlussversicherung kündigen, besonders nicht bei Haftpflicht und Krankenversicherung. Immer erst neue Versicherung abschließen, dann alte kündigen.

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