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Hallesche Krankenversicherung a.G. kündigen

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Die Hallesche Krankenversicherung a.G., eine Tochtergesellschaft der ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE, die in Stuttgart ansässig ist, bietet ihren Versicherten seit dem 1. März 2022 eine kürzere Kündigungsfrist von einem Monat zum Versicherungsjahresende anstatt der bisherigen Frist von drei Monaten. Diese Änderung betrifft bestimmte Verträge und erleichtert den Kunden das Ende ihres Versicherungsverhältnisses, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Hallesche Krankenversicherung a.G. empfiehlt jedoch, die Kündigung schriftlich oder über ihr Online-Portal zu erstatten. Dabei ist es ratsam, das Einschreiben mit Nachsende-Einschränkung zu versehen und eine Eingangsbestätigung anzufordern. Ohne Rückmeldung sollte nachgehakt werden, um sicherzustellen, dass die Kündigung ordnungsgemäß aufgegeben wurde. Die Kunden können sich auch an die Kundendienstleitstelle unter der Telefonnummer 0711 6603-6603 wenden, falls sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Kündigung benötigen.

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HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
Reinsburgstraße 10
70178 Stuttgart
Deutschland

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    Kündigungsbestätigung abwarten
    Hallesche Krankenversicherung a.G. sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Versicherungsjahresende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, jährlich.
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Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Wie kündige ich Hallesche Krankenversicherung a.G.?

Um Hallesche Krankenversicherung a.G. zu kündigen, müssen Sie einen schriftlichen Kündigungsantrag per Post oder Online-Portal einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt ab dem 1. März 2022 einen Monat zum Versicherungsjahresende und nicht wie früher drei Monate. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag jährlich automatisch verlängert wird und eine Mindestlaufzeit von einem Jahr besteht. Schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückporto, um eine Eingangsbestätigung zu erhalten. Falls Sie keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie schriftlich nachfragen und die Postversendung bestmöglich dokumentieren.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Hallesche Krankenversicherung a.G.?

Die Kündigungsfrist bei Hallesche Krankenversicherung a.G. beträgt 1 Monat zum Versicherungsjahresende. Diese Frist galt bis zum 28. Februar 2022 als drei Monate, wurde aber für bestimmte Verträge ab dem 1. März 2022 auf einen Monat verkürzt. Ihre Kündigungsfrist beginnt im Normalfall am letzten Tag des Versicherungsjahres und endet dann 30 Tage später. Beachten Sie, dass die Hallesche Krankenversicherung eine Marke der ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE ist, die in Stuttgart ansässig ist. Für Ihre Kündigung empfiehlt es sich, ein schriftliches Kündigungsschreiben per Einschreiben zu senden oder über das Online-Portal abzugeben. Bitte auf eine Eingangsbestätigung achten und diese zur eigenen Sicherheit aufbewahren, da sie bei etwaigen Streitigkeiten als Beweisstück dienen kann. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollten Sie nachschicken und schriftlich nachfragen.

Gibt es eine Mindestlaufzeit und verlängert sich der Vertrag automatisch?

Die Hallesche Krankenversicherung a.G. hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monate. Nach Ablauf dieser Periode verlängert sich der Vertrag automatisch jährlich. Es ist ratsam, Kündigungen schriftlich oder per Online-Portal zu erstatten und die Eingangsbestätigung aufzubewahren. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollte man unbedingt einen Nachfragebrief absenden. Ab dem 1. März 2022 wurde für bestimmte Verträge die Kündigungsfrist von drei auf einen Monat reduziert, wenn diese Regelung in Ihrem Vertrag gilt.

Habe ich bei Hallesche Krankenversicherung a.G. ein Sonderkündigungsrecht?

Bei Hallesche Krankenversicherung a.G. gibt es für bestimmte Verträge seit dem 1. März 2022 eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat zum Versicherungsjahresende, anstatt der üblichen dreimonatigen Frist. Diese Vereinfachung erleichtert die Kündigung, insbesondere wenn es zu einer Leistungsänderung oder Preiserhöhung gekommen ist. Allerdings gilt bei den meisten Verträgen weiterhin die Regel von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Die Hallesche Krankenversicherung empfiehlt das Einschreiben als sicheres Kündigungsmittel, um einen nachweisbaren Beweis für die rechtzeitige Einreichung zu haben. Zudem sollte eine Eingangsbestätigung angefordert werden; bei deren Nichterhalt ist ein schriftlicher Nachfragepflicht gegeben.

Was passiert nach der Kündigung von Hallesche Krankenversicherung a.G.?

Nach Ihrer Kündigung bei Hallesche Krankenversicherung a.G. genießen Sie Ihren Versicherungsanspruch bis zum Ende Ihres Vertragslaufs. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Kündigungsfrist ab, die in Ihrem Vertrag festgelegt ist: bis spätestens zum 1. März 2022 beträgt sie einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres; danach wieder drei Monate. Bitte senden Sie Ihre Kündigung schriftlich oder über das Online-Portal ein, um eine Eingangsbestätigung zu erhalten. Diese sollten Sie sich unbedingt aufbewahren und bei Nichteintritt ggf. schriftlich nachfragen. Nach Ablauf der Laufzeit steht Ihnen evtl. eine kostenlose Basisversicherung zur Verfügung.

Kann ich den Vertrag bei Hallesche Krankenversicherung a.G. widerrufen?

Um Ihren Vertrag bei Hallesche Krankenversicherung a.G. zu kündigen, sollten Sie sich an die Kündigungsfrist von einem Monat halten, die zum Versicherungsjahresende beginnt. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrags auf ein Jahr. Es wird empfohlen, Ihre Kündigung entweder per Post oder im Online-Portal der Versicherung zu stellen und die Eingangsbestätigung zu sichern. Bei Nichterhalt der Bestätigung sollten Sie schriftlich nachfragen. Die Hallesche Krankenversicherung ist eine Marke der ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE mit Sitz in Stuttgart. Für ein Gesetzliches Widerrufsrecht bei einem Online-Abschluss gelten 14 Tage nach § 355 BGB.

Hallesche Krankenversicherung a.G. kündigen – Wichtige Informationen

Die Hallesche Krankenversicherung a.G., eine in Stuttgart ansässige Versicherungsanstalt, bietet ihre Kunden ein breites Angebot an Krankenkassenprodukten und -dienstleistungen an. Dabei orientiert sich die Versicherung an den Bedürfnissen vielfältiger Lebenslagen und setzt auf einen persönlichen Service. Die Hallesche Krankenversicherung ist eine Marke der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE, einer Organisation, die seit langem in der deutschen Versicherungslandschaft präsent ist. Kunden können sich über das umfangreiche Angebot informieren und verschiedene Tarife für unterschiedliche Anforderungen auswählen. Die Kosten variieren je nach gewähltem Tarif und persönlichen Bedürfnissen, was eine individuelle Analyse erfordert. Der Hauptsitz der Hallesche Krankenversicherung befindet sich in Stuttgart, wobei die Kundenbetreuung über die Telefonnummer 0711 6603-6603 erreicht werden kann. Um die Hallesche Krankenversicherung a.G. zu kündigen, sollten Sie sich zunächst auf den rechten Zeitpunkt konzentrieren: Ihre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende und beginnt an jedem 1. November oder 1. Mai, abhängig von Ihrer Versicherungsbeginnzeit. Da die Versicherung jährlich automatisch verlängert wird, ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, um eine unerwünschte Vertragsverlängerung zu verhindern. Der bevorzugte Kündigungsweg lautet post, was bedeutet, dass Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben per Einschreiben absenden sollten. In diesem Schreiben müssen Sie Ihren vollständigen Namen und Adresse sowie die Versicherungsnummer angeben und klar kund tun, dass Sie den Vertrag kündigen möchten. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie entweder über das Online-Portal der Hallesche Krankenversicherung oder per Post, wenn Sie Ihr Schreiben postversandt haben. Diese Bestätigung sollten Sie unbedingt aufbewahren, da sie eine wichtige Nachweisfunktion hat. Sollten Sie keine Bestätigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhalten, empfiehlt es sich, die Versicherung schriftlich nach der Erteilung der Kündigung zu fragen und um eine Bestätigung zu bitten. Die Hallesche Krankenversicherung a.G. erlaubt Ihnen, Ihren Versicherungsvertrag ein Jahr nach Ihrer Einstiegszeit zu kündigen und beendet das Vertragsverhältnis zum jeweiligen Versicherungsjahresende. Sie haben dazu einen Monat Kündigungsfrist, was bedeutet, dass Ihr Schriftwechsel oder Ihre Online-Kündigung bis zum Ende des aktuellen Jahres eingereicht werden muss. Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, kann dies zu unerwarteten Folgen führen, da der Vertrag automatisch auf ein weiteres Jahr verlängert wird. Es ist daher von großer Bedeutung, pünktlich Ihre Kündigung vorzunehmen und eine Eingangsbestätigung zu erhalten, um jegliche Missverständnisse auszuschließen. Sollten Sie keine Bestätigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhalten, empfiehlt es sich dringend, ein schriftliches Nachhaken per Einschreiben durchzuführen. Als Verbraucher bei der Halleschen Krankenversicherung a.G. haben Sie das Widerrufsrecht beim Online-Abschluss von Versicherungsprodukten innerhalb von 14 Tagen gemäß § 355 BGB. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteilige Konsequenzen Ihre Entscheidung zu ändern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Sonderkündigungsrecht, das z.B. bei einer Preiserhöhung eintreten kann. In diesem Fall müssen Sie keine jährliche Kündigungsfrist einhalten und können den Vertrag früher beenden. Wenn Sie über einen Drittanbieter wie einem App-Store die Versicherung abgeschlossen haben, ist es jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass das Widerrufsrecht nicht automatisch auf diesen Fall angewendet werden kann. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt an den Anbieter wenden oder die allgemeine Kündigungsfrist von einem Monat zum Versicherungsjahresende einhalten, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung ordnungsgemäß akzeptiert wird. Nach der Kündigung von Hallesche Krankenversicherung a.G. ist es ratsam, die Eingangsbestätigung zu sichern und abzuwarten, bis eine schriftliche Bestätigung des Erhaltens Ihrer Kündigungsabsicht erfolgt. Fehlt diese Bestätigung innerhalb einer angemessenen Zeit, sollten Sie unbedingt nachfragen, um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen. Auch die Sicherung aller persönlichen Daten und ggf. vorhandener Guthaben ist von Bedeutung, bevor der Vertrag endet. Im Vorfeld des Wechselns zu einem neuen Versicherungsanbieter sollten Sie sorgfältig prüfen, welche Leistungen das neue Angebot bietet, um sicherzustellen, dass alle benötigten Versicherungsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Nach der Kündigung kann es sein, dass Ihr Bankkonto künftig eine andere Auslastung erfährt, was Sie im Auge behalten sollten, insbesondere wenn monatliche Prämien abgebucht wurden.