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DEVK Versicherungen kündigen

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Verträge bei den DEVK Versicherungen lassen sich je nach Sparte mit unterschiedlichen Fristen beenden: Die Kfz-Versicherung kann mit 1 Monat Frist zum 31. Dezember gekündigt werden, Stichtag für den Eingang ist der 30. November. Für Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Glas-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherungen gelten dagegen 3 Monate zum Jahresende, hier ist der 30. September der maßgebliche Stichtag. Gekündigt wird wahlweise online im Kundenportal meineDEVK, per E-Mail in Textform oder per Brief an DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln; beim Postversand zählt der Poststempel, eine telefonische Kündigung ist nicht möglich. Nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht nach dem VVG mit einer Frist von einem Monat.

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DEVK Versicherungen
Riehler Straße 190
50735 Köln
Deutschland

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    Kündigungsbestätigung abwarten
    DEVK Versicherungen sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Versicherungsjahresende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, jährlich.
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
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Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt bei der DEVK Kfz-Versicherung?

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, das üblicherweise am 31. Dezember endet. Die Kündigung muss der DEVK daher bis zum 30. November vorliegen; fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Werktag. Läuft der Vertrag unterjährig ab, etwa zum 30. April, ist der Stichtag entsprechend der 31. März. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Welche Fristen gelten für Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz bei der DEVK?

Für Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat- und Glasversicherungen sowie für die Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres am 31. Dezember. Entscheidender Stichtag ist der 30. September: Bis dahin muss die Kündigung bei der DEVK eingegangen sein. Gleiches gilt für Krankenzusatz- und Krankheitskostenvollversicherungen, bei denen die Erklärung in Textform vorliegen muss, etwa per E-Mail, Fax oder Brief.

Wie kann ich meinen DEVK-Vertrag einreichen – geht das auch online oder telefonisch?

Die DEVK bietet vier Wege an: online im Kundenportal meineDEVK für registrierte Nutzerinnen und Nutzer, per E-Mail in Textform an die in den Vertragsunterlagen genannte Adresse, per Brief an DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln, oder persönlich über die zuständige DEVK-Beratung. Eine telefonische Kündigung ist ausdrücklich nicht möglich. Beim Postversand zählt das Datum des Poststempels; eine schriftliche Bestätigung sollte angefordert werden.

Wann habe ich bei der DEVK ein Sonderkündigungsrecht?

Ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat besteht insbesondere nach dem Eintritt eines Schaden- oder Versicherungsfalls, bei einer allgemeinen Beitragserhöhung ohne zusätzliche Leistungen sowie beim Wegfall des versicherten Risikos, etwa nach Verkauf, Stilllegung oder Abmeldung des versicherten Fahrzeugs. Grundlage sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, unter anderem § 92 VVG nach dem Schadenfall. Für Krankenversicherungen gilt das Sonderkündigungsrecht nach einem Leistungsfall ausdrücklich nicht.

Was passiert mit meinem Schadenfreiheitsrabatt nach der Kündigung?

Der bei der DEVK erfahrene Schadenfreiheitsrabatt geht beim Wechsel nicht verloren: Er wird automatisch auf den neuen Kfz-Vertrag übertragen, der neue Versicherer fragt die Daten direkt bei der DEVK ab. Bestehende Kfz-Verträge bei anderen Gesellschaften kündigt die DEVK allerdings nicht stellvertretend. Nach einem Schadenjahr erfolgt die Rückstufung des SF-Grads nach den Bedingungen des neuen Anbieters, was den Beitrag der Folgejahre erhöhen kann.

Kann ich meine DEVK Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen?

Bei Lebens- und Rentenversicherungen, einschließlich Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie staatlich geförderter Altersvorsorge, ist nur eine ordentliche Kündigung möglich; ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht. Eine vorzeitige Beendigung kostet die Garantieverzinsung, Ansprüche auf staatliche Förderung wie bei der Riester-Rente und bei Verträgen mit Abschluss vor 2005 zusätzlich Steuervorteile. Alternativen wie eine Beitragsfreistellung oder eine geänderte Zahlweise sollten deshalb vorher mit der DEVK-Beratung geprüft werden.

DEVK Versicherungen kündigen – Wichtige Informationen

DEVK Versicherungen wurden einst als Selbsthilfeeinrichtung für Eisenbahner gegründet und stehen heute allen Privat- und Gewerbekunden offen; die Zentrale sitzt in der Riehler Straße 190 in Köln. Unter dem Dach der Gruppe laufen viele Sparten von der Kfz- über die Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung bis zu Lebens- und Krankenzusatzprodukten. Entsprechend unterschiedlich fallen die Kündigungsregeln aus, die die DEVK auf ihrer Kündigungsseite transparent nach Sparten aufschlüsselt. Grundsätzlich gilt: Die ordentliche Kündigung ist ohne Begründung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich, die einzuhaltende Frist steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags. Kündigungsberechtigt ist grundsätzlich nur die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selbst; bei mehreren Vertragsparteien müssen alle gemeinsam unterschreiben, Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, und im Todesfall kann die Erbengemeinschaft bestehende Verträge mit den üblichen Nachweisen beenden. In der Kfz-Versicherung beträgt die Frist 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, das in aller Regel am 31. Dezember endet. Stichtag ist der 30. November: Bis dahin muss die Kündigung der DEVK vorliegen, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Fällt der 30. November auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Für Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat- und Glasversicherungen sowie für Rechtsschutz-, Wohngebäude- und Krankenzusatzverträge gelten dagegen 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres; hier ist der 30. September der entscheidende Stichtag für den Eingang. Bei Lebens- und Rentenversicherungen einschließlich Riester-Produkten ist nur die ordentliche Kündigung möglich, und eine vorzeitige Beendigung kostet Garantieverzinsung, staatliche Förderung und unter Umständen Steuervorteile. Für den Kündigungsweg bietet die DEVK mehrere Optionen: Registrierte Kundinnen und Kunden kündigen ihre Verträge direkt online im Kundenportal meineDEVK, alternativ genügt seit der VVG-Reform eine Erklärung in Textform per E-Mail an die in den Vertragsunterlagen genannte Adresse. Wer den klassischen Weg bevorzugt, sendet einen Brief an DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln; dabei zählt das Datum des Poststempels. Auch die persönliche Kündigung über die zuständige DEVK-Beratung vor Ort ist möglich. Ausdrücklich ausgeschlossen ist dagegen die telefonische Kündigung. In das Schreiben gehören Versicherungsscheinnummer, Name, Anschrift und der gewünschte Beendigungstermin; eine Bitte um schriftliche Bestätigung sichert den Nachweis. Neben der ordentlichen Kündigung bestehen Sonderkündigungsrechte mit einer Frist von einem Monat. Die häufigsten Gründe sind der Eintritt eines Schaden- beziehungsweise Versicherungsfalls, eine allgemeine Beitragserhöhung ohne zusätzliche Leistungen sowie der Wegfall des versicherten Risikos, etwa wenn das Fahrzeug verkauft oder stillgelegt wird. Diese außerordentlichen Kündigungsrechte folgen aus dem Versicherungsvertragsgesetz, insbesondere § 92 VVG nach dem Schadenfall und § 40 VVG bei Prämienerhöhung; für Krankenversicherungen gilt das schadenfallbezogene Sonderkündigungsrecht nicht. Beim Verkauf einer versicherten Immobilie geht die Wohngebäudeversicherung zunächst auf die Käuferseite über, die den Vertrag binnen eines Monats ab Grundbucheintragung beenden kann. Wer die DEVK wegen eines Wechsels verlässt, sollte den Anschlussschutz vor der Kündigung verbindlich vereinbaren, damit keine Deckungslücke entsteht. In der Kfz-Sparte überträgt sich der Schadenfreiheitsrabatt automatisch auf den neuen Vertrag. Bei finanziellen Engpässen verweist die DEVK auf Alternativen wie eine vereinbarte Selbstbeteiligung, eine geänderte Zahlungsweise oder einen günstigeren Tarif, die den Versicherungsschutz erhalten. Nach dem Versand empfiehlt es sich, auf die Kündigungsbestätigung zu achten und bei Ausbleiben nach etwa zwei Wochen schriftlich nachzuhaken, damit das Vertragsende dokumentiert ist und keine Beiträge über den Beendigungstermin hinaus eingezogen werden. Zu viel gezahlte Prämienanteile für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet die DEVK anteilig zurück, sodass auch eine unterjährige Beendigung nach einem Sonderkündigungsgrund nicht zu einem finanziellen Nachteil über den eigentlichen Beitrag hinaus führt.