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DA Direkt (Zurich Versicherung) kündigen

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Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (DA Direkt) mit Sitz Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, bietet Kfz-, Hausrat-, Haftpflicht- und weitere Versicherungen an. Für eine Kündigung gilt eine Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragsperiode bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monate. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen nach § 40 VVG sowie nach einem Versicherungsfall nach § 92 VVG. Die Kündigung kann schriftlich per Brief, per E-Mail an infoservice@da-direkt.de oder über das Kundenportal unter da-direkt.de/meine-da-direkt/da eingereicht werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online-Abschluss beträgt 14 Tage nach § 355 BGB.

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DA Direkt Versicherung
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

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    DA Direkt (Zurich Versicherung) sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: jederzeit zum Monatsende. Hinweis zur Verlängerung: Verlängert sich automatisch.
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Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Wie kündige ich DA Direkt?

Die Kündigung kann per Brief an DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, per E-Mail an infoservice@da-direkt.de oder über das Kundenportal unter da-direkt.de/meine-da-direkt/da eingereicht werden. Im Schreiben müssen Name, Anschrift, Versicherungsnummer und Kündigungsdatum angegeben werden. Beim postalischen Versand empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein als Nachweis. Die Kündigung muss mindestens 1 Monat vor Vertragsende bei DA Direkt eingegangen sein.

Welche Kündigungsfrist gilt bei DA Direkt?

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragsperiode. Bei einer Kfz-Versicherung mit Ablaufdatum 31. Dezember muss die Kündigung spätestens am 30. November vorliegen. Für andere Versicherungsarten ist der auf dem Versicherungsschein aufgeführte Ablauftag maßgeblich. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, und eine erneute Kündigung ist erst zum nächsten Vertragsende möglich.

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei DA Direkt?

Ja, DA-Direkt-Versicherungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Vor Ablauf dieser 12 Monate ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, außer es liegt ein gesetzlicher Sonderkündigungsgrund vor. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das genaue Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.

Habe ich bei DA Direkt ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG; die Kündigung muss innerhalb von 1 Monat nach Mitteilung der Erhöhung erklärt werden und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. Nach einem Versicherungsfall haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer ein Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG mit einer Frist von 1 Monat nach Abschluss der Schadenregulierung.

Was passiert nach der Kündigung von DA Direkt?

Nach der Kündigung besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter. Überzahlte Prämien für den Zeitraum nach dem Kündigungsdatum werden anteilig zurückerstattet. Bei einer Kfz-Versicherung muss unmittelbar nach der Kündigung ein Nachweis der anderweitigen Versicherung (eVB-Nummer) beschafft werden, da eine Deckungslücke ordnungswidrig ist. DA Direkt übermittelt nach Eingang der Kündigung eine schriftliche Bestätigung, die sorgfältig aufbewahrt werden sollte.

Kann ich einen DA-Direkt-Vertrag widerrufen?

Ja, beim Online-Abschluss eines Versicherungsvertrags gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Vertragsunterlagen und der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf ist schriftlich an DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, oder per E-Mail an infoservice@da-direkt.de zu richten. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

DA Direkt (Zurich Versicherung) kündigen – Wichtige Informationen

DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft – bekannt unter dem Markennamen DA Direkt – ist eine deutsche Direktversicherungsgesellschaft mit Sitz am Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Das Unternehmen gehört zur internationalen Zurich-Gruppe und vertreibt seine Produkte ausschließlich über das Internet und Telefon, was zu einem vergleichsweise günstigen Preisniveau beiträgt. Zur Produktpalette gehören Kfz-Versicherungen, Zahnzusatzversicherungen, Krankentagegeld, Tierversicherungen sowie Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Der Kundenservice ist per E-Mail über infoservice@da-direkt.de oder telefonisch unter 069 7115 7750 erreichbar. Für schriftliche Korrespondenz lautet die Postanschrift: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Um eine DA-Direkt-Versicherung ordentlich zu kündigen, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Die Kündigung kann per Brief an die oben genannte Postanschrift, per E-Mail an infoservice@da-direkt.de oder über das Kundenportal unter da-direkt.de/meine-da-direkt/da eingereicht werden. Das Kündigungsschreiben muss vollständigen Namen, aktuelle Anschrift, Versicherungsnummer sowie das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Beim postalischen Versand empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können. Beim digitalen Versand per E-Mail sollte eine Lesebestätigung oder ein automatisierter Eingangsbeleg angefordert werden, damit der Zugang dokumentiert ist. Die Kündigung über das Kundenportal ist ebenfalls rechtssicher, da der Zeitpunkt der Einreichung elektronisch festgehalten wird. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragsperiode. Bei der Kfz-Versicherung endet das Versicherungsjahr typischerweise am 31. Dezember; die Kündigung muss daher spätestens am 30. November bei DA Direkt eingegangen sein. Für andere Versicherungsarten – etwa Hausrat oder Haftpflicht – können abweichende Vertragsjahrestage gelten; der maßgebliche Ablauftag ist dem jeweiligen Versicherungsschein zu entnehmen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Wird die Kündigung nicht fristgerecht eingereicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Eine erneute ordentliche Kündigung ist dann erst zum nächsten Vertragsende unter Einhaltung der 1-Monats-Frist möglich. Neben der ordentlichen Kündigung bestehen gesetzliche Sonderkündigungsrechte. Nach § 40 VVG besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung; die Sonderkündigung muss innerhalb von 1 Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung erklärt werden und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung wirksam. Nach einem Versicherungsfall haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer nach § 92 VVG das Recht zur Sonderkündigung; die Frist beträgt 1 Monat nach Abschluss der Schadenregulierung. Darüber hinaus können nach § 11 VVG wesentliche Vertragsänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt für Verbraucher beim Online-Abschluss eines Versicherungsvertrags. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Vertragsunterlagen sowie die vollständige Widerrufsbelehrung erhalten hat. Der Widerruf muss durch eine eindeutige schriftliche Erklärung per Brief an Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, oder per E-Mail an infoservice@da-direkt.de erklärt werden; eine Begründung ist gesetzlich nicht erforderlich. Nach der Kündigung besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der bezahlten Vertragsperiode fort. Eventuell überzahlte Prämien für Zeiträume nach dem Vertragsende werden anteilig zurückerstattet. Bei einer Kfz-Versicherung muss unmittelbar nach der Kündigung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des neuen Versicherers beschafft werden, da eine Deckungslücke nach dem Pflichtversicherungsgesetz nicht zulässig ist. DA Direkt sendet nach Eingang der Kündigung eine schriftliche Bestätigung; dieses Dokument sollte für etwaige spätere Rückfragen sorgfältig aufbewahrt werden.