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Zeitungsabo kündigen – Print & Digital schnell beenden

Zeitungs- und Zeitschriftenabos werden oft aus Gewohnheit weiter bezahlt, obwohl man sie kaum noch liest. Die Kündigung ist einfach – wenn man weiß, welche Frist gilt und ob man Print, Digital oder beides kündigen muss.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Kündigungsfristen nach Anbieter

  • Süddeutsche Zeitung: 4 Wochen zum Quartalsende (Print), jederzeit (Digital)
  • Der Spiegel: 4 Wochen zum Quartalsende
  • Die Zeit: 4 Wochen zum Quartalsende
  • BILD: 4 Wochen zum Monatsende (Digital), 6 Wochen zum Quartalsende (Print)
  • FAZ: 4 Wochen zum Quartalsende
  • Focus: 6 Wochen zum Quartalsende
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Viele Digitalabos von Zeitungen sind monatlich kündbar – prüfe in den Abo-Einstellungen deines Accounts, welche Laufzeit gilt.

Digital-Abo vs. Print-Abo – was gilt es zu beachten?

Manche Verlage bieten Kombi-Abos an, bei denen Digital und Print in einem Vertrag enthalten sind. Eine Kündigung des Gesamtvertrags beendet dann beides. Bei separaten Abos muss jedes einzeln gekündigt werden.

Tipps & häufige Fallen

  • Probeabos: Viele Verlage locken mit günstigen Startpreisen. Das Abo verlängert sich automatisch zum vollen Preis – unbedingt sofort nach Abschluss kündigen und Kündigung aufheben.
  • Studentenrabatt abgelaufen: Wenn du nicht mehr Studentin/Student bist, kann das Abo auf den Normaltarif umgestellt werden – das ist ein Änderungsrecht, kein Sonderkündigungsrecht.
  • Adressänderung: Bei Umzug muss die neue Lieferadresse mitgeteilt werden – das ist keine Kündigung.

Häufige Fragen

Kann ich ein Zeitungsabo per E-Mail kündigen?

Viele Verlage akzeptieren die Kündigung per E-Mail. Hole dir eine Bestätigung per E-Mail oder kündige sicherheitshalber zusätzlich per Einschreiben.

Was ist mit Abos, die ich über einen Verlag-App-Store abgeschlossen habe?

Wenn du das Abo über Apple oder Google abgeschlossen hast, musst du es auch dort kündigen – nicht beim Verlag.

Kann ich ein Geschenkabo kündigen?

Ein Geschenkabo wird vom Schenkenden abgeschlossen. Nur der Schenkende kann es kündigen – nicht der Beschenkte.

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