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JOHN REED kündigen: Mitgliedschaften der RSG Group GmbH lassen sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit von üblicherweise 12 Monaten jederzeit mit einer Frist von 1 Monat beenden – der Vertrag verlängert sich nach der Mindestlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit, nicht um ein weiteres Jahr. Die Kündigung erfolgt in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer, am schnellsten über den Kündigungsbutton auf der JOHN REED Webseite oder den Selfservice im Kundenkonto beziehungsweise in der App. Alternativ genügt eine E-Mail oder ein Brief an die RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld. Bei dauerhafter Erkrankung, Schwangerschaft oder Umzug ohne erreichbares Studio kommt ein Sonderkündigungsrecht mit Nachweis in Betracht. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung sollte stets angefordert und aufbewahrt werden.

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RSG Group GmbH (JOHN REED)
Tannenberg 4
96132 Schlüsselfeld
DE

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    Kündigungsbestätigung abwarten
    JOHN REED sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Vertragsende. Hinweis zur Verlängerung: Ja, monatlich.
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt bei JOHN REED?

Während der Mindestlaufzeit gilt die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Frist zum Ende der Laufzeit. Wird dieser Termin verpasst, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann dann laut AGB der RSG Group jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um 12 Monate gibt es bei Neuverträgen seit der BGB-Reform 2022 nicht mehr. Die individuelle Frist steht verbindlich auf dem eigenen Vertragsdeckblatt.

Wie kündige ich meine JOHN REED Mitgliedschaft?

Die Kündigung muss in Textform erfolgen und sollte die Mitgliedsnummer enthalten. Möglich sind der Kündigungsbutton nach § 312k BGB auf der JOHN REED Webseite, der Selfservice-Bereich im Kundenkonto oder in der App, das Kontaktformular im Helpcenter, eine E-Mail oder ein Brief an die RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld. Der Online-Weg liefert sofort eine Eingangsbestätigung; beim Brief empfiehlt sich ein Einschreiben mit Beleg.

Welche Mindestlaufzeit haben JOHN REED Verträge?

JOHN REED bietet Mitgliedschaften mit einer Mindestlaufzeit von üblicherweise 12 Monaten sowie Flex-Verträge ohne feste Bindung an. Flex-Verträge sind zum Ende jeder monatlichen Trainingsperiode kündbar. Welche Variante gilt, steht auf dem Vertragsdeckblatt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit geht jeder befristete Vertrag in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über, das mit 1 Monat Frist beendet werden kann – unabhängig vom ursprünglich gewählten Tarif und ohne erneute Bindung.

Habe ich bei JOHN REED ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, aus wichtigem Grund kann außerordentlich gekündigt werden. Anerkannt sind insbesondere eine dauerhafte Erkrankung mit ärztlichem Attest, eine Schwangerschaft oder ein Umzug an einen Ort ohne erreichbares Studio der RSG Group. Der Nachweis muss der Kündigung beigefügt werden. Vorübergehende Verhinderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht; hier kommt stattdessen eine vertraglich vereinbarte Stilllegung (Ruhezeit) in Betracht, die das reguläre Vertragsende entsprechend um die pausierten Monate nach hinten verschiebt.

Kann ich den JOHN REED Vertrag widerrufen?

Bei einem Online-Abschluss über die Webseite gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss; darüber wird im Bestellprozess gesondert belehrt. Der Widerruf ist formlos gegenüber der RSG Group zu erklären. Für Verträge, die direkt im Studio unterschrieben wurden, besteht laut AGB kein Widerrufsrecht. Wer das Training bereits begonnen hat, schuldet für die Zeit bis zum Widerruf gegebenenfalls anteiligen Wertersatz.

Was passiert nach der Kündigung bei JOHN REED?

Die RSG Group bestätigt den Eingang und nennt das Vertragsende. Bis dahin kann das Studio normal genutzt werden, die Beiträge laufen per SEPA-Lastschrift weiter. Bleibt die Bestätigung länger als 14 Tage aus, sollte schriftlich unter Verweis auf den Sendenachweis nachgehakt werden. Nach dem Vertragsende empfiehlt sich die Kontrolle der Kontoauszüge. Statt zu kündigen lässt sich der Vertrag je nach Vereinbarung auch über eine Ruhezeit pausieren.

JOHN REED kündigen – Wichtige Informationen

JOHN REED Fitness ist die Design- und Lifestyle-Studiomarke der RSG Group GmbH, zu der auch McFIT, Gold's Gym und der JOHN REED WOMEN'S CLUB gehören. Vertragspartner der Mitglieder ist nicht das einzelne Studio, sondern die RSG Group GmbH mit Sitz in Schlüsselfeld (Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RSG Group gelten einheitlich für alle JOHN REED Studios in Deutschland und regeln Laufzeit, Verlängerung und Kündigung der Mitgliedschaft verbindlich. Wer seinen Vertrag beenden will, richtet die Erklärung daher immer an die RSG Group als Vertragspartnerin und nicht an das Personal im Heimstudio, auch wenn der Vertrag dort abgeschlossen wurde. JOHN REED bietet Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit – üblich sind 12 Monate – sowie sogenannte Flex-Verträge ohne feste Laufzeit an. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag nicht um eine weitere feste Laufzeit, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter. Ab diesem Zeitpunkt kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 1 Monat beendet werden. Diese Regelung entspricht den Vorgaben aus § 309 Nr. 9 BGB, die seit der Gesetzesreform vom März 2022 lange automatische Verlängerungen in Verbraucherverträgen unterbinden. Flex-Verträge sind von Beginn an zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode kündbar; die Trainingsperiode beginnt jeweils an dem Kalendertag, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Maßgeblich für die eigene Mitgliedschaft sind stets die Angaben auf dem Vertragsdeckblatt, das bei Online-Abschluss per E-Mail zugesandt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und sollte die Mitgliedsnummer enthalten. Die RSG Group akzeptiert mehrere Wege: den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nach § 312k BGB auf der JOHN REED Webseite, den Selfservice-Bereich im Kundenkonto beziehungsweise in der JOHN REED App, das Kontaktformular im Helpcenter, eine E-Mail sowie den klassischen Brief an die RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld. Der Weg über das Portal beziehungsweise den Selfservice ist am schnellsten, weil die Kündigung dort direkt dem Vertrag zugeordnet wird und eine elektronische Eingangsbestätigung erzeugt. Wer per Brief kündigt, sollte ein Einschreiben wählen und den Einlieferungsbeleg aufbewahren, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können. Entscheidend ist nach deutschem Recht nicht das Absendedatum, sondern der Zugang der Erklärung bei der RSG Group vor Fristablauf – ein Puffer von ein bis zwei Wochen ist deshalb ratsam. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nach allgemeinem Vertragsrecht bei wichtigem Grund, etwa bei einer dauerhaften Erkrankung mit ärztlichem Attest, bei Schwangerschaft oder bei einem Umzug an einen Ort ohne erreichbares Studio der RSG Group. Der Nachweis ist der außerordentlichen Kündigung beizufügen. Daneben sehen die AGB eine Stilllegung (Ruhezeit) vor, sofern sie auf dem Vertragsdeckblatt vereinbart ist: Die Beitragszahlung pausiert, die Mindestlaufzeit verschiebt sich um die Dauer der Stilllegung nach hinten. Eine Ruhezeit ersetzt die Kündigung also nicht, sondern schiebt das reguläre Vertragsende auf. Bei Online-Abschluss gilt zudem das 14-tägige Widerrufsrecht; bei Vertragsschluss im Studio besteht laut AGB kein Widerrufsrecht. Nach Zugang der Kündigung verschickt die RSG Group eine Bestätigung mit dem Beendigungsdatum. Diese Bestätigung sollte aufbewahrt und mit dem eigenen Vertragsdeckblatt abgeglichen werden. Bleibt sie aus, empfiehlt sich eine schriftliche Nachfrage unter Verweis auf den Sendenachweis. Da die Beiträge per SEPA-Lastschrift eingezogen werden, lohnt nach dem Vertragsende ein Blick auf die Kontoauszüge, um versehentliche Abbuchungen früh zu erkennen. Die Mitgliedschaft kann bis zum letzten Vertragstag genutzt werden; mit einer JOHN REED Karte stehen je nach Tarif mehrere Studios der Marke offen. Wer später zurückkehren möchte, schließt einen neuen Vertrag zu den dann geltenden Konditionen ab – ein Anspruch auf die alten Beitragssätze besteht nach einer Kündigung nicht.