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ILS Fernschule kündigen

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ILS Fernschule kündigen: Für Fernkursverträge der ILS Institut für Lernsysteme GmbH in Hamburg gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Gemäß § 5 FernUSG beträgt die gesetzliche Mindestlaufzeit 6 Monate — abweichende AGB-Klauseln wären nach dieser Vorschrift unwirksam, da das Gesetz zwingend Vorrang hat. Erstmalig kündbar ist der Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen vor Ende des ersten Halbjahres. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie jederzeit mit 3 Monaten Frist kündigen — per E-Mail oder Brief an den Standort Doberaner Weg 4-10, 22143 Hamburg. Eine Kündigung in Textform genügt vollständig; ein Online-Kündigungsportal existiert bei der ILS nicht. Fordern Sie nach Eingang stets eine schriftliche Bestätigung an.

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ILS – Institut für Lernsysteme GmbH
Doberaner Weg 4-10
22143 Hamburg
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    Kündigungsbestätigung abwarten
    ILS Fernschule sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 3 Monate (erstmals 6 Wochen vor Ende des 1. Halbjahres). Hinweis zur Verlängerung: ja, auf unbestimmte Zeit; danach 3 Monate Kündigungsfrist.
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
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Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei der ILS Fernschule?

Die Kündigungsfrist bei der ILS richtet sich nach § 5 FernUSG. Im ersten Halbjahr gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten — eine Kündigung vor Ablauf dieser Zeit ist nicht möglich. Erstmalig können Sie 6 Wochen vor Ende des ersten Halbjahres kündigen, damit der Vertrag genau zum 6-Monats-Termin endet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, die jederzeit ausgelöst werden kann, ohne Bindung an einen bestimmten Monatstermin.

Wie kann ich meinen ILS-Vertrag kündigen?

Eine Kündigung bei der ILS ist in Textform möglich — eine E-Mail reicht aus. Alternativ können Sie per Brief an ILS Institut für Lernsysteme GmbH, Doberaner Weg 4-10, 22143 Hamburg kündigen. Geben Sie in Ihrer Kündigung Ihren Namen, Ihre Kurs- oder Kundennummer sowie das gewünschte Kündigungsdatum an. Versenden Sie die Kündigung per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben, um den Eingang belegen zu können. Ein spezielles Online-Kündigungsportal existiert bei der ILS nicht. Nach § 5 FernUSG beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate; danach gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Was passiert nach den ersten 6 Monaten mit dem ILS-Vertrag?

Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestlaufzeit von 6 Monaten geht der ILS-Fernkursvertrag in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über. Es entsteht keine neue feste Mindestlaufzeit, was Verbraucher vor einer erneuten langen Bindung schützt. Sie können den Vertrag dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beenden. Die 3-Monats-Frist beginnt mit dem Eingang der Kündigung bei der ILS und läuft unabhängig vom Monatsbeginn oder -ende. Es gibt keinen erzwungenen Quartalstermin. Nach § 5 FernUSG beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate; danach gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Gibt es bei der ILS ein Sonderkündigungsrecht?

Das FernUSG gewährt Fernschülern das jederzeitige Kündigungsrecht nach § 5 nach Ablauf der 6-monatigen Mindestlaufzeit — das ist bereits ein starkes gesetzliches Recht. Darüber hinaus können außerordentliche Umstände — wie eine dauerhafte Erkrankung, ein Pflegefall in der Familie oder ein langfristiger berufsbedingter Auslandsaufenthalt — im Einzelfall ein weitergehendes Sonderkündigungsrecht begründen. In solchen Situationen empfiehlt sich die Beratung durch eine Verbraucherzentrale, die den konkreten Fall prüft und gegebenenfalls ein Musterschreiben bereitstellt.

Muss ich die Kündigung schriftlich per Post einreichen?

Nein. Für die Kündigung eines ILS-Fernkursvertrags reicht Textform aus — eine E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen vollständig. Sie müssen keine eigenhändig unterschriebene Kündigung per Post einreichen. Empfehlenswert ist dennoch der Versand per E-Mail mit ausdrücklich angeforderter Lesebestätigung, damit Sie den Eingang nachweisen können. Alternativ steht der Postweg per Einschreiben an den Hamburger Standort offen — beides ist rechtlich gleichwertig. Dokumentieren Sie die Kündigung schriftlich und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.

Erhalte ich nach der Kündigung eine Bestätigung von der ILS?

Nach Eingang Ihrer Kündigung sollte die ILS eine schriftliche Eingangsbestätigung versenden. Fordern Sie diese aktiv an, falls Sie nicht innerhalb einiger Werktage eine Rückmeldung erhalten. Die Bestätigung ist aus zwei Gründen wichtig: Sie dokumentiert erstens den wirksamen Kündigungstermin und zeigt zweitens, dass keine weiteren Kursentgelte mehr eingezogen werden dürfen. Bewahren Sie das Dokument dauerhaft auf — im Streitfall ist es Ihr wichtigstes Beweismittel gegenüber der ILS oder Ihrer Bank.

ILS Fernschule kündigen – Wichtige Informationen

Die ILS Institut für Lernsysteme GmbH mit Sitz in Hamburg gehört zu den bekanntesten Fernlehrinstituten in Deutschland. Das Institut bietet staatlich zugelassene Fernkurse in den Bereichen Berufsausbildung, Weiterbildung und Persönlichkeitsentwicklung an. Wer einen ILS-Fernkurs kündigen möchte, muss die spezifischen Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) kennen, das für alle staatlich zugelassenen Fernlehrgänge verbindliche Mindestvorgaben zur Vertragsdauer und zur Kündigung enthält. Gemäß § 5 Abs. 1 FernUSG beträgt die gesetzliche Mindestlaufzeit eines Fernunterrichtsvertrags 6 Monate. Diese Mindestbindung ist gesetzlich verankert und begrenzt gleichzeitig die Möglichkeit, den Vertrag vor diesem Zeitpunkt zu beenden. Abweichende AGB-Klauseln, die eine kürzere oder wesentlich längere Erstbindung vorsehen würden, wären nach dieser Vorschrift unwirksam. Auch wenn die AGB der ILS etwas anderes behaupten sollten — das Gesetz hat Vorrang. Eine Kündigung, die vor Ablauf der ersten 6 Monate wirksam werden soll, ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. Die erste reguläre Möglichkeit zur Kündigung ergibt sich 6 Wochen vor Ende des ersten Halbjahres. Das bedeutet konkret: Möchten Sie den Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit beenden, müssen Sie Ihre Kündigung spätestens 6 Wochen vor diesem Datum bei der ILS eingereicht haben. Versäumen Sie diese Frist, setzt sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit fort — ohne neue Mindestlaufzeit, aber mit fortlaufender 3-Monatsfrist. Nach Ablauf der ersten 6 Monate können Sie den ILS-Fernkursvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung muss nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt im Monat eingehen — sie wird zum nächstmöglichen Termin nach Ablauf der 3-Monatsfrist wirksam. Dieses jederzeitige Kündigungsrecht nach § 5 FernUSG stellt einen wesentlichen Verbraucherschutz dar und kann durch entgegenstehende AGB-Regelungen nicht wirksam ausgeschlossen werden. Selbst wenn Ihr Kursvertrag abweichende Klauseln enthält, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht bestehen. Für die Form der Kündigung ist Textform ausreichend. Eine E-Mail an die ILS genügt den gesetzlichen Anforderungen vollständig. Alternativ können Sie die Kündigung per Brief an die Unternehmensadresse senden: ILS Institut für Lernsysteme GmbH, Doberaner Weg 4-10, 22143 Hamburg. Geben Sie in Ihrer Kündigung Ihren vollständigen Namen, Ihre Kurs- oder Kundennummer sowie das gewünschte Kündigungsdatum an. Versenden Sie die Kündigung per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben, damit Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können. Ein spezielles Online-Kündigungsportal steht bei der ILS nicht zur Verfügung. Ein häufiges Missverständnis betrifft die automatische Verlängerung: Bei der ILS verlängert sich der Vertrag nach den ersten 6 Monaten nicht um eine weitere feste Laufzeit, sondern geht in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über. Das bedeutet, dass keine erneute Mindestlaufzeit entsteht — die 3-Monats-Kündigungsfrist bleibt jedoch dauerhaft gültig, auch nach mehreren Jahren Kurslaufzeit. Nach Eingang Ihrer Kündigung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung von der ILS anfordern oder abwarten. Diese Bestätigung dokumentiert den Kündigungszeitpunkt und schützt Sie vor unberechtigten weiteren Abbuchungen von Kursentgelten. Haben Sie nach einigen Werktagen keine Rückmeldung erhalten, nehmen Sie direkt Kontakt mit dem ILS-Kundenservice auf und verlangen Sie eine ausdrückliche Eingangsbestätigung. Für die Wahl des Übermittlungswegs gilt: E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben per Post sind beide rechtlich gleichwertig. Zusammenfassend gilt: Mindestlaufzeit 6 Monate, erstmalige Kündigung 6 Wochen vor Ende des ersten Halbjahres, danach jederzeit mit 3 Monaten Frist per E-Mail oder Brief an den Hamburger Standort — alles geregelt durch § 5 FernUSG, der als Verbraucherschutzvorschrift zwingend gilt.