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Fitness First Germany GmbH kündigen

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Fitness First Germany GmbH Mitgliedschaft kündigen: Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende, die reguläre Mindestlaufzeit 12 Monate. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch – bei Verträgen ab März 2022 auf unbestimmte Zeit mit monatlichem Kündigungsrecht. Die Kündigung erfolgt bevorzugt über das Online-Portal oder schriftlich per Einschreiben an Fitness First Germany GmbH, Hanauer Landstr. 148a, 60314 Frankfurt am Main. Bei Umzug ohne erreichbares Fitness First Studio in der Nähe oder dauerhafter ärztlich attestierter Trainingsunfähigkeit gilt das Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB. Der Eingang beim Anbieter ist fristentscheidend – nicht das Datum des Absendens. Bestätigungen sollten in jedem Fall gesichert werden.

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Fitness First Germany GmbH
Hanauer Landstr. 148a
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

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    Versende die Kündigung bevorzugt über das Online-Portal.
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    Einschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
  4. 4
    Kündigungsbestätigung abwarten
    Fitness First Germany GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Vertragsende. Hinweis zur Verlängerung: Nach der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, monatlich mit 1 Monat Frist kündbar (Verträge ab 1.3.2022).
⚠️
Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Wie kann ich meine Fitness First Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung bei Fitness First erfolgt bevorzugt über das Online-Portal unter www.fitnessfirst.de/kuendigung. Alternativ können Sie schriftlich per Brief an Fitness First Germany GmbH, Hanauer Landstr. 148a, 60314 Frankfurt am Main kündigen. Eine Kündigung per E-Mail ist ebenfalls möglich, ebenso das persönliche Einreichen im Studio. Schriftliche Kündigungen sollten als Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Eine Bestätigung sollte in jedem Fall gesichert werden.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Fitness First?

Bei Fitness First beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 1 Monat zum Vertragsende. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit beim Anbieter eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang bei Fitness First – nicht das Absendedatum. Wer die Frist nicht einhält, riskiert eine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft. Bei Neuverträgen ab März 2022 ist eine monatliche Kündigung nach der Erstlaufzeit möglich.

Wie lang ist die Mindestlaufzeit bei Fitness First?

Die reguläre Mindestlaufzeit bei Fitness First beträgt 12 Monate. Während dieser Bindungszeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Erstlaufzeit, unter Einhaltung der 1-monatigen Kündigungsfrist, kann das Vertragsverhältnis beendet werden. Bei Verträgen ab März 2022 verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, mit monatlichem Kündigungsrecht unter Einhaltung der 1-monatigen Frist.

Verlängert sich der Fitness First Vertrag automatisch?

Ja. Wird die Kündigung mit 1 Monat Frist nicht rechtzeitig eingereicht, verlängert sich die Mitgliedschaft. Bei Verträgen, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, kann aber danach monatlich mit 1 Monat Frist gekündigt werden. Bei älteren Vertragsmodellen kann eine jährliche Verlängerung vereinbart sein – die eigenen Vertragsunterlagen sind maßgeblich.

Kann ich Fitness First wegen Krankheit oder Umzug vorzeitig kündigen?

Ja. Bei einem Umzug in eine Region ohne Fitness First Studio in zumutbarer Entfernung oder bei einer dauerhaft ärztlich attestierten gesundheitlichen Beeinträchtigung, die das Training unmöglich macht, besteht das Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB. Als Nachweis ist beim Umzug eine neue Meldebescheinigung, bei gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Attest einzureichen. Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich an Fitness First Germany GmbH in Frankfurt am Main zu richten.

Bekomme ich eine Bestätigung nach der Fitness First Kündigung?

Bei einer Online-Kündigung über das Portal erhalten Sie eine digitale Eingangsbestätigung, die Sie speichern sollten. Bei einer schriftlichen Kündigung per Einschreiben haben Sie den Einlieferungsbeleg als Nachweis. Falls keine Bestätigung eingeht, sollten Sie den Kundenservice von Fitness First kontaktieren und den Eingang der Kündigung bestätigen lassen. Eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs kann jederzeit angefordert werden.

Fitness First Germany GmbH kündigen – Wichtige Informationen

Fitness First Germany GmbH ist eine der führenden Premiumfitnessketten in Deutschland. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 148a. Die Studios bieten neben umfangreichem Gerätetraining eine Vielzahl von Kursformaten, Wellness-Angeboten sowie Personal-Trainer-Services und richten sich an Mitglieder mit gehobenen Ansprüchen an Trainingsumgebung und Betreuungsqualität. Wer seine Fitness First-Mitgliedschaft beenden möchte, muss die geltenden Fristen und Kündigungsmodalitäten sorgfältig kennen und einhalten, um ungewollte Verlängerungen und weitere Beitragszahlungen zu vermeiden. Die ordentliche Kündigungsfrist bei Fitness First beträgt 1 Monat zum Vertragsende. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit beim Anbieter eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei Fitness First – nicht das Datum des Absendens. Bei Verträgen, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, verlängert sich die Mitgliedschaft nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, verbunden mit dem Recht zur Kündigung mit einer Frist von 1 Monat zum nächstmöglichen Termin. Bei älteren Vertragsmodellen kann eine jährliche Verlängerung vereinbart sein – die individuellen Vertragsunterlagen sind in jedem Fall maßgeblich. Die Mindestlaufzeit bei Fitness First beträgt in der Regel 12 Monate. Während dieser Bindungszeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Erstlaufzeit, unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist, kann das Vertragsverhältnis beendet werden. Je nach gewähltem Tarif können auch andere Laufzeiten vereinbart sein; die genauen Bedingungen stehen in den persönlichen Vertragsunterlagen, die bei Abschluss ausgehändigt wurden. Der bevorzugte Kündigungsweg bei Fitness First ist das Online-Portal unter www.fitnessfirst.de/kuendigung. Über das dort bereitgestellte Formular können Mitglieder ihre Kündigung direkt einreichen und erhalten eine digitale Eingangsbestätigung, die gespeichert werden sollte. Alternativ ist eine schriftliche Kündigung per Brief möglich, adressiert an Fitness First Germany GmbH, Hanauer Landstr. 148a, 60314 Frankfurt am Main. Schriftliche Kündigungen sollten als Einschreiben mit Rückschein versandt werden, damit der Eingang beim Anbieter nachweisbar ist. Auch eine Kündigung per E-Mail sowie das persönliche Einreichen im Studio vor Ort sind möglich. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sollte in jedem Fall gesichert werden. Neben der ordentlichen Kündigung besteht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das außerordentliche Sonderkündigungsrecht gemäß § 314 BGB. Anerkannte Gründe sind ein Umzug in eine Region ohne Fitness First Studio in zumutbarer Entfernung sowie eine dauerhaft ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung, die das Training unmöglich macht. Beim Umzug ist eine neue Meldebescheinigung einzureichen, bei gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Attest. Die außerordentliche Kündigung sollte schriftlich mit dem jeweiligen Nachweis an Fitness First Germany GmbH in Frankfurt am Main gerichtet werden. Nach Eingang der Kündigung ist eine schriftliche Bestätigung anzufordern. Zur sicheren Fristwahrung empfiehlt es sich, das eigene Vertragsende frühzeitig zu prüfen und die Kündigung rechtzeitig einzureichen. Wer unsicher ist, wann die Mindestlaufzeit endet oder wann der nächste Kündigungstermin liegt, kann dies direkt beim Kundenservice von Fitness First erfragen oder im persönlichen Mitgliederbereich nachschlagen. Die Bestätigungsmail bei Online-Kündigungen sowie der Einlieferungsbeleg bei postalischen Kündigungen sind im Streitfall über den Eingang oder die Wirksamkeit der Kündigung wichtige Beweismittel. Zudem haben Mitglieder das Recht, jederzeit eine schriftliche Bestätigung des Vertragsstatus und des Kündigungseingangs einzufordern – dies sollte im Zweifelsfall stets genutzt werden. Sämtliche Unterlagen rund um die Mitgliedschaft, die Kündigung und erhaltene Bestätigungen sollten über den gesamten Vertragszeitraum sorgfältig aufbewahrt werden.