Fitness First Germany GmbH Mitgliedschaft kündigen: Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende, die reguläre Mindestlaufzeit 12 Monate. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch – bei Verträgen ab März 2022 auf unbestimmte Zeit mit monatlichem Kündigungsrecht. Die Kündigung erfolgt bevorzugt über das Online-Portal oder schriftlich per Einschreiben an Fitness First Germany GmbH, Hanauer Landstr. 148a, 60314 Frankfurt am Main. Bei Umzug ohne erreichbares Fitness First Studio in der Nähe oder dauerhafter ärztlich attestierter Trainingsunfähigkeit gilt das Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB. Der Eingang beim Anbieter ist fristentscheidend – nicht das Datum des Absendens. Bestätigungen sollten in jedem Fall gesichert werden.
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Kündigungswege
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Adresse
Nutze diese Anschrift für die schriftliche Kündigung (Post/Fax). Falls du online kündigst, sichere die Bestätigung.
Fitness First Germany GmbH Hanauer Landstr. 148a 60314 Frankfurt am Main Deutschland
Was jetzt?
- 1PDF herunterladen & ausdruckenFülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
- 2Kündigung versendenVersende die Kündigung bevorzugt über das Online-Portal.
- 3Versandnachweis sichernEinschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
- 4Kündigungsbestätigung abwartenFitness First Germany GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: 1 Monat zum Vertragsende. Hinweis zur Verlängerung: Nach der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, monatlich mit 1 Monat Frist kündbar (Verträge ab 1.3.2022).
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Wie kann ich meine Fitness First Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung bei Fitness First erfolgt bevorzugt über das Online-Portal unter www.fitnessfirst.de/kuendigung. Alternativ können Sie schriftlich per Brief an Fitness First Germany GmbH, Hanauer Landstr. 148a, 60314 Frankfurt am Main kündigen. Eine Kündigung per E-Mail ist ebenfalls möglich, ebenso das persönliche Einreichen im Studio. Schriftliche Kündigungen sollten als Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Eine Bestätigung sollte in jedem Fall gesichert werden.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Fitness First?
Bei Fitness First beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 1 Monat zum Vertragsende. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit beim Anbieter eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang bei Fitness First – nicht das Absendedatum. Wer die Frist nicht einhält, riskiert eine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft. Bei Neuverträgen ab März 2022 ist eine monatliche Kündigung nach der Erstlaufzeit möglich.
Wie lang ist die Mindestlaufzeit bei Fitness First?
Die reguläre Mindestlaufzeit bei Fitness First beträgt 12 Monate. Während dieser Bindungszeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Erstlaufzeit, unter Einhaltung der 1-monatigen Kündigungsfrist, kann das Vertragsverhältnis beendet werden. Bei Verträgen ab März 2022 verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, mit monatlichem Kündigungsrecht unter Einhaltung der 1-monatigen Frist.
Verlängert sich der Fitness First Vertrag automatisch?
Ja. Wird die Kündigung mit 1 Monat Frist nicht rechtzeitig eingereicht, verlängert sich die Mitgliedschaft. Bei Verträgen, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, kann aber danach monatlich mit 1 Monat Frist gekündigt werden. Bei älteren Vertragsmodellen kann eine jährliche Verlängerung vereinbart sein – die eigenen Vertragsunterlagen sind maßgeblich.
Kann ich Fitness First wegen Krankheit oder Umzug vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einem Umzug in eine Region ohne Fitness First Studio in zumutbarer Entfernung oder bei einer dauerhaft ärztlich attestierten gesundheitlichen Beeinträchtigung, die das Training unmöglich macht, besteht das Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB. Als Nachweis ist beim Umzug eine neue Meldebescheinigung, bei gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Attest einzureichen. Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich an Fitness First Germany GmbH in Frankfurt am Main zu richten.
Bekomme ich eine Bestätigung nach der Fitness First Kündigung?
Bei einer Online-Kündigung über das Portal erhalten Sie eine digitale Eingangsbestätigung, die Sie speichern sollten. Bei einer schriftlichen Kündigung per Einschreiben haben Sie den Einlieferungsbeleg als Nachweis. Falls keine Bestätigung eingeht, sollten Sie den Kundenservice von Fitness First kontaktieren und den Eingang der Kündigung bestätigen lassen. Eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs kann jederzeit angefordert werden.