Dott ist ein europaeischer E-Scooter- und E-Bike-Sharing-Dienst ohne Abonnement. Vertragspartner in Deutschland ist die TIER Mobility SE, Lobeckstrasse 36-40, 10969 Berlin, HRB 236551 B Amtsgericht Charlottenburg, erreichbar per E-Mail unter support@ridedott.com. Die Nutzung wird pro Fahrt mit Entsperrpreis und Minutenpreis abgerechnet; es gibt keinen wiederkehrenden Vertrag und damit auch keine Kuendigungsfrist. Wer sein Konto loeschen moechte, kann dies in der App unter Profileinstellungen beantragen oder formlos per E-Mail an support@ridedott.com anfordern. Offene Gebuehren sind vorab zu begleichen; vorhandenes Guthaben sollte vor der Loeschung verbraucht werden, da es danach ohne Erstattung verfaellt. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Paragraf 355 BGB gilt 14 Tage ab Vertragsschluss.
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TIER Mobility SE (Dott) Lobeckstrasse 36-40 10969 Berlin DE
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- 4Kündigungsbestätigung abwartenDott SA sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: Jederzeit, keine Mindestlaufzeit. Hinweis zur Verlängerung: Nein.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Wie kann ich mein Dott-Konto loeschen?
Dein Dott-Konto kannst du direkt in der App unter Profileinstellungen loeschen oder eine formlose E-Mail an support@ridedott.com mit der Bitte um Kontoloeschung senden und dabei deine Registrierungs-E-Mail-Adresse angeben. Die Loeschung schliesst gespeicherte personenbezogene Daten gemaess DSGVO ein. Offene Fahrtgebuehren werden vor der Loeschung eingezogen, und vorhandenes Guthaben verfaellt in der Regel nach Loeschung ohne Erstattung.
Hat Dott ein kuendbares Abonnement?
Nein. Dott arbeitet nach dem Pay-per-Use-Prinzip: Du zahlst pro Fahrt mit einem Entsperrpreis und einem laufenden Minutenpreis, nicht mit einer monatlichen oder jaehrlichen Abo-Gebuehr. In einigen Staedten gibt es Fahrtenpakete fuer 30 Tage, die jedoch nicht automatisch verlaengert werden und kein dauerhaftes Abonnement darstellen. Eine klassische Kuendigung mit Frist ist daher nicht notwendig.
Gibt es eine Kuendigungsfrist bei Dott?
Da Dott kein klassisches Abo anbietet, gibt es auch keine Kuendigungsfrist. Die Nutzung ist jederzeit ohne Vorlaufzeit einstellbar, indem du die App einfach nicht mehr verwendest. Fuer die vollstaendige Kontoloeschung gibt es ebenfalls keine Frist; sie kann jederzeit per E-Mail an support@ridedott.com beantragt werden. Offene Gebuehren oder laufende Schadensfaelle sollten vorher geklaert werden.
Bekomme ich bei Dott eine Rueckerstattung?
Fuer bereits absolvierte Einzelfahrten gibt es in der Regel keine Rueckerstattung, da die Leistung unmittelbar erbracht wird. Nicht verbrauchtes Guthaben oder ungenutzte Fahrtenpakete werden nach Kontoloeschung standardmaessig nicht erstattet. Bei technischen Problemen waehrend einer Fahrt, etwa gesperrten Fahrzeugen oder fehlerhaften Entsperrungen, kann der Support ueber support@ridedott.com eine Fahrtgutschrift oder Erstattung innerhalb weniger Tage pruefen.
Wer ist Vertragspartner bei Dott in Deutschland?
Vertragspartner fuer Nutzer in Deutschland ist die TIER Mobility SE, Lobeckstrasse 36-40, 10969 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 236551 B mit einer Unternehmensgeschichte von mehreren Jahren im Bereich Mikromobilitaet. Die USt-IdNr. lautet DE319609697. Datenschutzrechtliche Anfragen, DSGVO-Auskunftsersuchen sowie Widerrufserklaerungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Kauf an dieselbe Adresse zu richten.
Habe ich ein Widerrufsrecht bei Dott?
Ja. Gemaess Paragraf 355 BGB haben Verbraucher beim Erwerb von Leistungen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Der Widerruf ist formlos gegenueber der TIER Mobility SE als Vertragspartnerin zu erklaeren, zum Beispiel per E-Mail an support@ridedott.com. Das Widerrufsrecht erloescht nach Paragraf 355 BGB vorzeitig, wenn der Dienst auf ausdruecklichen Wunsch und mit Kenntnis des Rechtsverlustes vollstaendig erbracht wurde.