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CleverShuttle war ein On-Demand-Ridepooling-Dienst der GHT Mobility GmbH mit Sitz in Torgauer Str. 12-15, 10829 Berlin (HRB 155922 B). Am 3. Mai 2023 stellte GHT Mobility GmbH einen Insolvenzantrag; der direkte Verbraucherservice und die Smartphone-App wurden daraufhin vollstaendig eingestellt. Da kein Abonnement mit Laufzeit und kein Monatsbeitrag bestand, erfolgt die Kuendigung durch Kontoschliessung per E-Mail an info@clevershuttle.de; eine Mindestlaufzeit oder spezifische Frist existierte nicht. Verbleibendes Guthaben sollte so bald wie moeglich zurueckgefordert werden; Ansprueche koennen aufgrund der laufenden Insolvenz ggf. nur noch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht betraegt nach §355 BGB 14 Tage ab Vertragsabschluss bei Online-Buchung.

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10969 Berlin
Deutschland

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    CleverShuttle GmbH sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: Jederzeit, keine Mindestlaufzeit. Hinweis zur Verlängerung: Nein.
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Wichtige Hinweise
  • Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
  • Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
  • Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
  • Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Nutzungsbedingungen →

Häufige Fragen

Wie kuendige ich CleverShuttle?

Da CleverShuttle kein klassisches Abonnement hatte, erfolgt die Kuendigung durch das Schliessen des Nutzerkontos. Dies kann per E-Mail an info@clevershuttle.de vorgenommen werden. Eine Mindestlaufzeit oder Kuendigungsfrist bestand nicht; das Konto konnte jederzeit ohne Frist geschlossen werden. Hinweis: GHT Mobility GmbH hat am 3. Mai 2023 Insolvenz angemeldet; der Verbraucherservice wurde eingestellt. Guthaben sollte unverzueglich zurueckgefordert werden.

Welche Kuendigungsfrist gilt bei CleverShuttle?

Bei CleverShuttle gab es keine Kuendigungsfrist, da kein Abonnement-Modell mit fixer Laufzeit bestand. Das Konto konnte jederzeit sofort geschlossen werden. Nach der Insolvenz der GHT Mobility GmbH vom 3. Mai 2023 steht der direkte Endkunden-Service nicht mehr zur Verfuegung. Fuer Rueckfragen zu Guthaben oder offenen Zahlungen koennen sich Nutzer innerhalb von 30 Tagen an info@clevershuttle.de wenden.

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei CleverShuttle?

Nein, CleverShuttle hatte keine Mindestlaufzeit und kein Abo-Modell fuer Privatnutzer. Fahrten wurden einzeln oder mit Prepaid-Guthaben gebucht, ohne eine monatliche oder jaehrliche Bindung. Eine automatische Verlaengerung gab es nicht. Seit der Insolvenz am 3. Mai 2023 und der Einstellung des Verbraucherdienstes sind keine neuen Buchungen fuer Privatnutzer mehr moeglich; bestehende Konten koennen per E-Mail geschlossen werden.

Verlaengert sich CleverShuttle automatisch?

Nein, CleverShuttle verlaengerte sich nicht automatisch, da kein Abonnement-Modell mit Laufzeit bestand. Nutzer zahlten per Einzel- oder Prepaid-Buchung ohne monatliche Grundgebuehr. Eine automatische Abbuchung fand nicht statt. Prepaid-Guthaben, das vor der Kontoschliessung aufgeladen wurde, sollte innerhalb von 30 Tagen per Anfrage an info@clevershuttle.de zurueckgefordert werden; bei Insolvenz ggf. beim Insolvenzverwalter.

Was passiert nach der Kuendigung bei CleverShuttle?

Nach dem Schliessen des CleverShuttle-Kontos verliert man den Zugriff auf die App und gebuchte Fahrten. Da GHT Mobility GmbH am 3. Mai 2023 Insolvenz angemeldet hat, koennen Ansprueche auf Guthaben oder Erstattungen moeglicherweise nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Personenbezogene Daten koennen per DSGVO-Antrag (Art. 17) per E-Mail an info@clevershuttle.de zur Loeschung angefordert werden.

Kann ich den Vertrag bei CleverShuttle widerrufen?

Bei Online-Buchung bei CleverShuttle galt gemaess §355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Innerhalb dieser 14 Tage konnte der Vertrag ohne Angabe von Gruenden schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf war an GHT Mobility GmbH, EUREF-Campus, Torgauer Str. 12-15, 10829 Berlin, oder per E-Mail an info@clevershuttle.de zu richten. Aufgrund der Insolvenz seit Mai 2023 koennen Ansprueche nur noch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

CleverShuttle GmbH kündigen – Wichtige Informationen

CleverShuttle war ein On-Demand-Ridepooling-Dienst in Deutschland, der Fahrten mit geteilten Fahrzeugen ueber eine Smartphone-App buchbar machte und sich auf die Verbindung von Stadtteilen und Wohngebieten mit dem oeffentlichen Nahverkehr spezialisiert hatte. Das Konzept bestand darin, mehrere Fahrgaeste mit aehnlichen Routen in einem Fahrzeug zusammenzufassen und so eine kostenguenstigere und umweltfreundlichere Alternative zum Einzel-Taxi zu schaffen. Der Dienst war zeitweise in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig, Dresden und anderen deutschen Grossstaedten aktiv; die Preise richteten sich nach Entfernung und Nachfrage und lagen in der Regel unter den Kosten eines regulaeren Taxis. Betreiber war die GHT Mobility GmbH mit Sitz am EUREF-Campus, Torgauer Str. 12-15, 10829 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 155922 B. Die Deutsche Bahn AG hielt bis 2023 rund 86 Prozent der Anteile. Zur Nutzung war eine kostenlose Registrierung in der App erforderlich; danach konnten Fahrten per App oder mit aufgeladenem Prepaid-Guthaben gebucht werden. Am 3. Mai 2023 stellte die GHT Mobility GmbH einen Insolvenzantrag, nachdem die Deutsche Bahn AG ihre Mehrheitsbeteiligung und Finanzierung kurzfristig zurueckgezogen hatte. Das Insolvenzverfahren fuehrte dazu, dass CleverShuttle den direkten Verbraucherservice einstellte und die App fuer Privatbuchungen abschaltete. Einzelne Linien wurden in der Folge von Regionalgesellschaften, der Deutschen Bahn oder anderen Betreibern wie Via uebernommen, aber nicht mehr unter der Marke CleverShuttle fuer Privatnutzer. Das Unternehmen arbeitet seitdem ausschliesslich im Auftrag von Kommunen und Landkreisen als erganzendes Rufbus-Angebot. Ueber 700 Mitarbeitende in den Regionalgesellschaften waren von der Insolvenz zunachst nicht direkt betroffen; ihre Dienste wurden teilweise weitergefuehrt. Da CleverShuttle kein klassisches Abonnement-Modell fuer Endkunden hatte, entspricht die Kuendigung der Schliessung des Nutzerkontos. Bestehende Nutzerkonten koennen per E-Mail an info@clevershuttle.de geschlossen werden; die App fuer Privatnutzer ist seit der Insolvenz nicht mehr aktiv. Eine Kuendigungsfrist bestand nicht; Konten konnten jederzeit ohne Frist geschlossen werden, da der Dienst keine Mindestlaufzeit vorsah und auch keine Mitgliedsgebuehr erhob. Es erfolgte keine automatische monatliche Abbuchung, da der Zugang kostenlos war und Kosten nur durch tatsaechliche Fahrbuchungen entstanden. Nutzer, die eine Konto-Loeschung beantragen moechten, koennen dies per DSGVO-Anfrage (Art. 17) per E-Mail fordern. Nutzer, die noch Guthaben oder aufgeladene Prepaid-Credits im CleverShuttle-Konto haben, sollten den Kundenservice der GHT Mobility GmbH per E-Mail an info@clevershuttle.de kontaktieren und die Rueckerstattung beantragen. Da die Gesellschaft sich im Insolvenzverfahren befindet, koennen Ansprueche moeglicherweise nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens beim zustaendigen Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, etwaige Ansprueche zeitnah und schriftlich einzureichen. Die Verbraucherzentrale kann bei Fragen zur Rechtslage im Insolvenzfall beratend taetig sein. Personenbezogene Daten koennen gemaess Art. 17 DSGVO per E-Mail zur Loeschung angefordert werden. Fuer Nutzer, die ein Konto bei CleverShuttle ueber das Internet eroeffnet oder Zahlungen geleistet haben, stand gemaess §355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Innerhalb dieser 14 Tage konnte der Vertrag ohne Angabe von Gruenden schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf war schriftlich per E-Mail an info@clevershuttle.de oder per Post an GHT Mobility GmbH, EUREF-Campus, Torgauer Str. 12-15, 10829 Berlin zu richten. Aufgrund der Insolvenzsituation koennen Ansprueche moeglicherweise nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden; betroffene Nutzer sollten sich zeitnah an einen Verbraucherberater wenden.