Badische Zeitung GmbH (BZ+) kündigen
Die Badische Zeitung ist eine Tageszeitung aus Freiburg im Breisgau (Badische Zeitung GmbH, Basler Strasse 88, 79115 Freiburg). Die Kuendigungsfrist betraegt 1 Monat zum Vertragsende. Abonnements koennen per E-Mail, Brief oder Online-Formular im Abo-Service-Bereich der Website gekuendigt werden. Geben Sie bei der Kuendigung stets Ihre Abonnentennummer an. Bei Preiserhoehungen besteht ein Sonderkuendigungsrecht ohne die regulaere 1-Monats-Frist. Automatische Verlaengerungen sind gemaess Paragraf 309 Nr. 9 BGB auf maximal 12 Monate begrenzt. Urlaubsunterbrechungen koennen mindestens 1 Woche im Voraus beim Abo-Service beantragt werden. Als unabhaengige Regionalzeitung seit 1946 berichtet die Badische Zeitung ueber lokale Ereignisse in Suedbaden. Das ePaper ermoeglicht taeglich ab dem fruehen Morgen Zugriff auf die komplette digitale Ausgabe der Badischen Zeitung.
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Kündigungswege
Wähle den passenden Weg. Wenn möglich, sichere dir einen Versand- oder Zustellnachweis.
Adresse
Nutze diese Anschrift für die schriftliche Kündigung (Post/Fax). Falls du online kündigst, sichere die Bestätigung.
Badischer Verlag GmbH & Co. KG Lörracher Straße 3 79115 Freiburg Deutschland
Was jetzt?
- 1PDF herunterladen & ausdruckenFülle das Formular oben aus und lade dein Kündigungsschreiben als PDF herunter.
- 2Kündigung versendenVersende die Kündigung bevorzugt per Post (Einschreiben empfohlen).
- 3Versandnachweis sichernEinschreibenbeleg, Fax-Sendebericht oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren – gilt als Beweis des Eingangs.
- 4Kündigungsbestätigung abwartenBadische Zeitung GmbH (BZ+) sollte die Kündigung schriftlich bestätigen – inklusive des Beendigungsdatums. Kündigungsfrist laut Anbieter: Jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums. Hinweis zur Verlängerung: Ja, je nach Tarif.
- Dieses Tool erstellt ein Musterschreiben auf Basis deiner Eingaben – keine Rechtsberatung.
- Prüfe Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen selbst.
- Sende das Schreiben mit Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht).
- Angaben zu Adressen und Fristen ohne Gewähr – können sich ändern.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kuendigungsfrist bei der Badischen Zeitung?
Die Kuendigungsfrist bei der Badischen Zeitung betraegt 1 Monat vor dem jeweiligen Verlaengerungsdatum. Kuendigen Sie nicht rechtzeitig, verlaengert sich das Abonnement automatisch um die urspruenglich vereinbarte Laufzeit. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kuendigung spaetestens 1 Monat vor Ablauf Ihres Abonnements bei der Badischen Zeitung eingeht, und fordern Sie eine schriftliche Bestaetigung an.
Wie kann ich mein Badische Zeitung-Abonnement kuendigen?
Die Kuendigung ist per E-Mail an den Abo-Kundenservice, per Brief an Badische Zeitung GmbH, Basler Strasse 88, 79115 Freiburg im Breisgau, oder ueber das Online-Formular im Abo-Service-Bereich der Website moeglich. Geben Sie Ihre Abonnentennummer und das gewuenschte Kuendigungsdatum an. Nach Eingang erhalten Sie eine schriftliche Bestaetigung als Nachweis Ihrer Kuendigung. Die Kuendigung muss spaetestens 1 Monat vor dem Verlaengerungsdatum eingehen.
Wo hat die Badische Zeitung ihren Sitz?
Die Badische Zeitung GmbH hat ihren Hauptsitz in Freiburg im Breisgau (Basler Strasse 88, 79115 Freiburg im Breisgau). Die Zeitung erscheint taeglich und bedient die Region Suedbaden. Das Pressehaus in der Basler Strasse ist die zentrale Anlaufstelle fuer alle Kundenanliegen zu Abonnements, Reklamationen und dem Abo-Service. Das Pressehaus in der Basler Strasse 88 ist wochentags zu den Buerozeiten besetzt fuer persoenliche Anliegen. Die Badische Zeitung GmbH (Basler Strasse 88, 79115 Freiburg) ist wochentags telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Gibt es ein Sonderkuendigungsrecht bei der Badischen Zeitung?
Ja, bei erheblichen Preiserhoehungen steht Ihnen ein Sonderkuendigungsrecht zu. Sie koennen den Vertrag dann ohne Einhaltung der regulaeren 1-Monats-Frist ausserordentlich kuendigen. Teilen Sie die ausserordentliche Kuendigung der Badischen Zeitung schriftlich mit und begruenden Sie diese mit der Preiserhoehung. Das Sonderkuendigungsrecht ergibt sich aus Paragraf 313 BGB und den allgemeinen Verbraucherschutzvorschriften.
Kann ich das Abonnement auch voruebergehend unterbrechen?
Fuer Urlaub oder Abwesenheit bietet die Badische Zeitung die Moeglichkeit einer voruebergehenden Unterbrechung des gedruckten Abonnements (Urlaubsunterbrechung). Wenden Sie sich fuer eine Unterbrechung mindestens 1 Woche im Voraus an den Abo-Service der Badischen Zeitung. Eine Unterbrechung ist kein Ersatz fuer eine vollstaendige Kuendigung, verhindert aber die Lieferung waehrend der Abwesenheit. Eine Urlaubsunterbrechung ist in der Regel fuer mindestens 2 Wochen moeglich.
Was passiert nach der Kuendigung mit meinem digitalen Zugang?
Nach der Kuendigung bleibt das Abonnement bis zum Ende des bezahlten Zeitraums aktiv, einschliesslich des digitalen Zugangs zum ePaper und zur BZ-Website. Nach Ablauf des bezahlten Zeitraums werden alle digitalen Zugriffsrechte entzogen. Wenn Sie weiterhin Einzelartikel oder das ePaper nutzen moechten, ist ein kostenpflichtiger Einzelkauf ohne Abonnementbindung moeglich. Wenn Sie das ePaper nach der Kuendigung weiter nutzen moechten, informieren Sie sich ueber Tages- oder Wochentickets. Das ePaper steht taeglich ab fruehmorgens zur Verfuegung und enthaelt alle Inhalte der gedruckten Ausgabe. Die BZ-App bietet auch fuer kuerzere Zeitraeume